e-on Angebot:üblicher/vereinbarter Preis

  • mod [fire]:
    Da nicht Dachs-spezifisch, hierher verschoben


    hallo, BHKWler, ich bekam für meinen Dachs kürzlich ein SChreiben von e-on bzgl Angebot, daß ab 1.1.08 mit dem vereinbarten Preis abgerechnet werden könnte, anstatt wie bisher mit dem üblichen.
    Vorteil auf Anhieb: weniger Nebenkosten f. Abrechnung/Zählerlesen, da mein BHKW nur im Winter läuft. Frage an Euch: Wieso bietet e-on dies an, wo könnte der Haken liegen, hat jemand Erfahrungen diesbzgl?
    Danke Euch für Rückinformationen, da Entscheidung im Febr. erfolgen muß.
    ducatiane

  • Hallo ducatiane,


    klingt verlockend muss aber genau betrachtet werden. Sobald mit dem EVU eine Vereinbarung über einen anderen als den üblichen Preis geschlossen wurde, dann gilt diese, egal ob sie besser oder schlechter als die gesetzliche Regelung ist. Daher aufpassen, was da für Preise vereinbart werden. EEX ist seit dem letzten Quartal wieder ordentlich gestiegen und die Diskussion um die VNNE sind auch noch nicht beendet. Schließt man jetzt einen vermeindlich guten Preis ab, dann kann das in einem halben Jahr schon wieder ganz anders aussehen und die gesetzliche Vergütung ist besser. Sofern gesetzlich eine Kündigungsmöglichkeit und Rückkehr zur gesetzlichen Vergütung zulässig ist, würde ich diese vereinbaren und zwar hier mit relativ kurzen Kündigunsfristen.


    Grüße


    Bruno

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  • och,
    wenn sein Dachs nur im Winter läuft...könnt der Vertrag ja ruhig ein Jahr gehn ;)


    Wär mal interessant, was genau sie Dir anbieten.


    Lass uns doch grob einen Blick drauf werfen,
    4 Augen...oder auch 40 sehn ja mehr, als nur 2 ;)

  • Hallo,


    diesen Schwach.... haben sie mir auch angeboten (Eon-Bayern).
    :-(/ :-(/ :-(/ :-(/ :-(/ :-(/ :-(/ :-(/ :-(/ :-(/ :-(/


    Die neuste Masche ist jetzt, das sie den Zähler, wenn der EEX steigt
    deutlich später als sonst ablesen. Bei meiner Nr. 1 waren sie über
    zwei Wochen später dran als sonst üblich, bei meiner Nr. 2 gar nicht,
    wahrscheinlich wird da dann wieder maschinell abgegrenzt. Das macht
    bei den momentanen Laufzeiten über 2400 KW/h Differenz bei beiden
    Anlagen aus, die sie nun zum alten EEX abrechnen können, und das
    obwohl ich selbst die Rechnungen an Eon stelle, welche sie nun
    seit einem Jahr einfach ignorieren.


    Geht bloß nicht auf dieses Angebot ein, auch wenn es im ersten
    Moment verlockend ausschaut. Sie wollen damit nur erreichen, das
    sie deutlich weniger als nach EEX zahlen müssen, und du kommst
    mindestens ein Jahr aus dem Ding nicht mehr rauß.


    Übrigens habe ich mit Eon keine Einspeiseverträge abgeschlossen,
    sie berechnen in Ihren Gutschriften auch nicht den Preis für die
    Rechnungslegung vier mal jählich, sondern nur den Messpreis (Zähler-
    miete).


    Viele Grüße von einem ziemlich angesäuerten
    Joachim

  • hallo Firestarter,
    Tarife lt Angebot e-on Bayern:
    2,89 Cent Arbeitspreis, 0,60 Cent fester Leistungspreisanteil
    + ab 2500h Vollast/Jahr 1,5 Cent variabler Leistungspreisanteil
    Dies gilt f. Anlagen ohne Lastgangmessung.
    Somit werden 2,89 + 0,6 = 3,49 Cent/kwh grundvergütet, unabhängig von den -gleichen- Zuschlägen nach EEG/KWK-Gesetz.


    Mit Lastgangmessung:
    Arbeitspreis: HT Winter 5,28 Cent, HT Sommer 4,89 Cent
    NT Winter 2,97 Cent, NT Sommer 2,71 Cent
    Leistungspreis 98,-/kw*a
    --> Berechnung: L=LP x Sollleistung (bis Dez.Vorjahr schriftl.anmelden)
    mal -->
    Zeit, in der die Solleistung erreicht/überschritten wird im Verhältnis zu 8784h
    Somit sollte die Situation -ohne Lastgangmessung- wirklich nur dann interessant sein, wenn EEX sehr niedrig bliebe und die Messkosten relativ stark zu Buche schlagen (wg. niedriger Laufzeiten z.B.) ??

  • hallo Joachim/Dachstreiber,
    ich glaube, daß Du Recht hast und dieser Hintergrund der Grund des Angebotes ist.
    Derzeit macht es m.E. nur Sinn, zu wechseln, wenn EEX extrem niedrig bliebe -was ich nicht glaube, Energie wird teurer, egal, woher....!
    Ich monierte auch desöfteren die Abrechnungen und die jeweilige EEX-Zugrundelegung, die Abrechnungen wurden dann kpl. neu aufgerollt, zwar kompliziert gewesen, aber es hat hingehauen (Herr Matuschowitz, e-on).
    Wie kamst Du zur günstigeren Abrechnung, das würd mich interessieren, da mein -gebr. gekauftes- BHKW nur ca 1500h in der Winterzeit läuft und desh. die Abr.kosten überproportional zu Buche schlagen..
    Danke f. Info
    Christoph, ducatiane

  • Hallo Christoph,


    dadurch das ich selbst die Rechnungen für die eingespeiste
    Strommenge ausstelle und keinen Einspeisevertrag mit Eon
    habe, haben sie auch keine Rechtsgrundlage für ihre eigentlich
    unnötige Ablesung und Gutschriftserstellung Geld zu verlangen.


    Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, daß Eon meine
    Rechnungen einfach ignoriert und abrechnet wie es ihnen
    gerade passt.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo zusammen
    bei mir ist es das gleiche,ich schreibe auch jedes Quadal die Rechnung selbst und EON kürzt mir dann jedesmal das VNN auf 0,2Ct/kWh.
    Das Angebot für einen Einspeisevertrag habe ich auch erhalten.
    Gruß toni

  • Moin!


    Ohne jetzt jede Einzelheit zu kennen:


    E.ON hat nichts zu verschenken und verschenkt auch nichts! Das ist meine Erfahrung. Ich habe jegliches Angebot von E.ON abgelehnt, zumal das Gesetz alles regelt, was zu regeln ist, wenn auch nicht zu unserer vollsten Zufriedenheit. Was E.ON macht, ist das neuerliche Schönrechnen aus deren Sicht.


    Techdachs

  • Hallo Techdachs;


    Zitat

    zumal das Gesetz alles regelt, was zu regeln ist


    Das sehe ich nicht so. Denn ich schreibe auch jedes Quatal eine Rechnung und diese wir einfach ignoriert. Ich erhalte keine Reaktion darauf. Und bei einem Anwalt war ich auch schon. Der sagt: Da ich kein Vertragsverhältnis mit E.ON habe, habe ich auch keine Möglichkeit das ich meine Rechnung durchsetzen(volstrecken) kann.
    Und da E.ON mir in Jannuar ein Paar Kröten überweist (Wo von sie gleich mal 60€ für den Zähler abziehen) habe die sich ja im groben an das Gesetz gehalten. Denn da seht ja nur drinn, das eine Jährliche abrechnung erfolgen muss und eine Abschlag gezahlt werden kann. Und ein Messpreis zu zahlen ist. Das ich den Messpreis nicht Anerkenne ist da wohl egal. Ich müsse da dann klagen. Mit ungewissem ausgang


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • ich hab grad Antwort bekommen von e-on, es sollte eine günstigeAlternative sein für "Wenigeinspeiser", Lfz. 1 Jahr, da besonders hier die Nebengeräusche (Ablese/Abrechnungskosten) gut ins Gewicht fallen.
    Hier muß m.E. das BHKW aber schon sehr wenig laufen, daß es interessant und lukrativ wäre -für beide Seiten versteht sich-.
    ducatiane

  • Wieso hast du kein Vertragsverhältniss?
    Im § steht eindeutig drin das er verpflichtet ist deinen Strom aufzunehmen und nach den Gesetzestexten zu vergüten.
    Dazu braucht es keinen weiteren Vertrag, den das steht auch drin, wenn man sich nicht einigen kann gilt automatisch die gesetzliche Regelung.


    Probleme durch Messzähler umgeht man durch einen eigenen Messstellenbetreiber und eigenem Lieferzähler.
    Zu Besonderheiten wie Leistungsmessung etc. ist das Gesetz eindeutig, in den kleinen Leistungsklassen nicht vorgeschrieben, baut der Abnehmer so einen Zähler ein muss er auch die Kosten tragen, sofern man diesen Zähler nicht als Verkäufer selbst wollte.


    Leider ist es immer so, es geht nur um Kleinbeträge und ob dafür jemand klagt ist immer abzuwarten.
    Ist schon fast ein übliches Geschäftsgebaren in manchen Kreisen.


    Ohne Mahnbescheid und Klage wirst du kein Geld bekommen, schließlich sind die Ihren Aktionären und Vorsitzenden verpflichtet grundsätzlich alles zu tun, damit dein Geld denen ausgezahlt werden kann.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang