Abrechnung mit mietern

  • hallo, mein erster eintrag hier*gg......
    habe vor in meinen efh einen dachs zu parken und hab die möglichkeit mit diesem unser mietshaus (6 m entfernung) zu versorgen. denke für die auslastung des gerätes nicht verkehrt.....


    nun meine frage: hat jemand von euch ahnung wie das abrechnungstechnisch zu händeln ist???? hatte vor das haus mit wärme zu versorgen und der mieter des hauses zahlt weiterhin strom an den anbieter und wärme an mich..(abrechnung mit zähler hab ich mirsagen lassen). ich könnte somit dann durch erhöhte laufzeit dachs mehr einspeisen. hab aber gehört das dieses nicht rechtens sein soll-man müsste die mieter beteiligen-stimmt das????


    bei der gelegenheit: will meinen kessel als spitzenlastkessel nutzen-oder ist ne wärmepatrone ausreichend bzw. sogar vorteilhafter??


    hoffe meine fragen sind für euch net zu blöd-sorry bin halt erst nen kl. dachs..


    lg
    toby

  • Hallo Tobby,


    klar ist es besser ein "Wärmeverbund" zu erstellen und beide Gebäude gemeinsam zu beheizen. Das spart jede Menge Geld ( z.B. nur ein Gaszähler, 1x Schornsteinfeger etc.)


    Mittels elektronische Wärmezählern kannst Du alles problemlos abrechnen.
    Wie das ist hier zu umfangreich, aber in einigen Tagen, gebe ich Dir einen Link, wo alles steht.

  • Moin dachsfan,


    die dargestellte Abrechnung, bei der die Verluste ausschliesslich der Wärmeerzeugung zugerechnet werden, finde ich abenteuerlich.


    Gruß Dietrich

  • Moin dachsfan,


    der Gas-Dachs macht aus 20,5 kWh Energieeinsatz 5,5 kWh Strom und 12,5 kWh Wärme. Die Differenz von 2,5 kWh sind Verluste.
    In dem Rechnungsbeispiel wird davon ausgegangen, dass der eingebundene Abgas-Kondenser diese 2,5 kWh Verluste kompensiert, um auf die gerechnete Wärmeleistung von 15 kWh zu kommen.
    Dies wird aber nur erreicht, wenn die Heizkreis-Rücklauftemperatur am Eintritt in den Kondenser erheblich kleiner 35 °C ist. In einem üblichen System, in dem ein vorhandener Kessel ausgetauscht wird (wohl der am meisten hier angesprochene Leserkreis), beträgt die Rücklauftemperatur mehr als 45 °C und dann leistet der Kondenser weniger als 1 kWh im Wärmeertrag.


    Gruß Dietrich


    P.S. hab mich vergessen einzuloggen, dbitt.

  • Hallo,
    bei der dargestellten Abrechnungsmethode handelt es sich um eine rechtlich geprüfte Schrittfolge, die ich nicht erfunden habe.
    Gern kannst Du aber dem Finanzamt sgen, das Du z.B. für Deinen Anhänger von 2 to Gesamtgewinn, nicht für die 2to sondern nur für 1 to Kraftfahrzeugsteuern zahlen willst, weil Du so wie so nur 1 to ausnutzt.


    Oder was sagst Du, wenn Dein Mieter sagt, er würde nicht mehr die volle Miete zahlen, weil er von seinen gemieteten 80 Quadratmeter nur 60 nutzt..... ;(


    Es wird nun mal so gerechnet, Du musst mit mir nicht diskutieren, warum das so ist. Nur wenn kein Kondenser vorhanden ist, wird mit 12,5 kW Wärmeleistung und 5,5 kW Strom gerechnet. :]

  • Moin dachsfan,


    die von Dir hier vorgeschlagene "rechtlich geprüfte" Rechnungsmethode führt also dazu, dass der (meistens) private Dachsnutzer eine noch geringere Abschreibungsquote zuerkannt bekommt als realistisch ist.


    Gruß Dietrich

  • Was hat die Abschreibung mit der Abrechnung mit Mietern zu tun ???


    Kann Dir leider nicht folgen, liegts an Dir oder an mir ?? ?(

  • Das liegt ganz einfach daran, dass Du nicht verstehen willst:


    Wenn der Wärmeanteil 12,5 + 2,5 kWh vom Kondenser beträgt,
    dann ist der abschreibungsfähige (Strom)anteil 27%.
    Wenn der Wärmeanteil 12,5 + 1,0 kWh vom Kondenser beträgt,
    dann ist der abschreibungsfähige (Strom)anteil 40%.


    Oder bewertest Du die Energiebilanz bei Mietern anders als bei Privatpersonen?


    Gruß Dietrich

  • Den Begriff Abschreibungsfähig kenne ich nur aus dem Bereich Finanzamt.


    Unsere von über 90 % der Fachleute anerkannte und praktizierte Richtlinie, den Strom und Wärmeanteil - Gesetzeskonform mit seinen Mietern zu verrechnen, hat aber überhaupt nichts mit dem Finanzamt und Abschreibung ( nach der AfA Liste) zu tun.


    Da ich also nicht weiß, was Du mit "Abschreibung" meinst kann ich Dir leider auf Deinen Beitrag nicht antworten. :rolleyes:

  • Hallo


    erst mal muss ich ein großes Lob loswerden. In diesem Forum kann man einiges über BHKW lernen.
    ich bin noch ein Neuling, d.h. ich plane gerade ein BHKW in einen MfH.
    Wie sieht es dann da aus, wenn ich eine Firma Grüne und die Märchensteuer gerne erstatte hätte.
    Wie ist das mit den Mietern zu verrechnen? Hat da jemand Erfahrung?


    Grüße Guido

  • Ween du deine Mieter überzeugen kannst im Mietvertrag Wärmecontracting zu unterschreiben.
    Sehe ich da überhaupt kein Problem.
    Ansonsten kannst du eigentlich nur den Anteil an Betriebsstoffen in Rechnung stellen der auch zur Erzeugung der Wärmeleistung benutzt wurde.
    Ebenso anteilig natürlich die Kosten für Wartung etc.
    Dafür kannst du dann vorher die Modernisierung ankündigen, siehe Mietrecht §, und danach die Miete um 11% anteilig erhöhen.


    Wenn du einen Pauschalpreis für die Nebenkosten vereinbart hast, gibts auch keine Probleme.
    Du hast nur dann das Problem ohne Zustimmung der Mieter die Pauschale nicht anheben zu können.


    Bernd
    der im Moment auch zwei seiner Mieter erwürgen könnte. ;(

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang