Strombezugskosten im Mehrfamilienhaus nach Dachseinbau

  • Hallo,


    ich habe in meinem 3 Familienwohnhaus im April einen Dachs in Betrieb genommen.
    Der Stromanschluss des ges. Hauses erfolgt nun über einen Ein-Rückspeisezähler des EVU . Vor dem Einbau hatte jede Wohnung eineneigenen Zähler vom EVU .
    Für den zugekauften Strom (in der Zeit in der der Dachs keinen Strom liefert) möchte das EVU nun den Gewerbepreis.
    Dieser Preis ist ca. 2 Cent teurer als der Haushaltstarif, der bisher bezahlt wurde.
    Begründung: Da ich den Strom vom EVU beziehe, an meine Mieter (Sohn und Tochter) weiter gebe werde ich zum Unternehmer mit Gewerbe.
    Also Gewerbetarif, der teurer ist.
    Dachs eingebaut. Bezogener Strom vom EVU wird 2 Cent /kWh teurer.


    Wie sind Eure Erfahrungen ??

  • Mnh, scheint Anbieter abhängig zu sein.
    Der eine verlangt es der andere nicht.


    Aber ich würde auch erstmal versuchen den Stromanbieter zu wechseln.
    Dein EVU wird aber bestimmt immer den neuen Versorger auf dein "Gewerbe" hinweisen, so das sich einige wegen des Weiterverkaufs ihres Strom zurückziehen werden, aber wer weiß.
    Der einzig mir bekannte der das frei stellt ist http://www.ews-schoenau.de, am besten dort mal nachfragen was dein Preis wäre.


    Gibt es evtl. andere Trarife die dein EVU anbietet, bei uns ist es so das der Versorger für einen Sondertarif, der eigentlich für Private ist, seine Werbung mit Firmenkunden schaltet.
    Ein Hinweis auf deren Werbung und den dortigen Aussagen, ließen Gedanken zu einem speziellen Gewerbetarif gleich wieder untergehen.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    Zitat

    Mnh, scheint Anbieter abhängig zu sein.


    Bei mir liegt die Sache so:


    Bei meinem jetzigen Anbieter kostet "Haushaltsstrom" sowie "Landwirtschaftsstrom" und "Normales Gewerbe" alles das gleiche.


    Ich hatte mir einen neuen Anbieter aus der Nachbarstadt ausgeguckt, dor war "Gewerbe" etwas teurer als Haushalt, aber immer noch billiger als mein jetziger Anbieter.


    Gescheitert ist die ganze Sache am:

    Zitat

    Ein-Rückspeisezähler des EVU .

    :-(/


    Wenn ich den Zähler gegen einen vom Messstellenbetreiber wechseln lasse, dann muß ich ein bis eineinhalb Jahre den "neuen" Strom beziehen damit´s sich dreht. Ich überlege noch!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Moin Gemeinde,


    Hatte auch ein solches "Problem" aber nachdem ich den Netzbetreiber darauf hingewiesen habe das ich kein Gewerbebetrieb sondern Privatperson bin habe ich wieder den Privattarif bekommen.


    Also Josef woher nimmt dein EVU die Info das Du ein Gewerbebetrieb bist??
    Solltest Du denen mitgeteilt haben das Du Umsatzsteuerabzugsberechtigt bist kannst Du das mit der "Nachhaltige Tätigkeit Klausel" begründen und bleibst Privatmann!!


    MfG

  • Hallo,


    danke für die Antworten.


    Habe momentan eine Abklärung mit meinem EVU laufen (Energiedienst) und auch verschiedene telef. Gespräche geführt.
    Momentan wird der Vorgang intern geklärt und danach soll ich eine schriftliche Stellungnahme erhalten.
    Paralell dazu habe ich eine Anfrage zum Ablauf der Stromsteuerbefreiung von wiedergekauften Strom ebenfalls laufen. Rückspeisung bei Energiedienst-Netze und Rückkauf bei Energiedienst AG.
    Eine Anfrage bei ews-schönau läuft ebenfalls.


    Interessante Frage, was sind Haushaltkunden.
    Laut Veröffentlichung des EVU gilt folgendes nach (EnWG): Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind alle Kunden, die Energie überwiegend für Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Eigenverbrauch bis 10.000 kWh jährlich für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.


    Wer nun denkt, bei Bezug unter 10.000 kWh jährlich, automatisch Haushalttarif zutreffend, liegt falsch. Nach telef. Auskunft, ist Haushalttarif ein Begriff vom Gesetzgeber.
    Bei Haushalttarif kommt der Tarif Grundversorgung zur Anwendung. So nun aber Achtung:
    Wer nun den zutreffendenTarif Grundversorgung sucht, muss genau aufpassen, denn es gibt einen Tarif Grundversorgung für Haushalt u. Landwirtschaft, sowie einen für Gewerbe. Das spannende an der Sache ist, dass auf die unterschiedlichen Grundversorgungstarife, nirgends bei den Erleuterungen hingewiesen wird. Weder im Vertrag, weder in den verschiedenen Tarifblättern, weder in der neuesten Kundenzeitschrift des EVU mit dem Thema: Mehr Transparenz mit dem Thema: Laut Veröffentlichung des EVU gilt folgendes nach (EnWG) ..... siehe oben.
    Beisp. Preisblatt NaturEnergie Silber (Grundversorgung) für Privatkunden und Landwirschaftskunden.
    Erläuterung für Grundversorgung (im Preisbaltt):
    Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltkunden(unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe-und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh.
    Wer nun denkt dieser Vertrag gilt auch bei Abnahme weniger 10.000 kWh für Gewerbe. Falsch, im Kopf steht Privatkunden und Landwirtschaft --> auf getrennten Gewerbevertrag (2 Cent teurer) wird nirgends hingewiesen, gehört sowas zu Allgemeinwissen ????


    Diese Vertragsvielfalt muss der Normalanwender, bei den verschiedenen Veröffentlichungen und Erklärungen zuerst mal verstanden haben und kann dann nur noch blind darauf vertrauen, dass dies so ist. Soweit mein momentanes Verständnis zu diesem Thema oder liege ich falsch ?.
    Hierdurch aufgeschrekt, habe ich mich nochmals mit den Präsentationsunterlagen von H. Meyer, vom letzten User Treffen in Lautenbach beschäftigt. Darin sind weiter Punkte aufgeführt, die auf den BKW-Betreiber zukommen können (6.3 Stromverkauf an Mieter muss verhindert werden).
    Geht denn nichts ohne ein solches Vertragswerks, selbst bei einem so einfachen Fall wie bei mir (Vermietung an die eigenen Kinder).
    Hier kann mann nur noch sagen: Mann will was gutes für die Umwelt tun und was für ein Bürokratismus bekommt mann dafür.


    Jeder schaut nur noch wo er zusätzliches Geld absahnen kann.
    Da kann einem die Lust vergehen.
    0815 Löung einbauen Feierabend. Was interessiert einem das Umweltgerede, wenn dies doch nur zu Problemen führt.


    Geht es nur noch mit Fachspezialisten und Rechtsanwälten, die ja auch wieder Geld für Ihre Leistungen verlangen.


    Der Spott ist einem sicher.

  • @ allikante
    woher nimmt dein EVU die Info das Du ein Gewerbebetrieb bist??


    Vor dem Einbau des Dachses wurde das Wohnhaus über 3 Zähler abgrechnet. Also jede Wohnung mit eigenem Zähler und Rechnung vom EVU .


    Nach der Umstellung auf einen Einspeise-Rückwärtszähler durch das EVU wurde ein neuer Vertrag ausgefertigt und der Gewerbetarif aufgeführt.
    Nach Rückfrage bei der Sachbearbeiterin, sicherte diese den Haushalttarif wieder zu.
    4 h später kam ein Anruf von einem weiteren Herrn des EVU , die Sachbearbeiterin hat dies falsch gesehen, es kommt der Gewerbetarif in Anwendung, ich verkaufe den Strom an meine Mieter, oder verteile diesen in die ensprechenden Wohnungen. Alle Versuche und Hinweise von meiner Seite brachten keinen Erfolg.
    Der anrufende Bearbeiter wollte dies dann zuerst mit einem weitern Kollegen klären und war verunsichert.
    Ein Anruf von mir, bei dem entsprechenden Product-Management brachte auch keinen Erfolg. Gewerbetarif ist richtig.
    Auf die Bitte eines Angebotes auf meinen speziellen Fall, haben wir vereinbart, dass das EVU das ganze nochmals überdenkt und mir eine schriftliche Begründung zusendet.
    Hinweis: Das EVU versorgt weitere BHKW Betreiber und alle müssten gleich behandelt werden.


    Ich bin gespannt weiter geht

  • Hallo Josef,


    ich denke da hast Du einfach Pech mit Deinem Versorger. Wir versorgen ebenfalls unser Mehrfamilienhaus (20 WE) zentral mit Strom. Nach der Inbetriebnahme des BHKW´s musste Vattenfall alle Zähler ausbauen. Die waren zwar nicht erfreut, aber letztlich ging es durch wie geschnitten Brot. Wir haben unsere eigenen Zähler gesetzt und versorgen jetzt die Hausgemeinschaft zentral mit Strom. Im Ergebnis wurde der bezogene Strom um ca. 2 Cent billiger, da wir jetzt Großverbraucher sind, d.h. im Jahr mehr als 10.000 KWh abnehmen. Insgesamt spart das Haus pro Jahr knapp 2.000 € Stromkosten (Strom und Zählerkosten).
    Mein Rat: Such Dir einen anderen Stromanbieter und erzähl denen erst gar nichts von BHKW , Weiterverkauf usw. Den Strom kannst Du sowieso nur bei Deinem Gebietsstromversorger einspeisen und gekauft wird dort wo es am günstigsten ist.


    Gruß
    Michael99

  • Hallo Josef,
    ich bin als BHKW-Betreiber zu einem anderen Anbieter für Zusatzstrom gewechselt (z.Zt. EW Schönau). Als die weitere Mietwohnung frei wurde, habe ich eigene Unterzähler gesetzt und den überflüssigen Anschluss ohne Probleme beim örtlichen Netzbetreiber gekündigt. Die Mieter zahlen für das BHKW Nutzungsrecht pro kWh den gleichen Preis, wie ich im Einkauf des Zusatzstroms, nur keine Grundgebühr. Normalerweise kann ich mir meinen Bezugsstromlieferanten frei auswählen, da kann der örtliche Netzbetreiber gar nichts gegen machen.

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Hallo Josef,


    denke mal, du bist auch Mitglied im Dachs Fan Club.
    In der neuen Ausgabe der Micro Power ist auf Seite 5 ein sehr interessanter Artikel für dich drinnen.
    Deshalb hatte ich um ein bisschen Geduld gebeten.
    Damit dürfte doch eine Lösung in Sicht sein, egal von wem du den Strom bekommst.


    Grüße Helmut

  • Zitat

    Original von Helmut


    In der neuen Ausgabe der Micro Power ist auf Seite 5 ein sehr interessanter Artikel für dich drinnen.


    Hab es nur kurz überflogen, aber ich denke das ist genau das Modell, das Herr Meyer auf dem 3. BHKW-Forentreffen vorgestellt hat. Sein Vortrag ist im Downloadbereich.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Glückwunsch!
    Noch einen glückwunsch, dass in Deinem Beitrag endlich auseinander gehalten wird:


    - die Zähler sind vom Netzbetreiber, bei dem man auch einspeist
    - der Reserverstrom kommt vom Stromlieferanten, den man suchen kann.


    Es wäre gut, wenn der alte Begriff EVU nicht mehr verwendet würde, denn er suggeriert , dass immernoch beide Funktionen zusammenfallen.


    Wenn also die Tarife - Stichwort: Gewerbe- unsinnig sind, dann muß man halt wechseln-na und?

  • Hallo,


    Zitat

    Wenn also die Tarife - Stichwort: Gewerbe- unsinnig sind, dann muß man halt wechseln-na und?


    Ich muß dazu sagen, in meinem Fall, da wird der Strom auch überwiegend gewerblich verbraucht, deshalb wurde ich von meinem "neuen" Anbieter auch dementsprechend eingestuft.


    Aber nehmen wir mal das beispiel einer Wohnungsbaugesselschaft:
    Trotzdem, das die Fa. einem Gewerbe nachgeht, laufen die Stromzähler für den "Allgemeinstrom" der Wohnhäuser als Haushaltsstrom.
    Es kommt sich halt nicht unbedingt auf die rechtsform des Kunden an, sondern um den tatsächlichen Verwendungszweck!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!