[Arbeitspapier, bei Fehlern bitte PN ans Foren-Team]
Alle Auskünfte hier sind als Information zu betrachten,
ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit.
Energiesteuer
Für KWK-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von min. 70% gilt eine Befreiung von der Energiesteuer
Regelsteuersatz auf Erdgas 5,50 € / 1.000 kWh
Regelsteuersatz auf Heizöl EL 61,35 € / 1.000 Liter
Regelsteuersatz auf Flüssiggas 60,60 € / 1.000 kg
Dies gilt sowohl für KWK-Anlagen nach KWK-G als auch für Anlagen nach EEG
(z.B. wäre PÖl bei reinen Heizzwecken steuerpflichtig)
Die gezahlten Energiesteuern auf dem Brennstoff kann sich der Betreiber vom zuständigen Hauptzollamt (HZA) auf Antrag erstatten lassen.
Stromsteuer
Für selbstgenutzten Strom der im "räumlichen Zusammenhang" verbraucht wird, gilt für KWK-Anlagen (bis 2 MW installierte Leistung), eine Befreiung von der Stromsteuer(2,05ct/kwh).
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