Hallo,
das mit den 11% ist schwierig - ich muss dann ja abschätzen was die normale Erneuerung der Heizanlage gekostet hätte in gegensatz zu der jetzigen Erneuerung. Ich plane einen kompletten Austausch der momentanen Anlage gegen BHKW mit Spitzenkessel. Dann könnte ich bestimmt nur den Wärmeteil der BHKW umlegen, denn der alte Kessel ist schon 20 Jahre alt und müsste eh bald ausgetauscht werden.
Aber das mit dem Contracting verstehe ich nichtr. Die Heizkostenabrechnung macht sowieso eine Fremdfirma, der sage ich was an Heizkosten angefallen sind und die werden dann umgelegt. Wenn ein Mieter die Belege sehen will kann er ja meine Rechnungen fürd Gas, Wartung usw. gerne einsehen. Ich stelle mir das so vor, dass ich die Kosten alle netto angebe und dann wird am Schluss MwSt draufgeschlagen. Die muss ich ja verlangen, wenn ich die BHKW als Firma betreibe. Ich find die Abrechnung unter:
http://www.kwk-infozentrum.info/html/hei...rechnung_1.html
gar nicht so schlecht. Die Verluste könnte man (wenn man nette Mieter hat) - auch aufteilen. Muss man aber nicht, da die Mieter vorher ja auch die Wärmeverluste der Heizung getragen haben.
Wie sieht das das Finanzamt. Bekomme ich die komplette Mehrwertsteuer für die Installation der Anlage (BHKW+ Spitzenlastkessel) zurück ?
Auf wieviel Jahre mindestens kann man das BHKW abschreiben?
Grüße Guido