Hallo bin absoluter Neuling im Forum und habe folgendes Problem, unser
Dachs ist Dez 2006 in Betrieb gegangen, ganz "blauäugig" habe ich die
Kosten in unser Steuererklärung auf 10 Jahre abgeschrieben. Anwort vom Finanzamt " die Heizungsanlage" muß auf einmal abgeschrieben werden. Wir haben ein Zweifamilienwohnhaus mit Altenteilerwohnung
(41%) und eine Ferienwohnung(17%) beides steuerlich absetzbar, der
Privatanteil beträgt 42%. d.h. ich kann 58% der Heizöl und Unterhaltskosten absetzen. Wenn das Finanzamt das BHKW als Heizung
einstuft, was mache ich dann mit der Stromeinspeisung, muß ich die versteuern? Wir finanzieren das ganze über ein KFW-Darlehen, kann ich
die Zinsen für Altenteilerwohnung und Ferienwohnung absetzen. Bin für jeden Tip dankbar - außer daß ich mich an meinen Steuerberater wenden soll, den die wissen meistens auch nicht mehr als das Finanzamt.
Gruß Karin Evers
Dachs und Finanzamt
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Hallo Frau Evers,
herzlich willkommen hier im Forum.
Zunächst mal ist es kein Fehler, einen Steuerberater einzuschalten, da man von der Ferne nur allgemeingültige Aussagen treffen kann und darf. Individuelle, den einzelfall betreffende Beratung ist leider nicht zulässig.
Allgemein zur Abschreibung eines BHKWs
Wenn ein BHKW zusätzlich zu einem Heizungskessel parallel betrieben wird und der Heizungskessel allein für die Versorgung des Hauses ausreicht, kann ich mir durchaus eine Abschreibung nach amtlicher AfA-Tabelle vorstellen.
Problematisch wird es, wenn eine bestehende Heizung rausgerissen wird und ein BHKW dafür als einzige Wärmequelle eingesetzt wird. Hier ist man m. E. im Bereich der Sanierung bzw. um es auf Finanzamtsdeutsch zu sagen: Erhaltungsaufwand. Bei größerem Erhaltungsaufwand, und das ist bei einer Heizungssanierung in jedem Fall gegeben, kann dieser auf bis zu 5 Jahre verteilt werden. Können heist, man muss dies dem FA mitteilen, da gibt es in der Anlage V extra Felder dafür auf wieviel Jahre man das verteilen will.
Grüße
Bruno
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Hallo Evers,
Zunächst einmal herzlich willkommen hier im Forum!
Leider ist Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall den entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten, und ich denke hier möchte keiner Gefahr laufen kostenoflichtig abgemahnt zu werden.
Deshalb bitte keine so konkrte fragenstellung, wie z.b. ich habe dies und jenes....
Sondern eine allgemeinere Fragestellung verwenden, dann fällt es leichter darauf zu antworten! (y)
Gruß Dachsgärtner
edit: Bruno war nicht nur schneller, er hat auch davon mehr Ahnung :-(/