Hallo Dachs-Gemeinde,
4/2005 haben meine Lebenspartnerin, ihre Eltern und ich zwei benachbarte Reihenhäuser bei einer Zwangsversteigerung gekauft.
Zwar hatten/haben beide Häuser eigene Grundbucheinträge und Hausnummern, jedoch waren sie seit ihrer Fertigstellung 1982 gemeinsam genutzt:
Das kleinere der beiden Häuser hatte keine eigene Küche und der Zugang zu dessen OG erfolgte ausschliesslich über eine Galerie im grossen Haus.
Die Heizungs- und WW-Versorgung erfolgt ebenfalls über eine gemeinsame Hzg-Anlage im grossen Haus.
Lediglich die Stromversorgung war bisher getrennt - jedes Haus verfügt über einen eigenen Anschluss der Stadtwerke.
Die Hauskombination war 20 Jahre lang an eine 12-köpfige WG vermietet, die sich mächtig ins Zeug gelegt hat Energie zu vernichten...
Im Rahmen des KfW CO2-Gebäudesanierungsprogramms haben wir u.a. die alte Hzg gegen einen Dachs SE-Plus ausgetauscht, der nun seit 1/2007 am Netz hängt.
Seit 9/2007 sind die Hütten nun WG-frei und wir sanieren wie die Weltmeister.
In das grosse Haus ziehen meine Freundin und ich.
Das kleinere Haus wird gerade autark gemacht und soll dann ab 2/2008 vermietet werden.
Die Hzg- und WW-Versorgung erfolgt weiterhin über unseren Dachs (getrennte Wärmezähler).
Natürlich würden wir es nun auch gerne mit unserem umweltfreundlicheren Strom versorgen,
was technisch überhaupt kein Problem wäre.
Aber da stellen sich die Stadtwerke und der Elektriker gerade quer:
Die Stadtwerke behaupten, dass die Stromversorgung keinesfalls von unserem Haus aus erfolgen darf.
Weil es eine eigene Einheit mit eigenem Grundbucheintrag und Hausnummer ist, wäre auch eine eigene Anbindung ans öffentliche Stromnetz absolute Pflicht.
Und überhaupt - das sei alles höchst illegal und wir anachistischen BHKW-Betreiber seien ja sowieso per se alle Kriminelle...
Der Elektriker wiederum sagt, dass das u.a. sicherheitstechnisch problematisch wäre, weil z.B. die Feuerwehr im Brandfall den Strom von aussen ja nicht abschalten könne.
Aber: Die Feuerwehr müsste im Brandfall auch bei uns an den BHKW-Hauptschalter im Keller, um das Haus "stromfrei" zu machen, wenn der Dachs läuft.
Und das BHKW ist ordnungsgemäss - nicht zuletzt von den Stadtwerken selbst - abgenommen worden.
Wie ist denn da nun tatsächlich die rechtliche Lage?
Können die uns da wirklich ans Bein ... ???
Wir betreiben die beiden Häuser aus verwaltungstechnischen Gründen ohnehin schon seit Kauf als GbR, d.h. beide Häuser gehören rechtlich einer Person.
Wieso sollte die GbR dem Mieter denn keinen Strom "verkaufen" dürfen?
Wie machen das andere BHKW-Betreiber mit mehreren "Versorgungseinheiten"?
Wir sind gerade sprach- und ratlos... please help!
KKHE