Dachs: Stromversorgung mehrerer Häuser

  • Hallo Dachs-Gemeinde,


    4/2005 haben meine Lebenspartnerin, ihre Eltern und ich zwei benachbarte Reihenhäuser bei einer Zwangsversteigerung gekauft.
    Zwar hatten/haben beide Häuser eigene Grundbucheinträge und Hausnummern, jedoch waren sie seit ihrer Fertigstellung 1982 gemeinsam genutzt:
    Das kleinere der beiden Häuser hatte keine eigene Küche und der Zugang zu dessen OG erfolgte ausschliesslich über eine Galerie im grossen Haus.
    Die Heizungs- und WW-Versorgung erfolgt ebenfalls über eine gemeinsame Hzg-Anlage im grossen Haus.
    Lediglich die Stromversorgung war bisher getrennt - jedes Haus verfügt über einen eigenen Anschluss der Stadtwerke.


    Die Hauskombination war 20 Jahre lang an eine 12-köpfige WG vermietet, die sich mächtig ins Zeug gelegt hat Energie zu vernichten...
    Im Rahmen des KfW CO2-Gebäudesanierungsprogramms haben wir u.a. die alte Hzg gegen einen Dachs SE-Plus ausgetauscht, der nun seit 1/2007 am Netz hängt.


    Seit 9/2007 sind die Hütten nun WG-frei und wir sanieren wie die Weltmeister.
    In das grosse Haus ziehen meine Freundin und ich.


    Das kleinere Haus wird gerade autark gemacht und soll dann ab 2/2008 vermietet werden.
    Die Hzg- und WW-Versorgung erfolgt weiterhin über unseren Dachs (getrennte Wärmezähler).
    Natürlich würden wir es nun auch gerne mit unserem umweltfreundlicheren Strom versorgen,
    was technisch überhaupt kein Problem wäre.


    Aber da stellen sich die Stadtwerke und der Elektriker gerade quer:
    Die Stadtwerke behaupten, dass die Stromversorgung keinesfalls von unserem Haus aus erfolgen darf.
    Weil es eine eigene Einheit mit eigenem Grundbucheintrag und Hausnummer ist, wäre auch eine eigene Anbindung ans öffentliche Stromnetz absolute Pflicht.
    Und überhaupt - das sei alles höchst illegal und wir anachistischen BHKW-Betreiber seien ja sowieso per se alle Kriminelle... ;)


    Der Elektriker wiederum sagt, dass das u.a. sicherheitstechnisch problematisch wäre, weil z.B. die Feuerwehr im Brandfall den Strom von aussen ja nicht abschalten könne.
    Aber: Die Feuerwehr müsste im Brandfall auch bei uns an den BHKW-Hauptschalter im Keller, um das Haus "stromfrei" zu machen, wenn der Dachs läuft.
    Und das BHKW ist ordnungsgemäss - nicht zuletzt von den Stadtwerken selbst - abgenommen worden.


    Wie ist denn da nun tatsächlich die rechtliche Lage?
    Können die uns da wirklich ans Bein ... ???
    Wir betreiben die beiden Häuser aus verwaltungstechnischen Gründen ohnehin schon seit Kauf als GbR, d.h. beide Häuser gehören rechtlich einer Person.
    Wieso sollte die GbR dem Mieter denn keinen Strom "verkaufen" dürfen?
    Wie machen das andere BHKW-Betreiber mit mehreren "Versorgungseinheiten"?


    Wir sind gerade sprach- und ratlos... please help!


    KKHE @:pille

  • Hallo KKhe,


    herzlich willkommen hier im Forum.


    Deine Problematik ist fast deckungsgleich mit dem Lösungsvorschlag den uns Herr Meyer von Energieconsulting Meyer bei unserem diesjährigen Forentreffen in Lautenbach unterbreitet hat.


    Sein Vortrag ist im Download-Bereich hier zu finden. Einziger Unterschied ist, dass es zwei rechtlich getrennte Grundstücke sind, das sollte aber bei der Konstallation wie Du sie beschrieben hast trotzdem möglich sein. Lies einfach mal das Dokument durch, sollten dann noch Fragen sein, dann hilft auch sicher gerne Herr Meyer weiter.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Kkhe,


    Was den Stromverkauf betrifft, dies ist leider ziemlich kompliziert, aber die einstellung des Elektrikers ist interesant:


    Zitat

    Die Feuerwehr müsste im Brandfall auch bei uns an den BHKW-Hauptschalter im Keller, um das Haus "stromfrei" zu machen, wenn der Dachs läuft.


    1. Habe ich noch kein Haus gesehen, bei dem der Strom einzeln für das Haus von aussen abgeschaltet werden kann.
    2. Bleibt der Dachs wenn er keinen Strom mehr hat ohne, und erst recht mit ENS stehen.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Der ist richtig süss :D

    Zitat

    Und überhaupt - das sei alles höchst illegal und wir anachistischen BHKW-Betreiber seien ja sowieso per se alle Kriminelle... ;)


    Das denen das nicht schmeckt nicht mehr der alleinige Versorgerzu sein und die abhängigen Elektriker nach deren Pfeife tanzen ist klar, wer beisst schon die Hand die einem das Brot auf den Teller legt.

    Zitat

    Weil es eine eigene Einheit mit eigenem Grundbucheintrag und Hausnummer ist, wäre auch eine eigene Anbindung ans öffentliche Stromnetz absolute Pflicht.


    Wusste noch gar nicht das es in Deutschland einen Anschlusszwang gibt, ich kann doch auch ohne Strom leben???


    Also nach der Nummer würde ich es auf jeden Fall offiziell absichern.
    Da ist Hr. Meyer sicher der richtige Ansprechpartner.
    Er hatte ja für Microumgebungen auch einen kleineren Preis in Aussicht gestellt.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Hi All -


    merci vielmals erstmal ob eurer spontanen Antworten!


    Ich habe soeben mit der Consuling-Fa. Meyer Kontakt aufgenommen. Mal sehen was die so dazu zu sagen haben...


    Greetz - KKHE

  • Hallo kkhe,


    bei mir war der Fall identisch. 3 Häuser auf 3 verschiedenen Grundstücken mit der Idee alle Häuser von einer Energiezentrale aus zu versorgen. (d. h. ein neues Gebäude sollte gebaut werden =Haus Nr.4).
    Antwort vom EVU: geht überhaupt nicht, Elektriker: geht nicht, weil EVU sagt, dass es nicht geht!
    Fazit: geht doch wenn alle Grundstückeigentümer unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind. War ja kein Problem in meinem Fall.
    Dann wurden die Kabel verlegt und die Anschlüsse erstellt (siehe meine Bildergalerie).Nach meinem O.K. wurden die EVU-Kabel gekappt, EVU-Hausanschlüsse entfernt, umgeklemmt und fertig.Ich musste natürlich noch unterschreiben, bei erneuten Bedarf eines EVU Hausanschlusses die vollen Erstellungskosten tragen zu müssen.


    Es war schon ein ziemliches hin und her, aber nicht locker lassen!!! Die Typen wehren sich natürlich mit Händen und Füssen dagegen.


    gruß
    dachsler

    Haste Dachse in Deim Keller, sparste schneller....

  • Hi Dachsler,


    du beherbergst ja ne ganze Rotte von Dachsen 8o


    Was meinst du mit "Nach meinem O.K. wurden die EVU-Kabel gekappt..." ?
    ALLE ? Betreibst du etwa ein Inselsystem? (Sehe allerdings gerade, dass eins deiner Bilder den Titel "EVU-Anschluss" trägt)


    Ich muss ja schon noch einen EVU-Anschluss behalten, zwecks Rückeinspeisung und Spitzenlastbezug.


    So wie ich die Stadtwerke hier in München verstehe, geht es denen rechtlich gar nicht so sehr um meinen Dachs-Strom, sondern um deren Strom, den ich dann quasi "...in Bezugszeiten an Dritte weitergebe".


    Hattest du damit keinen Terz?


    greetz - kkhe

  • In den meisten Verträgen der Versorger steht das so drin, das du deren Strom nicht weiterverkaufen darfst.
    Sonst könnten sich ja mehrere Kunden zusammentun und Großverbraucher werden und den Strom so günstiger von den armen EVU beziehen.
    Kunden aussaugen dürfen nur die Monopolisten machen!!! @:pille


    Aber Hr. Meyer hat dieses Thema auch angesprochen und die Lösung ist ganz einfach.
    http://www.ews-schoenau.de
    hat diese Knebel nicht in deren Verträgen, also einfach den Lieferanten wechseln und schon ist die Sache erledigt.
    Oder einen anderen Lieferanten der diesen Weitergabe § nicht in seinen Verträgen hat, aber Hr. Meyer wusste auch so schnell keinen anderen.


    Und Dachsler meinte bestimmt nur die Kabel der anderen Häuser, so das nur noch eine Lieferstelle vorhanden ist.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Nachdem mit Hilfe von Senertec , (die übrigens hierbei sehr gute Hilfe geleistet haben), das Rechtliche geklärt wurde und sich das EVU , in meinem Fall E.on geschlagen geben musste, war die Sache auf einmal ganz einfach. Es gab nur noch ein Gespräch mit anschließender Unterschriftsrunde und dem Schlusssatz, ich soll Bescheid geben, wenn alles fertig ist.
    Natürlich habe ich jetzt noch einen Hauptanschluss im neuen Gebäude, für dessen Einrichtung ich aber nur die Baggerarbeiten bezahlen musste. Ich hatte ja bereits knapp 80 KW an bestellter Leistung, die sozusagen nur auf einen Anschluss gelegt wurden und vorher auf 3 Häuser verteilt wurden. Leider habe ich noch einen sehr hohen Spitzenlastbezug, den ich noch "optimieren" muss. Dann kann ich hier auch noch ein paar Euro sparen. Für die Einspeisung, vor allem in der Nacht muss der natürlich auch vorhanden sein.
    In meinem Fall ist sogar noch ein Raum gewerblich vermietet, so dass ich den Strom auch günstiger verkaufen könnte. Ich werde, nachdem die Anlage ein Jahr in Betrieb war, die ganzen Verbrauchskosten durchrechnen und dann die Stromkosten für meinen Mieter hoffentlich auch etwas senken können. Momentan orientiere ich mich aber noch an meinem Strompreis vom EVU .
    Ein Inselbetrieb wäre aber auch problemlos möglich, ich bin ja nicht verpflichtet einen Stromanschluss zu kaufen. Aber da ist die Investition schon etwas heftiger und komplizierter.
    Ich bin froh über meine Entscheidung zu den Dachsen. Die Tierchen haben jetzt, nach knapp einem Jahr schon alle 6000 Std. runter und ich schon einiges gespart.


    dachsler

    Haste Dachse in Deim Keller, sparste schneller....

  • Wow - ich bin ja mal absolut beeindruckt vom Hilfspotential dieses Forums -
    Thanx :-@


    Hab mittlerweile contact zu Meyer und EWS aufgenommen.


    Dachsler - Inwieweit hat dich Senertec im Konflikt mit E.on eigentlich unterstützt? Und wie aufwändig war dabei das Formelle?


    dankbar - kkhe

  • Hallo kkhe,


    wenn Senertec die Dachse an den Mann bringen will, kann ich nur von da aus Rückendeckung bekommen. (war mein Gedanke).
    Nach einem Telefonat mit dem Gebietsleiter stand der einen Tag später bei mir vor der Tür und hat mir "bürokratische" Hilfestellung gegeben.
    Ich konnte die Sache dann telefonisch mit dem EVU klarstellen, aber für den Fall der Fälle hatte ich dann noch ein paar gut formulierte Texte in der Tasche( war aber nicht mehr nötig).
    Am Besten ist: kläre alles vorher ab, lass dir Zeit und hol dir guten Rat von Deinen Dachdealern, dann hast Du nachher nichts mehr zu befürchten. Die Jungs vom EVU sind mit furchteinflößenden Argumenten gegen Klein-BHKW´s nicht sparsam.

    Haste Dachse in Deim Keller, sparste schneller....

  • Hallo Dachsler,


    Zitat

    Dann wurden die Kabel verlegt und die Anschlüsse erstellt (siehe meine Bildergalerie).Nach meinem O.K. wurden die EVU-Kabel gekappt, EVU-Hausanschlüsse entfernt, umgeklemmt und fertig.Ich musste natürlich noch unterschreiben, bei erneuten Bedarf eines EVU Hausanschlusses die vollen Erstellungskosten tragen zu müssen


    Dieses vorgehen des EVU finde ich auch schon ein wenig überzogen, schließlich hätte es ja voll und ganz gereicht, die Leitung abzuklemmen, und den HA-Kasten zu verplomben! @:-


    Wie sieht es eigentlich aus, wenn einer der versorgten Nachbarn beschliesst sich eine PV-Anlage auf´s Dach zu setzen, und möchte einspeisen?


    Es gab da vor ein paar Jahren schon einmal einen Fernsehbeitrag, wo die EVU auch die Muskeln (Bagger( haben spielen lassen.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo zusammen,


    ich meine von einem Fall in Ostdeutschland gehört zu haben, da musste das EVU das Kabel wieder auf eigene Kosten einbuddeln. Und wenn mich nicht alles Täuscht, war daran auch Herr Meyer beteiligt, dass das EVU dies tun musste, einfach mal nachfragen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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