BAFA und Zoll

  • Hallo zusammen,


    jetzt, zum Jahresanfang habe ich meine Meldungen entsprechend mit dem SENERTEC-Formular an den Zoll und an die BAFA gemacht.


    Der Zoll hat sofort reagiert, mit den ausgewiesenen Betrag überwiesen und einen Beamten zu Inspektion der Anlage vorbeigeschickt. - War alles OK.


    Nun wird ja zur BAFA-Meldung ein KWK-Zuschlag ausgewiesen, der ja auch nicht unbeachtlich ist. - Wie bekommt man den ? -


    Und was sagt der Beisatz: "Kopie an den Energieerzeuger" ?


    Kann dazu irgendwer was sagen?


    Gruß an alle
    Werner

  • Moin,


    den BAFA Zuschlag bekommst Du von Deinem EVU . Wenn Dein Dachs Gewerbeanmeldung hat, vergiss nicht die Märchensteuer auf den Zuschlag zu hauen.


    Gruß


    Jan

  • Das BAFA Zerifikat schickst Du in Kopie an Deinen Stromversorger. Dieser zahlt dann den KWK Zuschlag von 5,11 ct / kWh an Dich aus.


    Die gesamte Einspeisevergütung beträgt zur Zeit etwa 12 ct / kWh gegebenenfalls zuzüglich MWSt .:o

  • Hallo zusammen,


    erfolgt diese Auszahlung zusätzlich zu den Vergütungen die ich durch die monatliche Einspeisung bekomme?


    mit Gruß
    Werner

  • Hallo Werner,


    das kommt drauf an, ob Du Deinem EVU bei der Festsetzung der Vorauszahlungen bereits gesagt hast, dass Du die Vergütung nach KWK beanspruchst. Jedenfall gilt für aktuell in Betrieb genommene Anlagen eine Vergütung von ca 12ct incl. KWK (5,11ct) und incl. vermiedenen Netzkosten.


    Grüße


    Bruno

  • Hallo,


    die Grundlage für diesen Beitrag bei der DENA ist definitiv seit Mitte 2005 nicht mehr aktuell.
    Die Förderung mit 5,11 Ct./kwh Einspeisung wurde verlängert.


    Mfg Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Moin AxelF,


    die Förderung des in das öffentliche Netz gespeisten Stroms aus NEUEN kleinen Anlagen, die bis zum 31.12.2008 in Dauerbetrieb genommen werden, beträgt für 10 Jahre ab Inbetriebnahmedatum 5,11 ct je eingespeiste kWh.


    Es ist aus dem KWK-Gesetz und dem Antrag zur Errichtung sowie den Erläuterungen dazu nicht eindeutig erkennbar, ob sich "NEU" und "INDAUERBETRIEBNAHME" auf die Maschine selbst oder in Verbindung mit dem Standort beziehen. Letztendlich wird es so sein, dass die Aufstellung ZUSÄTZLICHER (sprich neuer) Maschinen gemeint ist.


    Das würde wiederum bedeuten, dass beim Umsetzen gebrauchter Maschinen an einen anderen Standort mit einem anderen Betreiber die Restlaufzeit der Ursprungsförderung fortgeführt werden kann. Die erhöhte Förderung ab April 2002 gilt dann nicht.


    Gruß Dietrich

  • Hallo dbitt, Hallo AxelF,


    wollte das was dbitt schreibt auch gerade verfassen, möchte aber darauf hinweisen, das wenn die gebrauchte KWK ANlage bereits 5,11 ct Zuschlag erhält, diese Förderung von der Anlage "mitgenommen" wird.


    dbitt hatts richtig geschrieben, könnte aber missverstanden werden, weil erst geschrieben wurde, Förderung wird mitgenommen, dann erhöhte Förderung gilt nicht mehr.


    Es gilt nur eine n e u e ( also neu gestartete Förderung ) nicht mehr, sondern die alte Förderung läuft zu Ende, egal wie hoch die ist. Sie kann auch 5,11 ct/ kWh betragen, wenn die gebrauchte Anlage nach dem 1.4.2002 erstmalig in betrieb gegangen ist.

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Es gilt nur eine n e u e ( also neu gestartete Förderung ) nicht mehr, sondern die alte Förderung läuft zu Ende, egal wie hoch die ist. Sie kann auch 5,11 ct/ kWh betragen, wenn die gebrauchte Anlage nach dem 1.4.2002 erstmalig in betrieb gegangen ist.


    Hallo Dachsfan,


    das gilt aber nach Aussage eines BAFA-Mitarbeiters nur, wenn an dem Standort wo die gebrauchte Anlage inbetieb geht nicht schon eine andere Steht, dann kanns wieder anders werden. Hier kommt es drauf an wann welche der beiden Anlagen ihre erstinbetriebnahme hatten. In jedem Fall vor dem Kauf bei der BAFA eine verbindliche Rechtsauskunft einholen bevor es danach zum bösen erwachen kommt.


    Grüße


    Bruno

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  • Ja Bruno, das was ich geschrieben habe, galt natürlich nur für eine Einzelanlage, wenn bereits eine vorhanden ist und noch eine dazu kommt ist alles anders. Da hast Du recht, aber darum ging es nicht.


    Ich fand es toll von AxelF, das er weiter rumsuchte und einen Beitrag verlinkt der meine Ausführungen vollinhaltlich unterstrich.


    Nochamls meine Ausführungen galten selbstverständlich nur für den "Normalfall" wo es nur um e i n e KWK Anlage geht, die unter 50 kW elektrischer Leistung hat.