Gemeinschaftswerk "Nachbarn"

  • Hallo,


    um mich ein wenig vorstellen: Ich bin neu hier und habe mich zwischen den Feiertagen in meinen Urlaub mit Infos sammeln zum Thema Energie beschäftigt und bin auf dieses Forum gestoßen.


    Ich wohne in einer Neubausiedlung, welche jetzt fast komplett bebaut ist. Da ich mein Einfamilienhaus vor 11 Jahren hier als erster im Gebiet gebaut habe und mein Gasbrenner (Buderus 26 KW) in den letzten Wochen ein paar Anfälligkeiten hatte, kam mir eine Idee, zu der ich mir Eure Meinungen wünschen würde.


    Der Nachbar auf der einen Seite betreibt ebenfalls einen Gasbrenner (etwas kleiner). Mein Nachbar zur anderen Seite hat erst vor kurzer Zeit eine Wärmepumpe mit Erdwärme (Tiefenbohrung) errichtet.


    Da nach meinen ersten Recherchen ein kleines BHKW für mein Haus sich aus meiner Sicht nicht lohnt, könnte ich mir vorstellen, dem einen Nachbarn Wärme zu liefern und dem anderen den Strom für seine Wärmepumpe.


    Jetzt habe ich schon einiges gelesen in diesem Forum, wo es um Nutzung des erzeugten Stromes für Mietparteien geht.


    Nun zu meiner Frage: Besteht die Möglichkeit, meine Idee in Realität umzusetzen? Technisch, wie auch rechtlich, bzw. steuerlich.


    Ich würde mich freuen, wenn es bereits Erfahrungen zu Nachbarverbündnissen gibt. Danke.

  • Hallo und Willkommen hier im Forum,


    Spontan finde ich die Idee super. (y)
    Rechtlich dürfen keine Leitungen über Öffentlichen Grund und Boden verlegt werden, soweit mir bekannt ist.
    Würde den einen Nachbarn mit Wärme UND Strom versorgen.
    Den anderen mit der Wärmepumpe würde ich auch komplett mit Strom versorgen.
    Technisch dürfte das ganze kein Problem sein.
    Details kann man dann immer noch klären.
    Viel Erfolg.


    Grüße Helmut @:-

  • Hallo dachspumpe,


    Zitat

    Der Nachbar auf der einen Seite betreibt ebenfalls einen Gasbrenner (etwas kleiner). Mein Nachbar zur anderen Seite hat erst vor kurzer Zeit eine Wärmepumpe mit Erdwärme (Tiefenbohrung) errichtet.


    Wenn ich das so verstehe, dann grenzen die grundst. direckt aneinander, oder?


    Haken an der Sache:
    der Nachbar mit der WP könnte einen Sondervertrag für den WP-Strom haben, der (noch) günstiger ist, wie das was Du einschl. Förderung an Vergütung für´s Rückspeisen erhältst.


    Nachbar ist gut, aber evtl. ist die Lösung mit einem Günstiger, wenn man den erzeugten Strom erstmal ganz normal verbraucht, und den Rest Einspeist. @:-


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo zusammen,


    danke zunächst für Eure schnellen Antworten.


    Das ich Versorgungsleitungen ausschließlich auf Privatflächen verlegen darf, hatte ich mir in diesem hervorragenden Forum bereits erlesen. Das ist bei uns der Fall.


    Interessant finde ich die Sache mit dem Strom für die Wärmepumpe. Es stimmt, mein Nachbar zahlt hierfür an den Versorger so um die 12 Cent. Der Strom, durch ein BHKW erzeugt, würde hier nicht günstiger sein. Kann es aber nicht trotzdem auf Dauer sinnvoll sein, die Versorgung durch das BHKW mit aufzunehmen? Ich denke hier an die Zeit nach der staatlichen Förderung. Je mehr ich (Nachbarschaft) vom erzeugten Strom selber verbrauche, je effektiver ist die doch die Rechnung, oder? Immerhin bekomme ich den Strom dann mit mindestens 12 Cent (nach heutiger Marktlage) vom Nachbarn vergütet.


    Wenn ich beide Nachbarn zu 100% mit Strom versorge, würden diese keinen Zähler vom Versorger mehr benötigen? Ich habe hier im Forum etwas gelesen, wobei die Versorgung für den Notfall (Ausfall meiner Versorgung an die Nachbarn) weiterhin durch den Netzbetreiber gewährleistet ist (sein muß?). Wie kann das funktionieren?


    Mir stellt sich da noch eine Frage bzgl. der Lieferung von Wärme an den einen Nachbarn: Wie wird die Warmwasserversorgung (Brauchwasser) üblicherweise geregelt? Muss hier ein zuätzlicher Zähler für Warmwasser installiert werden? Ist das überhaupt zugelassen, Wasser weiterzuverkaufen? Hat der Nachbar dann überhaupt noch einen Wasseranschluss vorzuhalten?


    Viele Fragen, mir nagelt sich so langsam ein Brett vor den Kopf ?( Die Begründung scheint im Augenblick der Neueinstieg in die Materie zu sein. :D


    Einen schönen Sonntagabend


    dachspumpe

  • Hallo Dachspumpe,


    das Problem mit dem Strom an den Nachbarn mit Wärmepumpe ist das du ihm den Strom ja auch dann für 12 cent verkaufen musst wenn dein BHKW nicht läuft. Du also den Strom für 20 cent vom EVU käufst und dann für 12 cent an deinen Nachbarn verkäufst. Es ist eben so das dann der gesamte Strom über deinen Stromzähler läuft. Es kann sich nur rechnen wenn die Nachbarn den gleichen Preis für den Strom zahlen, den du auch zahlst. Die Einsparung der Nachbarn sollte darin bestehen das sie weniger Zählermiete oder halt gar keine Zählermiete zahlen.
    Für das WW würde ich in den Mitversorgten Häusern eine Übergabestation mit Plattenwärmetauscher für WW verpassen, so wie sie auch in Nahwärmenetzen verwendet werden.


    Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Hallo zusammen,


    Zitat

    das Problem mit dem Strom an den Nachbarn mit Wärmepumpe ist das du ihm den Strom ja auch dann für 12 cent verkaufen musst wenn dein BHKW nicht läuft.


    Hmm, (Smilie, der sich am Kopf kratzt) muß man den Strom der ja bei der WP über eienen extra Zähler läuft auch immer vom EVU abnehmen?


    Ich denke da an folgende Lösung:
    BHKW läuft nicht, WP zieht ganz normalen Strom über ihren EVU Zähler.
    BHKW läuft, WP ist über Schütze ins normale Netz geschaltet, und braucht über einen Zwischenzähler BHKW-Strom. Wird allgemein zuviel (mehr wies BHKW liefert)Strom verbraucht, schmeißt ein Lastabwurfreais die WP wieder auf ihren EVU Sondertarif.......


    Frage muß man das dem EVU überhaupt auf die Nase binden???


    Fragen über fragen...


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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  • 1. Atomstromfreier und ökologisch sinnvoll erzeugter Strom zum Preis von "normalem" Strom.


    2. Meist verlangt der Betreiber eines solchen Mini-Netzes keine Zähl- und Abrechnungsgebühr.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Der Nachbar wird für seine WP bestimmt einen extra Stromzähler haben.
    Also schließt er sich mit seinem Gebrauchstrom an das BHKW und läßt den WPStrom weiter bei dem EVU .
    Problem gelöst.
    Und wenn das EVU die Preise, wie fast überall für Heizstrom, auf normale Preise anhebt, wechselt der Nachbar komplett zum BHKW .


    Problem gelöst.
    Wenn dann noch der finanzielle oder ökologische Anreiz dazu kommt, sehe ich da weniger Probleme.


    Und noch ein Gedanke, Reihenhaus heißt ja nicht unbedingt das es nur einen Nachbarn links und rechts gibt.
    Was ist mit den anderen?
    Versorgungsletungen durch die Keller zu ziehen sollte bei einer Reihenhausanordnung nicht so aufwendig sein.


    Problem der Auslastung komplett gelöst und die Einsparungen an Schorni und EVUzählern kann sich jeder Angeschlossene sofort in die Tasche stecken!


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    Original von Bernd der Dachsausbeuter


    Und noch ein Gedanke, Reihenhaus heißt ja nicht unbedingt das es nur einen Nachbarn links und rechts gibt.
    Was ist mit den anderen?
    Versorgungsletungen durch die Keller zu ziehen sollte bei einer Reihenhausanordnung nicht so aufwendig sein.


    schönes Szenario, Probleme gibt es nur dann, wenn gerade der neben Dir nicht mitmachen will und auch nicht duldet, weil Querulant, dass eine Leitung durch sein Keller zum übernächsten gelegt wird. Dass bei solchen "Gemeinschaften" immer irgend so ein Querulant dazwischen ist, zeigt die Erfahrung im WEG-Bereich (WohnEigentümerGemeischaft). Ich kenne Makler, die Verwaltungsmandate ablehnen, bei denen es um WEG geht. Das ist im übrigen auch ein Grund, warum ich mir NIE eine Eigentumswohnung zulegen würde.


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat


    Hallo zusammen,


    [Hmm, (Smilie, der sich am Kopf kratzt) muß man den Strom der ja bei der WP über eienen extra Zähler läuft auch immer vom EVU abnehmen?


    Ich denke da an folgende Lösung:
    BHKW läuft nicht, WP zieht ganz normalen Strom über ihren EVU Zähler.
    BHKW läuft, WP ist über Schütze ins normale Netz geschaltet, und braucht über einen Zwischenzähler BHKW-Strom. Wird allgemein zuviel (mehr wies BHKW liefert)Strom verbraucht, schmeißt ein Lastabwurfreais die WP wieder auf ihren EVU Sondertarif.......


    Zitat


    Der Nachbar wird für seine WP bestimmt einen extra Stromzähler haben.
    Also schließt er sich mit seinem Gebrauchstrom an das BHKW und läßt den WPStrom weiter bei dem EVU .
    Problem gelöst.


    Hallo zusammen,


    Eure Ideen sind ja schön und gut, nur vergesst ihr dabei leider das es TAB's (Technische Anschlußbedingungen) der VNB's gibt. ;)
    Mittlerweile ist es ja möglich (auch wenn sich einige VNB's noch massiv wehren) mehrere Häuser elektrisch auf einen Hausanschluß zusammenzulegen.
    Was jedoch nicht machbar ist, ist mehrere Hausanschlüße zu vermischen.
    Also Wärmepumpe vom eigenen Anschluß und Hausstrom vom Nachbar beziehen.


    Zitat


    Frage muß man das dem EVU überhaupt auf die Nase binden???


    Nun irgendwer sollte für derartige Installationen auch gerade stehen. Im Normalfall wird das der Elektriker sein.
    Ob der sich aber "diesen Schuh anziehen" will? ?(


    @:- Gruß E&U

    Einmal editiert, zuletzt von Elektro und Umwelt ()

  • Hallo Elektro und Umwelt,


    Zitat

    Also Wärmepumpe vom eigenen Anschluß und Hausstrom vom Nachbar beziehen.


    Bei der zusammenlegung von meinem Betriebs und Haushaltszähler mußte das EVU auch nicht zustimmen, haben sie aber gemacht! (y)
    (ich denke nur deshalb weil ich für beide Tarife dasselbe bezahle ;()


    Ich habe mir auch schon einmal die eine oder andere TAB durchgelesen, das es nicht geht nur WP-Strom zu beziehen ohne Haushaltsstrom, das habe ich so noch nicht gelesen....


    Es ist klar, das die EVU´s sich gern an die Zeiten gerne erinnern, wo es nur erlaubt war ein Notstromaggi nur zum Probebetrieb für max. 1 Stunde im Mon. zu betreiben!


    Es hängt auch viel von Stromanbieter ab:


    Normalo EVU , stromverkauf an dritte streng verboten! ))))


    EWS Schönau, stromverkauf ab dritte, ja bitte! :P


    Ich denke wenn es erst mal einige machen, dann ziehen die anderen nach!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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  • Technisch sollte das relativ einfach sein die WP vom Hausstrom zu trennen.
    Wie Dachsgärtner schon sagte, Fragen kostet nichts, und ansonsten kann man ja auch mal bei Hr. Meyer von Energieconsulting anklopfen ob er über so einen Spezialfall etwas weiß.


    Ich würde mir auch nie eine Eigentumswohnung kaufen!
    Aber auch hier gilt Fragen kostet nichts.
    Ich würde eine kleine Nachbarschaftsversammlung einberufen und vorher ein paar schöne graphische Ansichten der Verteilung und den schon ohne BHKW einzusparenden Kosten für Zähler und Strom, dann ja Großverbraucher mit besseren Preisen, und im der Weiterführung dann eine Kalkulation mit BHKW aufmachen.


    Für die grobe Schätzung reicht ja der eigene Strom- und Wärmeverbrauch mal Häuser.
    Mit den Daten dann die Auslegung und Kostensituation des BHKWs durchrechnen.


    Finanzierung der KFW oder wenn das nicht geht halt eine Bank.


    Selbst wenn dann ein paar dagegen sind, kann man diese dann trotzdem fragen ob sie wenigstens Wegerecht geben, sie hätten dann ja später dadurch auch die Möglichkeit trotzdem schnell angeschlossen zu werden, wenn sie die Vorteile der Gemeinschaftsversorgung gesehen haben.
    Notfalls ein paar € für das Wegerecht geben...



    Ach und dann noch zu der Wärmepumpe, wenn das Bohrloch noch genügen Reserve hat kann man die Pumpe auch super mit in die Gesamtversorgung einbringen.
    Das wäre sogar deine Ideallösung!
    Sämtlicher nicht in den Häusern benötigter Reststrom aus dem BHKW wird zur WP geleitet, die dann aus den momentan erzielbaren 8 bis 10 Ct wenn ins EVU NEtz gehen würde, ordentlich günstige Wärme erzeugt.
    Wenn ich so überlege wäre das wirklich die ultimative Lösung.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Es freut mich, daß reges Interesse an diesem Thema exisitiert!


    Aber nochmal zu den Fakten:


    In meinem Fall handelt es sich um Einfamilienhäuser (kein Reihenhaus) und der Abstand zwischen den Häuser über die Grundstücksgrenzen beträgt auf der einen Seite ca. 10 Meter, auf der anderen ca. 40 Meter. Die Frage ist einfach: Wieviele Nachbarn kann ich für ein solches Projekt berücksichtigen (maximale Entfernung der Versorgungsleitungen - Wärme)? Im Durchschnitt ist ein Grundstück ca. 40 Meter breit.


    @Dachsausbeuter:


    Würde ich den selbst erzeugten Reststrom aus dem BHKW in die Wärmepumpe des einen Nachbran stecken (vorausgesetzt, die hat noch Reserven zur Wärmeerzeugung, was durchaus so ist, weil man in der Gegend die erste Bohrung gemacht hat und keine Erfahrungswerte in der Ergiebigkeit des Bodes hatte -> also zwei Löcher á 80 Meter mit jeweils zwei Kreisläufen) und dieser erzeugt wieder Wärme für alle, stellt sich die Frage, ob dann noch genug für das BHKW zu tun ist. Für mich hört sich das wie ein Wiederspruch an. Da beißt doch die Katze in den Schwanz (von der Wärmeverlusten auf den Strecken - es ist zwar guter Mutterboden - ganz abzusehen)


    Soweit ich hier im Forum gelesen haben, wird für eine Einzählergemeinschaft eine GbR benötigt. Das hört sich nach Unternehmerkenne an...die fehlt mir...hat jemand Erfahrungen?


    Wenns um Einsparpotenziale in der Menge geht und den großen Versorgern den Hahn abzudrehen sollte die Gemeinschaft "Nachbarn" die Ohren öffnen...und das nicht nur bei mir in der Gegend... @:-