Was gibt der Staat bzw. das EVU zurück

  • Hallo und gutes schönes Neues Jahr 2008


    Bin am Überlegen mir einen Dachs zu zulegen. Bin mir aber irgendwie nicht sicher bei meiner "Wirtschaftlichkeitsberechnung", sprich was bekomme ich vom Staat bzw. EVU zurück, wenn ich alles nur Mögliche berücksichtige.


    Die Randbedingungen sind:
    Privatperson und der Dachs läuft mit Heizöl


    Meines Wissens kann ich zwei Dinge ansetzen:


    1: Energiesteuer mit je 61,35 € / 1000 l


    2: Stromverkauf pro kWh
    - Stromeinspeisung nach KWK-Gesetz: 5,11 ct/kWh
    - Stromeinspeisung von EVU nach EEX: 3 - 6 ct/kWh (natürlich variabel)
    - Netzkosten: etwa 1 ct/kWh


    Das heißt, pro kWh eingespeisten Strom bekomme ich zwischen 9,11 und 12,11 ct.


    Habe ich nun alles berücksichtigt oder irgendetwas vergessen? Oder gibt es da noch ein paar Tricks?


    Gruss und Dank


    Steffel

  • Hallo Steffel,


    zunächst einmal herzlich willkommen hier im Forum! (Hab ich eben leider vergessen) ;(


    Zitat

    1: Energiesteuer mit je 61,35 € / 1000 l

    Stimmt!


    Zitat

    - Stromeinspeisung nach KWK-Gesetz: 5,11 ct/kWh


    Zitat

    Stromeinspeisung von EVU nach EEX: 3 - 6 ct/kWh (natürlich variabel)

    Stimmt auch!


    Zitat

    - Netzkosten: etwa 1 ct/kWh

    Je nach goodwill Deines Netzbetreibers, siehe Umfrage im Portal, bei mir z.b. nur 0,14 Ct ;(


    Sonst gibtes da noch :


    Förderung durch einen Zinsgünstigen KfW Kredit, ein günstiger Energieausweis (erhöht den Wert des Hauses).


    In dem anderen Thread sprachst Du von 4.000 Ltr. Heizöl/Jahr, bei mir waren es 6000Ltr. Gehen wir mal davon aus das Dein Heizkessel genauso schlecht ist wie meiner (20 Jahre alt) dann könnte es sein, das Du den Stromertrag nur mit einem geringen, oder sogar ohne Mehrverbrauch erzielst.


    Bei 4000 Ltr, wären das so über den Daumen 2-2.500 Betriebsstunden im Jahr.
    Ich liege mit meinen 3.500 Bth ziemlich auf / unter der Grenze, wo sich normalerweise ein BHKW ökonomich lohnt, da ich durch meinen Betrieb den erzeugten Strom zu 75..80% selber brauche dreht es sich.


    Was die Zukunft so aus dem Zylinder zaubert, was Strompreise und Brennstoffpreise betrifft, das weiß nun mal keiner!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

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  • Vielen Dank für die nette Begrüßung und die schnellen Antworten.


    Ich denke, dass mir klar sein sollte, dass in meinem Fall der Betrieb eines Dachses auch unter dem Gesichtspunkt "Ich tue etwas für die Umwelt" und "wie kann ich mein EVU etwas ärgern" läuft. Somit würde ich die
    Investkosten nicht ansetzen wollen.


    Die Frage ist dann nur für mich, ob ich mit einem Dahs besser/günstiger fahre als mit einer Ölheizung. Eigentlich will ich ja nur Wärme erzeugen (bekomme zufällig Strom mit) im Unterschied zu einem Energieerzeuger (der bekommt Wärme mit, die er eigentlich nicht wirklich will).


    Ist wirklich der richtige Ansatz, dass ich aus meinem momentanen Heizölverbrauch (4000 l) auf den aktuellen Gesamtheizwert umrechne (Faktor etwa 10) und somit den Heizölverbrauch meines Dachses ermittle (etwa 5100 l)? Ist das realistisch oder muss irgendwie noch ein "Dachsfaktor" berücksichtigt werden?


    Gruss


    Steffel

  • Hallo Steffel,


    bei mir war´s hauptsächlich:

    Zitat

    "wie kann ich mein EVU etwas ärgern"


    Man hatte mir den günstigen Tarif von 11,3 Ct gekündigt, damit "durfte" ich für meine 42.000 Kwh dasselbe zahlen wie jeder Haushalt...


    Aber Mini BHKW´s haben mich seit einem Bericht in einer Elektronikzeitschrift vor 20 Jahren eh immer interesiert, und Umweltschutz ist ja auch nicht verkehrt...


    So wie in Deiner Formel hatte ich auch meinen Brennstoffverbrauch errechnet, und bin dabei auf einen mehrverbrauch von 2-2.500 Ltr. gekommen. Wir haben im letzten Jahr die beheizte Fläche um 15% vergrößert, und der Verbrauch ist gleich geblieben, ich denke Flächenzuwachs und milder Winter heben sich auf!


    Mein Heizungskeller ist nun mit Pufferspeicher, Dachs und dem verbliebenen Heizkessel echt voll, aber dennoch, wenn der Dachs läuft wesentlich kühler! Es gibt eben nicht nur den Abgasverlust....


    Wie sieht es eigentlich mit dem evtl. Nachbarn aus?
    Es gibt hier im Forum einige, die so ein Mini-BHKW zu zweit nutzen!


    Gruß Dachsgärtner

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  • Dachsgärtner


    vielen Dank für die Antwort und den Tipp. Problem ist nur, dass zur Zeit meine Nachbarn auf Holzvergaserheizungen abfahren. Aber kann sich auch wieder ändern. Würde der Luft gut tun.


    Wie kann es denn sein, dass für ein Einfamileinhaus wie meines
    (Bungalow mit 170 m², Baujahr 1975 somit Dämmung 1975, Radiatorenheizung, und sonst kein SchnickSchnack (Pool, Sauna, ...)) eine thermische Leistung des Dachses von 10,5 kW reichen sollen, wenn eine Ölheizung (Viessmann) sehr viel höher in Bezug auf Leistung dimensioniert ist?


    Steffel

  • Hallo Steffel,


    das versteht derzeit auch manch Heizungsbauer nicht, oder will es nicht verstehen. Bisher wurden Heizungen fast überwiegend maßlos überdimensioniert. Spruch eines Heizungsbauers: solang die Hütte warm ist, meckert der Kunde nicht (meine Anm.: egal wieviel der Kunde mehr an Energie bezahlen muss).


    Da die Laufzeiten eines BHKWs wesentlich länger sind, wie bei einem Kessel, braucht das BHKW eine wesentlich geringere thermische Leistung (Kessel läuft z. B. 1500h und hat 25KW, dann braucht ein BHKW bei einer Laufzeit von 3000h nur eine Leistung von 12,5KW um die gleiche Wärme zu erzeugen)
    ausserdem werden beim BHKW Spitzenlasten über einen Pufferspeicher aufgefangen und müssen damit nicht just in Time vom BHKW geliefert werden.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Steffel,


    ich kann das was Bruno geschrieben hat nur bestätigen!


    Alte Heizung = 27 KW, Dachs 10,5 KW!


    Bisher brauchte ich den Kessel nur wenn der Dachs muckte, und damit der Schorni was zum messen hat! :D


    Gruß Dachsgärtner

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  • Hallo Steffel,


    ich kann Dir nur mit den Daten meines erdgasbetriebenen DACHS dienen, aber vielleicht gibt es dabei doch den einen oder anderen Anhaltspunkt für Dich. Bis Ende 2006 röchelte in unserem Keller ein 22 Jahre alter atmosphärischer Gasbrenner mit 40 kW Heizleistung, seit Dezember 2006 arbeitet dort ein Dachs mit 12,5 kW thermischer und 5,5 kW elektrischer Leistung. Und wir mussten bislang keine Sekunde frieren.


    Die beiliegende Kalkulation vergleicht die Jahre 2006 (alter Kessel) und 2007 (DACHS). Dabei fällt auf, dass nach dem Einbau des DACHS auch mein Gasverbrauch gestiegen ist. Nun kann das an den kälteren Temperaturen des Jahres 2007 oder auch der geringeren thermischen Ausbeute des DACHS liegen.


    Wie dem auch sei: Die Einsparung von (rechnerisch) 2.900 Euro p. a. werde ich zur Abzahlung meines BHKW's verwenden. Würde ich mehr von dem selbst produzierten Strom verbrauchen (z. Zt. nur 30 Prozent), würde sich der DACHS sogar selbst finanzieren.


    Gruß, maxnicks




    Alle anderen: Bin für stets Korrekturen und Tipps dankbar...

  • maxnicks und andere


    Vielen Dank für die Vergleichsrechnung.


    Meine Frage: Darf ich bei den Einnahmen/Erstattungen wirklich mit gutem Gewissen die 1098,20 € für den selbst genutzten Strom ansetzen? Ich bekomme diesen Betrag nicht wirklich auf mein Konto gut geschrieben.


    Und wie ist das mit der Umsatzsteuer-Rückerstattung? Bekomme ich die als Privatmann auch oder was muss ich dafür machen?



    Gruss


    Steffel

  • Hallo Steffel,


    zum Thema "selbstgenutzter Strom": Meine Beispielsrechnung geht von der Überlegung aus, dass Du bei der Variante "weiter wie bisher" diesen Strom hättest fremd beziehen (= kaufen) müssen. Natürlich kannst Du als DACHS-Eigner zwinkernd von Strom sprechen, der "eeh da ist", aber korrekt ist das nicht.


    Die Umsatzsteuer-Erstattung gibt es natürlich nur bei gewerblicher Tätigkeit, doch in dieser Frage ließ mir mein lokaler Netzbetreiber, dem ich meinen Strom verkaufe, gar keine andere Wahl. Nach meiner ersten Rechnung hieß es, gezahlt werde nur, wenn ich eine USt-Id hätte. Also flugs bei Finanzamt ein Gewerbe als Stromlieferant angemeldet.


    So bin ich (der DACHS ist schuld!) über Nacht zum Unternehmer geworden, mit monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung, Gewerbesteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung. In einer Welt vollkommen neuer Begriffe, wo man über vermiedene Netznutzungsentgelte (vNNe), Verordnungen (§18 StromNEV) und die Kurse der Leipziger Strombörse (EEX) fachsimpelt. Gäbe es das BHKW-Forum nicht, ich wäre hoffnungslos verloren...^^


    Gruß, maxnicks

  • Zitat

    Original von maxnicks


    Nach meiner ersten Rechnung hieß es, gezahlt werde nur, wenn ich eine USt-Id hätte.


    Ohne Worte!


    Eine USt-ID-Nr. braucht man nur im innergemeinschaftlichen Wahrenverkehr in die EU!


    Der Energieversorger braucht Deine Steuernummer vom Finanzamt, bei dem Du die Umsatzsteuer machst. Das ist meist die gleiche, wie die, mit der Du die Einkommensteuer machst.


    Übrigens gabs letztens ein schönes Urteil bzgl. der Umsatzsteuerlichen Behandlung von kleinen BHKWs im privaten EFH. Sobald mehr als 10% der Energie (Strom und Wärme) mit Umsatzsteuer verkauft wird, ist man umsatzsteuerlicher Unternehmer. Beim Erwerb des BHKWs und auch beim den laufenden Kosten kann die bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden. Der Privatverbrauch von Wärme und Strom ist im Gegenzug zu versteuern. Einige Finanzämter hatten hier eine Kleinbetragsregelung versucht durchzuboxen und sind gescheitert (y)


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Hallo Maxnicks,


    Eines verstehe ich bei Deiner Rechnung nicht so ganz:


    rechts ergibt sich durch den verminderten Strombezug ein positiver Betrag bei der Aufstellung, dies ist auch OK denke ich, aber links wird der selbst genutzte strom auch noch mal als guthaben eingesetzt ?(


    ich denke endweder oder! @:-
    Oder sthe ich mal wieder auf dem Schlauch???


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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  • Hallo Dachsgärtner,


    mag sein, dass die in meiner ersten Darstellung verwendete Spalte "Differenz" mehr verwirrt, als klärt. Doch beim simplen Vergleich von Einnahmen und Ausgaben kommt man zum selben Ergebnis. Vorausgesetzt, man erliegt nicht der Versuchung, den selbst verbrauchten Strom als kostenfrei "unter den Tisch fallen" zu lassen.


    Des besseren Verständnisses halber habe ich diese Position in der nachstehenden Darstellung daher in der Spalte "Einnahmen/Erstattungen" als "vermiedene Ausgaben" aufgeführt. Ob dies buchhalterisch korrekt ist, vermag vielleicht einer der mitlesenden Experten des Forums zu sagen...;<;)


    Gruß, maxnicks

  • Hallo maxnicks,


    also "Experte" bin ich sicher nicht ;), aber ich meine, dass man den vermiedenen Strombezug nicht noch auf der Einnahmenseite buchen darf, da er indirekt bereits auf der Ausgabenseite in den genau um diesen Betrag geringeren Strombezugskosten enthalten ist.


    Genau mit diesem Problem habe ich mich mal bei einer Vergleichsberechnung meines Dachses herumgeschlagen und bin dabei auf den o.a. Schluß gekommen.


    Gruß


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!