Steuerermäßigungen

  • [Arbeitspapier, bei Fehlern bitte PN ans Foren-Team]


    Alle Auskünfte hier sind als Information zu betrachten,
    ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit.


    Energiesteuer


    Für KWK-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von min. 70% gilt eine Befreiung von der Energiesteuer


    Regelsteuersatz auf Erdgas 5,50 € / 1.000 kWh
    Regelsteuersatz auf Heizöl EL 61,35 € / 1.000 Liter
    Regelsteuersatz auf Flüssiggas 60,60 € / 1.000 kg


    Dies gilt sowohl für KWK-Anlagen nach KWK-G als auch für Anlagen nach EEG
    (z.B. wäre PÖl bei reinen Heizzwecken steuerpflichtig)


    Die gezahlten Energiesteuern auf dem Brennstoff kann sich der Betreiber vom zuständigen Hauptzollamt (HZA) auf Antrag erstatten lassen.


    Stromsteuer


    Für selbstgenutzten Strom der im "räumlichen Zusammenhang" verbraucht wird, gilt für KWK-Anlagen (bis 2 MW installierte Leistung), eine Befreiung von der Stromsteuer(2,05ct/kwh).





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