Zitat
GB1530 schrieb:
...Du hast bereits einen Elektrozähler vom EVU , der zählt den bezogenen Strom,direkt dahinter installiert man einen neuen Zähler der zählt den Strom den du an das EVU liefertst.dann kannst du dein BHKW einfach in deiner Hausinstallation anschließen, vorraus gesetzt du hast dort dir entsprechenden Querschnitte.
[...]
Las dir nicht einen andere Anschluß Variante vom EVU einreden, sonst liefertst du den kompletten Strom den du produzierts ins Netz,und mußt ihn dann teuer wieder kaufen und die witschaftlichkeit fällt bedeutend schlechter aus.
Wir wollen einen Dachs in Betrieb nehmen (MFH, zwei Parteien wollen Strom vom BHKW). Heute teilte uns das EVU mit, dass es unsere Art der Verschaltung (wie oben beschrieben) nicht akzeptieren will: "Laut KWK muss der Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden". Die Einspeisung soll über einen zweiten, auf unsere Kosten zu installierenden Hausanschluss erfolgen. Wer hat Recht?