Endabrechnung

  • Hallo zusammen,
    ich betreibe seit dem Feb.2007 ein BHKW (KWE 12P-4 AP). Nun geht es zur ersten Abrechnung mit dem FA und den Mietern. Kann mir jemand helfen, welche Fehler ich im Vorfeld schon vermeiden kann?
    Von der Firma Minol wurde mir der Umlageschlüssel 62% zu 38% empfohlen.


    Ich wünsche Euch einen schönen 2. Weihnachtsfeierteg, und einen guten Rutsch ins neue Jahr,
    Michael

  • Hallo
    Habe auch noch ne Frage.
    Ich betreibe mein Dachs seit August 2007. Er läuft wunderbar. Nun ist der 31. Dez. Geht um die eingespeisten Kw/h, welche lese ich für Bafa/ Zoll ab, die vom MSR2 Regler oder Stromzähler?


    Wüsche einen guten Rutsch und guten start ins neue Jahr


    Grüße Wilfried

  • Hallo wilfi,
    das Zollamt braucht die Betriebsstunden vom Dachs für Energiesteuerrückzahlung.
    Die BAFA interessiert sich für die eingespeiste Strommenge auf dem Einspeisezähler. (ich denke für die Statistik)
    Kennst du denn schon die Formulare auf der Senertec-Homepage? Damit lässt sich das alles bequem ausfüllen und ausdrucken!
    Zur Zeit ist noch die 2006er-Version drauf, ich denke aber da kommt Anfang Januar was Neues.


    Guten Rutsch....


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Ich denke die Ausfüllhilfen für das Abrechnungsjahr 2007 ewerden bald auf den Senertecseiten auftauchen.
    Dort gibt man einfach die geforderten Daten ein und schwupps kann man sämtliche benötigten Formulare ausdrucken.
    Übrigens ein super Service des Herstellers,
    der vielen Neulingen das Leben stark vereinfacht!
    Ansonsten machen auch viele Händler Ausfüllpartys, einfach mal nachfragen, dann kann man meist auch noch ein paar Lekereien abstauben (y)

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo zusammen,


    bin grade dran, dass wir die PDF-Datei auch wieder in unserer Database zum Download anbieten dürfen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hi,
    ich wünsche Euch allen erst einmal ein gutes neues Jahr.


    Irgendwie macht sich bei mir der Eindruck breit, dass ich so gut wie gar nichts über die Möglichkeiten der Förderungen für mein BHKW weiß. Kann es sein, dass es eine Vergütung über die Formulare an die BAFA für den Dachs gibt, die es für das BHKW von mir nicht gibt?


    Ich speise komplett bei der EnBW ein, und bekomme laut Vertrag 0,1899 ct/€ Rückvergütung gutgeschrieben. Ich habe mir die Formulare angeschaut, einen Zulassungsbericht besitze ich nicht. Davon war seit der Installation nie die Rede.


    Gruß,
    Michael

  • Hallo Michael,


    Du hast es wesentlich einfacher, da Du nach EEG einspeist. Du bezahlst für dein PÖL keine Energiesteuer, also kannst Du auch keine zurückerstattet bekommen. Ausserdem bekommst Du wesentlich mehr für die Einspeisung als wir, die nach KWKG abrechnen.


    Grüße


    Bruno

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  • Moin Moin,


    Jo die Endabrechnung steht vor der Tür und ich komme mir ganz schön blöd vor wenn ich die Formulare anschaue!


    @ Michael
    hast Du ebenfalls vom Netzbetreiber einen packen Papier bekommen?
    Bislang war ich der Meinung das wir EEG´ler von dem ganzen Papierkram verschont bleiben @:pille
    Ich muß hier ankreuzen wie sich mein Vergütungsanspruch berechnet:


    - Biomasse laut Biomasseverordnung § 2
    - Altholz laut Altholzverordnung
    - EEG § 8 Abs.1 Satz 2 i.v.m. § 21 Abs. 3
    - EEG § 8 Abs.1 Satz 3
    - EEG § 8 Abs.2 Satz 1 Nr 1a
    - EEG § 8 Abs.2 Satz 1 Nr 1b
    - EEG § 8 Abs.2 Satz 1 Nr 1c
    - EEG § 8 Abs.2 Satz 1 Nr 2
    - EEG § 8 Abs.2 Satz 1 Nr 3
    - EEG § 8 Abs.2 Satz 2
    - EEG § 8 Abs.3
    - EEG § 8 Abs.4


    Obige Punkte kann ich ankreuzen oder auch nicht :-(/


    Dann wollen die wissen wieviel KWK Strom ich erzeugt habe - es ist aber nicht der Lieferzähler gemeint sondern der nach AGFW e.V. FW 308 ausgekoppelte KWK-Strom.
    Da kann ich nun gar nix mit anfangen - wieso sprechen Die von KWK Strom, damit hab ich als EEG´ler doch nix am Hut oder wie??? ?( ?(


    MfG

  • Hallo,
    ich habe von dem Energieunternehmen 2 Monate nach Inbetriebnahme des BHKW's einen 10 Seiten umfassenden Vertrag zugeschickt bekommen. Da die Firma, die das BHKW installiert hatte, mir die Arbeit der ankreuzerei schon abgenommen hatte, musste ich nur noch unterschreiben.



    folgende § kommen bei mir zur Geltung:


    - EEG § 8 Abs.1 Satz1 entspricht einer Vergütung von 10,99 ct/€
    - EEG § 8 Abs.2 Satz 1 entspricht einer Vergütung von 6,00 ct/€
    - EEG § 8 Abs.3 entspricht einer Vergütung von 2,00 ct/€
    Ich habe einen Zweiweg-Stromzähler und speise komplett ins Netz ein.


    Ein Paar Fragenan Dich:
    Welches BHKW-Fabrikat betreibst Du ?
    hast du Raffinat im Einsatz ?
    Wie teuer ist Dein Rapsöl, ich habe für 0,90 €/Liter "notgetankt".


    Gruß,
    Michael

  • Hallo Michael,


    sorry das ich erst jetzt zum schreiben komme, habe meinen PC umgebaut das hat etwas gedauert. :-(/


    Also die § habe ich ebenfalls so angekreuzt - rein intuitiv :]


    Ich betreibe einen Tiger der Firma Optimess - Erfahrungsbericht findest Du hier
    http://www.bhkw-forum.eu/forum…704&hilight=optimess&sid=


    Nun deine Frage nach dem Raffinat ist doch schon etwas kritisch!!
    Denn wenn mans genau bedenkt gibt es für Raffinat keinen NaWaRo Bonus - sollte dein Lieferant eine Bescheinigung für das Raffinat nach § 8 Abs.2 Nr.1a ausgestellt haben bist Du aber aus dem Schneider!!


    Nö, ich fahre mit kaltgepresstem Rapsöl, Anfang 2007 für 0,655€ + Märchensteuer 7%.


    Du hast also ein BHKW von KW-Energietechnik, wenn ich mich recht entsinne ist das die "zweitkleinste" Ausführung mit nem 2,2Liter Kubota?
    Hatte Anno 2006 mal ein Angebot für nen KW8P3 also das kleinste mit Notstromfunktion. War aber irgendwie zu teuer.


    Bist Du zufrieden mit dem Teil? Wieviele Stunden hat er denn schon auf der Uhr?Wie groß ist Dein Objekt?


    MfG

  • Hallo


    Ich bin heute hier neu dazugekommen. Das mit der Jahresendabrechnung intressiert mich auch, da es mich halt neu betrifft. Mein EVU will noch die Unterschrift von irgendeinen Prüfer u. einen extra Nachweis über die KWK-Stromermittlung nach FW 308. Wie wird das am besten gemacht? Wegen Raffinat oder nicht, habe ich in der Biomasseverordnung nichts gefunden, also sollte Raffinat nicht von NAWARO ausgeschlossen sein.


    Grüße micrometer

    Die Summe der Probleme ist immer konstant

  • Hi Micrometer


    Willkommen im Forum 8)


    Ich gehe davon aus das Du ebenfalls mit ENVIA einen vertrag hast - bist ja aus Sachsen wie ich auch.


    Also ich habe weder im EEG noch in der Verträgen etwas von dieser Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer finden können. Deshalb sende ich das Zeugs einfach ohne diese "Beglaubigung".
    Ich werde darauf verweisen das ENVIA ein Zutrittsrecht und damit die Möglichkeit hat meine Angaben durch einen Beauftragten nachprüfen zu lassen - den ich allerdings nicht bezahle!!


    Punkt um mal schaun was passiert!


    PS: was hast Du für ein BHKW???

  • Hallo


    Das mit dem externen Prüfer steht auf den Vordruck für die Jahresmeldung. Extra Gutachten für KWK-Strom nach FW 308 brauche ich nicht, das wurde zur Inbetriebnahme erstellt. Manchmal ist ein Anruf doch ganz hilfreich. Also fülle ich ich nur die eingespeiste Strommenge u. die Stromkennzahl aus. Das unterschreibt mein TÜV-Mensch mit u. gut ist es. Mein BHKW ist ein Eigenbau. Habe aber alle notwendigen Gutachte u. Zertifikate. Bisher hat die ENVIA alles anerkannt, was ich denen vorgelegt habe. Schau mer mal.


    Grüße micrometer

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