Finanzamt: Gewinnprognose auf 30 Jahre?

  • Hallo Forum!


    Mein Dachs wird nun hoffentlich bald mit PÖL in Betrieb gehen. Habe schon mal beim Finanzamt angefragt, wie sie es sich so vorstellen. Nun kommts: Einstufung als Kleinunternehmer, Vorsteuerabzug, Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Bis hierhin ist soweit alles klar.
    Jetzt kommts: Die anfänglich sicherlich entstehenden Verluste können nur anerkannt werden, wenn ich auf lange Sicht (30 Jahre) einen Gesamtüberschuss erwirtschafte. Sie wollen eine Gewinnprognose für die nächsten 30 Jahre von mir haben.


    Ich bin schon froh, wenn ich die nächsten 10 Jahre keine grösseren finanziellen Überraschungen erlebe. Wie soll ich denn bitte schön eine Prognose über 30 Jahre abgeben?
    Wie war das bei Euch denn so? Kann mir jemand mit einer 30-Jahre-Prognose aushelfen?
    Zieht Ihr die Vorsteuer eigentlich, oder lohnt sich das gar nicht? Hat man eine Wahl? Konntet Ihr die ganze Investition steuerlich geltend machen, also inkl. Pufferspeicher, Einbau, Regelungstechnik, etc?


    Klar könnte ich meinen Steuerberater fragen. Aber der muss sich da auch erst einlesen. Und wenn die Finanzämter schon so unterschiedliche Ansichten haben, was soll mir dann der Steuerberater schon sagen?


    Bin für jeden Hinweis dankbar. Viele Grüsse, Ave

  • Hallo Ave


    Ich will hier ja nicht als Schwarzmaler gelten. Ich sehe in Zukunft keine gute Prognose für Pöl als BHKW Kraftstoff.


    Der Anteil an Biosprit im Diesel soll in Zukunft auf 10% steigen,voher 5%.
    Somit steigt die Nachfrage und der Preis.


    Ein Pöl BHKW läßt sich für die private Nutzung nicht mehr wirtschaftlich rechnen.


    Oder wie groß ist dein Objekt?

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Danke für die Antwort.


    Wenn sie auch nicht sehr hilfreich in Bezug auf die Fragestellung war.


    Ist es denn bei Betrieb mit Heizöl wirtschaftlicher? (konstante Ölpreise, hohe Vergütung) Wenn man Schwarzmaler ist, dann sollte man vielleicht gar kein BHKW betreiben.


    Ich jedenfalls habe meine Entscheidung fürs BHKW getroffen, ohne nur auf die Wirtschaftlichkeit zu schauen.


    Jetzt muss ich mich mit dem Finanzamt beschäftigen und habe mich deswegen hier gemeldet.


    Ach ja: Wir haben ein Einfamilienhaus. Ölverbrauch bisher ca. 4000 Liter im Jahr.


    Danke für zielfühende Antworten.


    Ave

  • Hallo Ave,


    um die Anfangsverluste bei einer Einnahmenart wirksam geltend machen zu können ist über die Gesamtlaufzeit der Unternehmung ein Gewinn zu erzielen. Hier reicht in der Regel 1€ am ende der Laufzeit über die Gesamtlaufzeit gesehen. Wie lange die Dauer der Unternehmung ist, bleibt Dir überlassen, sie darf ohne stichhaltige Begründung nicht länger sein als vom Finanzamt veranschlagt. Ausserdem sind für eine Gewinnprognose die heutigen Zahlen und Fakten maßgeblich. Wie sich die Märkte und Preise in den nächsten Jahren entwickeln ist Spekulation und darf m. E. in solch einer Berechnung nicht mit einfließen. Also eine Rechnung aufmachen mit den aktuellen Zahlen und dann sehen, wann die schwarze Null erreicht ist. Sollte das vor den 30 Jahren sein, dann kann man dies dem Finanzamt genau so mitteilen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Hallo Ave,


    kann dich dein Dachspfleger nicht mit einer Wirtschaflichkeitsberechnung / Gewinnprognose unterstützen? Die kennen sich in der Regel mit diesen Dingen ganz gut aus!


    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Ave


    Ich bin bestimmt in punkto BHKW kein Schwarzmaler.


    Da ich meine BHKW mit Erdgas betreibe , habe ich mal eine Berechnung gemacht für mich wenn ich ein Pöl Gerät genommen hätte.
    Das ist doch ein erheblich Unterschied zur momentanen Situation.


    Wie sich die Zukunft entwickelt würde ich auch gerne wissen.


    Für 30 Jahre in die Zukunft sehen, auf solche Ideen kann nur das Finanzamt kommen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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  • Hi GB1530,


    wie oben schon erwähnt, es muss keine Prognose über 30 Jahre gemacht werden, schon gar nicht, wie sich in den 30 Jahren die Preise entwickeln.


    Jeder der sich mit negativen Zahlen selbständig macht, muss dem Finanzamt plausibel erklären, warum und voraussichtlich wann die roten zahlen schwarz werden. Es macht sich ja niemand selbständig, wenn er nicht einigermaßen berechnet hat, wann er mit dieser Selbständigkeit mal auch was verdient und nichts anderes will das Finanzamt wissen. Wenn es nämlich für den Unternehmer keine Rolle spielt, dass er nur Verluste macht, dann ist es keine Selständigkeit sondern Hobby.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Ave,


    Du wirst um den Rat eines Steuerberaters nicht umherkommen!


    Nur kurz ein paar Anmerken:


    1. Die Einstupfung als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist schlecht, da Du so nicht die Vorsteuer / Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten vom BHKW erstattet bekommst.


    2. Da das BHKW in Deiner eigengenutzen Wohnung steht, kann nur der Anteil steuerlich berücksichtigt werden, der auf die verkaufte Strommenge entfällt. Die selbstgenutzte Wärmeleistung kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Ist auch logisch, denn ich kann meine eigengenutzte Brennwertheizung auch nicht steuerlich absetzen.


    3. Wirtschaftlichkeit über 30 Jahre:


    Ich würde wie folgt agumentieren. Beispiel: Anschaffungskosten BHKW (incl. aller Zubehörteile) 40.000 Euro Stromanteil 30% = 12.000 Euro, Abschreibung verteilt auf zehn Jahre; jährliche Laufzeit in Stunden * 5,5 kW/h * Preis laut EEG abzüglich der anteiligen Brenstoffkosten. (heutiger Preis).


    Wenn Du so rechnes, dann solltest Du dem Finanzamt einen entsprechenden Überschuss erklären können.


    Viele Grüße


    Bernd

  • Hallo Bernd,


    bei mir geht die von Dir unter <3> genannte Rechnung nicht auf:


    In 2007 mit 3.497 Betriebsstunden erzeugter Strom insgesamt: 19.396 kWh
    - davon selbst genutzt: 5.985 kWh entsprechend 31%
    - davon verkauft: 13.411 kWh entsprechend 69%


    Brennstoffkosten und Wartung 2007 (100%): 4.490,45 €


    Summe der Einnahmen 2007:
    - Stromverkauf (die vorstehenden 13.411 kWh): 1.461,54 €


    Summe der Ausgaben 2007:
    - Brennstoffkosten und Wartung anteilig: (69%): 3.104,88 €


    Ergibt eine Unterdeckung 2007 in Höhe von -1.643,34 €


    Und da ist noch nicht einmal die anteilige Abschreibung des DACHS drin, die ich bei mir über die Denkmalschutzregelung laufen lasse. Für 2008 hat Herr Putin die Anhebung der Gaspreise um rund 40 Prozent angekündigt. Auch wenn es am Schluss vielleicht nur 20 Prozent sind, wird damit die Schere zwischen meinen Einahmen und Ausgaben vermutlich noch weiter auseinander gehen. Aus Sicht des Finanzamts steuere ich damit auf ein „Liebhabergeschäft“ zu.


    Gruß, maxnicks

  • hallo maxnicks,


    wer lesen kann ist deutlich im Vorteil:


    es dürfen bei Dieser Rechnung nicht die vollen Kosten angesetzt werden, sondern nur die anteiligen für den Strom.


    Zudem muss noch die Energiesteuer-Rückerstattung abgezogen werden, natürlich auch nur anteilig.


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Hallo,


    von Deinen Brennstoffkosten in Höhe von 4.490 Euro entfallen nach den Angaben von Herrn Weisenberger 6,95/22,8 auf die Stromproduktion das wären hier 1.368 Euro. Hiervon widerrum entfallen 70 % auf auf den verkauften Strom, das wären dann rund 968 Euro.


    Alles Klar? Wenn nicht dan melde Dich noch mal


    Viele Grüße


    Bernd

  • Hallo Bruno,


    inhaltlich kann ich Dir folgen, doch schlüssig ist das nicht. Ein Großkraftwerk, das 100 Prozent Erdgas bezieht, macht daraus 40 Prozent Strom und heizt mit den anderen 60 Prozent die Atmosphäre auf. Trotzdem zählt der komplette Gasbezug zu den Betriebskosten.


    Mein BHKW benötigt gleichfalls Erdgas und macht daraus Strom. Einen Teil des Stroms verwende ich selbst (30 %), den Rest (70%) verkaufe ich. Warum soll ich nicht – analog dem Großkraftwerk – jenen Erdgasanteil, der auf den von mir verkauften Strom entfällt, komplett als Betriebskosten abrechnen (70 %)? Der Unterschied zwischen dem Kraftwerk und meiner Installation besteht lediglich darin, dass mein Haus „auf dem Kühlturm sitzt“.


    Wenn ich also Deiner Logik folge, dürfte das Großkraftwerk zukünftig nur noch jenen Erdgasanteil als Betriebskosten ausweisen, der dem prozentualen Anteil der als Strom nutzbaren Sekundärenergie entspricht – nämlich 40 Prozent. Der Rest fiele dann unter die Rubrik „dumm gelaufen“. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder sind die Herren, die so etwas predigen, beim Finanzamt angestellt?


    Gruß, maxnicks

  • der unterschied liegt darin, dass der Kraftwerksbetreiber ein Stromkraftwerk betreibt und Du eine KWK-Anlage also Kraft und Wärme. Wenn das Kraftwerk seine Wärme auskoppelt in ein Fernwärmenetz wie bei uns hier z. B. das Heizkraftwerk, ist auch hier die Wärme steuerlich mit anzugeben.


    Es kommt halt drauf an, was wird in den Betrieb reingesteckt und was nutzbringend wieder rausgeholt. Wenn Dein BHKW Goddukaten scheißt, dann sind auch diese zu versteuern.


    Grüße


    Bruno

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  • ...danke, Bruno. Übersetzt heißt das doch:

    • Atmosphäre aufheizen = weniger Steuern
    • Intelligente Nutzung = mehr Steuern

    Im Mittelalter sprach man in solchen Fällen von "Wegelagerei". Den Rest spar ich mir...@:pille
    Gruß, maxnicks