Unternehmens-Nr.

  • Hallo,
    allen ein frohes neues Jahr.
    Im aktuellen Formular ist es vorgesehen, eine 5-stellige Unternehmens-Nr. einzutragen. In den letzten Jahren wurde nicht danach gefragt. Kann mir jemand sagen, wo ich diese bekomme? Beim zuständigen Ordnungsamt habe ich nachgefragt, aber man hat mir gesagt, dass dort keine eintsprechende Nr. vergeben werden.
    Wie handhabt Ihr es mit den VNN? Fragt Ihr jedes Jahr aufs neue bei Eurem EVU nach oder nehmt Ihr den Vorjahreswert?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Grüße
    Bernhard

  • Hallo Berhard,


    die Unternehmernummer ist Dir vom Hauptzollamt mitgeteilt worden.
    Schau mal da in Deinen Unterlagen nach.


    mit Gruß
    Werner

  • Hallo Bastler,


    ich hatte dieselbe Frage wie "freshpaint" - danke für den Tipp. Ich bin darauf hin die gesamte Korrespondenz mit dem für meinen Standort zuständigen HZA durchgegangen - leider ohne Erfolg. In der Antwort des HZA auf meinen Antrag findet sich aber die nachstehende Formulierung:


    Zitat

    "Mit Einführung des Energiesteuergesetzes entfällt die Erlaubnispflicht. Lediglich ortsfeste Anlagen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Energie StG, deren mechanische Energie nicht ausschließlich der Stromerzeugung dient, sind vor der Inbetriebnahme anmeldepflichtig."


    Kann es sein, dass die Vergabe der "Unternehmernummer" im Zusammenhang mit der o. a. Regelung steht?


    Gruß, maxnicks

  • Hallo freshpaint,


    was die VNNE betrifft, habe ich seit meiner ersten Rechnung an den hiesigen Netzbetreiber einen Wert von 1,820 € ct/kWh angegeben. Zugestanden wurden mir bis Mitte 2007 lediglich 0,300 € ct/kWh, danach gab's es eine Anhebung auf 0,530 € ct/kWh. Da aber das EVU von mir beim Bezug von Strom 4,890 € ct/kWh verlangt, muss mehr drin sein. Mein Argument:


    Auf dem Weg vom Großkraftwerk zum Endverbraucher durchläuft der Strom zwei Umspannwerke (von Hochspannung zur Mittelspannung, von der Mittelspannung zur Niederspannung) und hat eine Reihe von Verlusten. Auf dem Weg vom BHKW zum Endverbraucher ist kein Umspannwerk erforderlich, die Verluste gehen (fast) gegen Null. Die Strecke des Stromnetzes vom Großkraftwerk bis zum Endverbraucher beträgt durchschnittlich 100 km, die Netzstrecke vom BHKW bis zum Endverbraucher durchschnittlich 0,1 km (= 1 Tausendstel der vorherigen Distanz). Die vorstehend genannten Werte können standortbedingt variieren, das Grundprinzip bleibt dasselbe.


    Dass mit der dezentralen Einspeisung durch BHKW's Netznutzung in großem Umfang vermieden wird, liegt auf der Hand: Trotzdem kassieren die Netzbetreiber dafür beim Endkunden den vollen Satz, obgleich diesen Beträgen keine entsprechende Leistung gegenübersteht.


    Nur mit der Forderung eines höheren als des uns gegenwärtig gewährten Betrags sehe ich eine Chance, ggf. auch auf dem Klageweg eine halbwegs angemessene Vergütung der VNNE für BHKW-Betreiber zu erhalten und auch Nachzahlungen des Netzbetreibers durchzusetzen.


    Gruß, maxnicks

  • Hallo maxnicks,
    da ich meinen Dachs bereits seit 2003 betreibe, habe ich noch eine Kopie vom damaligen Erlaubnisschein (das Original mußte ich zurückschicken) und dort steht nichts von einer Unternehmernummer. Ich habe jetzt mal eine Mail an das zuständige HZA geschickt, mit der Bitte, mir die Nr. mitzuteilen. Mal sehen, ob man sich dazu meldet.
    Grüße


    Bernhard

  • Hallo,
    bereits heute hat mir das HZA die Unternehmens-Nr. per Email mitgeteilt. Die Schnelligkeit hat mich überrascht.
    Grüße
    Bernhard