Dachs HKA: Erfahrungsbericht/ Die erste Emissionsmessung

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich nun schon seit dem 17.6.2005 als User angemeldet bin, möchte ich mal mein erstes Posting loswerden.


    Zuvor allerdings einen ganz herzlichen Dank an alle, die durch ihre Beiträge, Diskussionen und Denkanstösse zu meiner Information über den Dachs und das ganze Drumherum beigetragen haben. Dir, Thomas als Betreiber dieser Plattform, gilt natürlich ganz besonderer Dank. So, nun aber genug der Lobhudelei. ;)


    Seit dem 25. Aug. 2005 läuft mein Öldachs - bisher, von den Klappergeräuschen im Schornstein die im Frühjahr behoben werden sollen, mal abgesehen, zur vollsten Zufriedenheit.


    Ein paar Daten zur Info:


    Zweifamilienhaus, Bj. 1962, 145 m² Wohnfläche, 2-Personenhaushalt, erwartete Bh 2.700 jährlich.


    Ich weiss, dass bei diesen geringen Bh eine wirtschaftliche Nutzung nicht möglich sein kann, aber dieses technische Schmankerl sei mir trotzdem gestattet. :)


    So, nun zum eigentlichen Thema:


    Auch mich hat die schwarze Zunft weiter in ihren Fängen. Schon im Vorfeld der Dachsinstallation hatte ich meinen zuständigen Bezirksschornsteinfeger hinzugezogen und erhielt von ihm die Auskunft, dass er beim Dachs lediglich eine jährliche Russmessung vorzunehmen hätte, alles andere interessiere ihn nicht. Ich wohne übrigens in Niedersachsen, was für diese Angelegenheit ja von Bedeutung ist.


    Am 12.01.2006 war es nun soweit. Der Schornsteinfeger stand vor der Tür und begehrte Einlass für die Russmessung. Gesagt, getan, die Sache war in 10 Minuten erledigt, ein nettes Gespräch während der Messung, Ergebnis: Russzahl "1". Wenige Tage später flatterte mir die altbekannte Jahresgebührenrechnung ins Haus. Ich staunte nicht schlecht, betrug sie doch nicht wesentlich weniger als die bisherige Rechnung beim Betrieb meiner alten Ölfeuerungsanlage mit getrenntem Holzkessel und 2 Abgaswegen! Der Spass kostet mich immerhin noch 49,28 Euro, für 10 Minuten Arbeit. Ob alle Positionen auf der Rechnung berechtigt sind, weiss ich noch nicht so ganz genau, das werde ich mit dem Schornsteinfeger meines Vertrauen - Vorsicht: Ironie! - noch abzuklären haben. Wen die Rechnung interessiert, unter folgendem Link ein kleiner Auszug des Wesentlichen:


    http://www.fesi-net.de/Bilder/Jahresrechnung.jpg


    Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen erhielt ich natürlich auch noch die "Bescheinigung über das Ergebnis der Messung ..." :) Auch diese habe ich für euch mal anonymisiert ins Netz gestellt. Beachtenswert sind die angekreuzten Felder: :)


    http://www.fesi-net.de/Bilder/Bescheinigung.jpg


    Wenn das alles nicht so traurig wäre und mein sauer verdientes Geld kosten würde, könnte man eigentlich darüber lachen - was ich ja ehrlich gesagt auch tue, aber irgendwie komisch finde ich diese Bedienmentalität der schwarzen Zunft schon.


    Was haltet ihr davon, soll ich schmunzeln und zahlen oder habe ich eine berechtigte Chance mich erfolgreich zu wehren?


    Gruss an die versammelte Kompetenz


    Felix alias euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • früher haben sie glück gebracht,
    heute nur noch rechnungen:-(/


    ich hab hier in nrw schon einige diskussionen hinter mir,
    2 verschiedene fegerbezirke,
    mit einem hab ich ein gentelman agrement geschlossen, er sieht die alten kessel auch nur alle 2 jahre nach.


    der 2te hat nach einigen telefonischen vorgesprächen gleich noch einen anderen bezirksfeger zur verstärkung mitgebracht, der hat mich dann mit paragraphen und belabern in schach gehalten :-| :D
    bei uns wird auch noch die dichtigkeit des abgasrohres geprüft, mit 200 mbar! dabei bläst der dachs mit 2 bis 3 bar raus, absoluter schwachsinn.:-)
    meinte selbst der feger nr. 2
    aber vorschrift sei vorschrift, und es wär ja auch zu meiner sicherheit @:Pille
    sicher war nur die dicke rechnung!


    bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Moin Bernd,


    ja, das ist in jedem Bundesland anders geregelt, weil Ländersache.
    Habe in Hamburg das Problem, daß die Brennwertthermen alle 2 Jahre, die Brennwertdachse jedes Jahr geprüft werden sollen.
    Habe der Gilde mitgeteilt, daß ich die jährliche Prüfung nicht bezahlen werde und eine Klage abwarte.
    Die 1.BImSchV sieht für Brennwerttechnik ein 2-Jahres-Prüfintervall vor und das möchte ich eingehalten wissen.
    Werde diesen Vorgang im Ablauf weiter darstellen, weil es immer wieder zu einer unterschiedlichen Handhabung in einzelnen Bundesländern kommt und Senertec m.W. zentral nichts unternimmt.


    Gruß Dietrich

  • Der Dachs hat im Betrieb nur ca. 25 mbar hinter dem Kondenser ( externen Abgasärmetauscher), sollte der Abgasgegendruck über ca. 0,4 bar steigen geht die Anlage mit Minderleistung in Störung - also alles kein Problem.:)

  • Es ist richtig der dach geht auf störung wenn sein gegendruck auf irgendwas um xxx mbar steigt.
    aber kurzfristig bläst er mit voller pulle in das rohr.
    solange das frei ist kann sich da ja auch kein druck aufbauen,
    aber wenn das berühmete vogelnest auf dem rohr liegt geht der vogel ohne flügel fliegen :p
    halte mal deine hand abwechselnd vor dem abgasrohr vom dachs und dann von einer therme oder so.
    da merkst du schon den unterschied...
    du kannst auch versuchen das rohr vom dachs mal zuzuhalten,
    kurz geht das, selbst wenn der dachs dann in störung geht,
    da merkst du wie stark sein atem ist.


    bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Moin,


    also hier in S-H interessiert sich der schwarze Mann absolut nicht für den Dachs. O-Ton: "Was soll ich denn da messen? Nen Kollege hat sich damit mal sein Meßgerät zerstört. Laß mal..."
    Nun kommt er alle zwei Jahre um die Gastherme zu prüfen und findet den Dachs hübsch grün... :D


    Gruß


    Jan

  • Hallo,


    bei mir ist es auch so wie bei Jan (y)


    Dachs???? geht mich nichts an (bin doch kein Zoowärter :) ). Trotz mehrmaligem Nachfragen und Abstieg unter Zwang in mein Dachsloch :D hat er nichts an seiner Meinung geändert. Er hat nur "empfohlen" den Dachs Feuerfest einzupacken sprich Feuerschutztür und das war es.
    Er kommt nur um den alten Kessel zu messen und den zugehörigen Kamin zu reinigen (obwohl der Kessel nur noch max. 10-15h /a in Betrieb ist @:Pille ).


    Alles reine Auslegungssache @:Pille


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Dachsfreunde,


    bei mir ist es wie bei den beiden vorschreibern. Baden-Württemberg interessiert sich nicht für den Dachs, es wird lediglich der Spitzenlastkessel gemessen. Das einzige wofür sich der Bezirksschornsteinfegermeister interessiert hat, war der Anschluss des Dachses an den gleichen Kamin an dem der Gebläseheizungskessel angeschlossen ist. Das hat er aber schließlich genehmigt und damit war für ihn das Thema Dachs gegessen.


    also bisher hier im Thread:


    Niedersachsen: Russmessung
    NRW: zusätzlich Dichtigkeitsmessung
    Hamburg: Messung
    Schleswig-Holstein: keine Messung
    Bayern: keine Messung
    Baden-Württemberg: keine Messung


    gibts hier noch Betreiber anderer Bundesländer?


    Grüße


    Bruno

  • Danke für Eure Antworten zu meiner Anfrage. Wie ich lesen konnte, bin ich also nicht der Einzige, der sich weiter mit dem "schwarzen Mann" herumschlagen muss.


    Nun, ich werde es wie ein Mann tragen - und zahlen. :) Aber nachverhandeln werde ich auch, vielleicht ist ja ein zweijähriges Prüfintervall möglich.


    Ist schon komisch, dass die Ländergesetzgebung so unterschiedliche Spielräume lässt ...


    Gruß


    Felix

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Bei mir quängelt der Man in Schwarz seit Wochen rum. Er müßte unbedingt noch eine Messung durchführen.


    Wo soll der gute Mann denn messen, er selber weiß das überhaupt nicht.
    Ich habe ihm telefonisch gesagt, wenn er messen muß, dann würde er den Dachs ja kennen und somit sollten keine Fragen mehr offen sein.


    Noch länger hinhalten kann ich ihn nicht mehr. Sobald er mir die Gebühren sagen kann, was ja auch witzig ist, er kennt sie noch nicht einmal selber, will er einen Termin mit mir abstimmen.


    Bis dann,
    Tommi

  • Hi,
    in Niedersachsen gibt es tatsächlich eine Verordnung, nach der der Schornsteinfeger eine Messung auch an einem BHKW vornehmen muß. Dabei geht es einmal um die Abngaswegeüberprüfung und zum zweiten um eine Rußmessung (die aber immer den Wert 0 ergbit). Mein "schwarzer Mann" hat mir das sogar mal nachgewiesen (bin jetzt nur zu faul, die Unterlagen durchzuwühlen).
    Jörg

  • Halllo !!!


    Mein Dachs lebt in Niedersachsen, genau gesagt in Osnabrück.
    Mein Schornsteinfeger sagt aber, ich müßte ja wissen, wo gemessen wird. Und übrigens würde dieses BHKW es sowieso nicht bringen.


    Ich habe ihm gesagt, wenn er messen muß, dann ja, aber wo, das muß er schon selber wissen, und was hier was bringt wäre ja nicht sein Problem.


    Der Kerl nervt einfach nur.


    Gruß,
    Tommi