eex/Einspeiseivergütung

  • Hallo


    ich habe eine Meinungsverschiedenheit mit "meinen" Stadtwerken


    KWKG: "als üblicher Preis gilt...der durchschnittliche Preis...an der Strombörse eex...im jeweils vorangegangenen Quartal".


    meine Auffassung:
    wenn die EEX am 01.04. für das I.Quartal einen Wert erzeugt, dann gilt dieser für den von mir im "vorangegangenen" I.VJ eingespeisten Strom.


    Stadtwerke:
    nein, für den im 1.VJ eoingespeisten Strom gilt der Wert vom IV.VJ
    des vorangegangenen Jahres; d.h. der am 01.01. ermittelte Wert.


    Was ist Eure Meinung? Gibt es Urteile o.ä.?


    P.S. Meiner Meinung würden wir gekniffen. Wenn wir viel einspeisen
    im IV. Quartal erhalten wir die niedrigen eex-Werte vom Sommer?

  • ?( Hallo reinhard,


    komisch, bei dem Thema, finde ich, ist das doch eindeutig geregelt!


    Zitat

    Der EEX Preis vom 4. Quartal ist als Faktor für die Einspeisung vom 01.01. - 31.03. des Folgejahres zu verwenden!


    ich sehe da keinen Spielraum für eine andere Auslegung @:-


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Ich sehe da keine Möglichkeit, es wird überall so umgestzt weil es damals auch vom Gesetzgeber so gedacht war.
    Das es nicht gerecht ist, ist etwas ganz anderes.


    Es sagt ja auch keiner das Gesetze einen Sinn machen müssen.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang