gesetzliche Förderung

  • [Arbeitspapier, bei Fehlern bitte PN ans Foren-Team]


    Alle Auskünfte hier sind als Information zu betrachten,
    ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit.




    An dieser Stelle möchten wir Euch einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Förderung geben.



    Als Erstes muss man grob 2 Arten von BHKWs unterscheiden:


    1. BHKWs die unter das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) fallen.
    Diese nutzen als Brennstoff nachwachsende Rohstoffe


    2. BHKWs die unter das Kraft-Wärme-Kopplingsgesetz (KWK-G.) fallen
    Diese nutzen fossile Energeiträger.


    zu 1.: gesetzliche Regelung zur Förderung von stromerzeugender Anlagen nach EEG


    Stromerzeugende Anlagen (bis 150kw installierte Leistung) die ausschliesslich mit Biogas oder Pflanzenöl betrieben werden, erhalten folgende Vergütungen:


    - Förder-Zeitraum: 20 Jahren


    - Grundvergütung (in 2007): 10,99ct/kwh
    Diese Grundvergütung unterliegt einer jährlichen Degression in Höhe von 1,5%, die dann für die im jeweiligen Jahr zugelassenen Neuanlagen über den gesamten Förderzeitraum gültig ist.


    - Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) in Höhe von 6ct/kwh


    - KWK-Bonus in Höhe von 2ct/kwh


    Macht also insgesamt eine Vergütung von 18,99ct/kwh für den eingespeisten Strom über 20 Jahre bei Anlagen die bis zum 31.12.2007 anerkannt werden.


    Die Abrechnung erfolgt über das zuständige Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU)




    zu 2.: gesetzliche Regelungen zur Förderung von stromerzeugenden Anlagen nach KWK-Gesetz


    - Hier gilt eine Förderzeitraum von 10 Jahren
    (Achtung: Novellierung plant Absenkung auf 8 Jahre)


    - Alle neuinstallierten Anlagen(<50kw installierter Leistung) erhalten für den eingespeisten Strom eine Förderung in Höhe von 5,11ct/kwh
    (Achtung: Novellierung mit sinkenden Sätzen geplant)


    Für Bestandsanlagen die vor dem 01.04.2004 in Betrieb genommen wurden, gelten abweichende Regelungen



    - Regelung zur Vergütung des eingespeisten Stromes
    Der Betreiber erhält für den Strom den durchschnittlichen Quartals-Preis wie er an der Strombörse (EEX) gehandelt wurde.


    Dieser kann sehr stark variieren.
    Quartal I, II und III/2007 lag dieser bei rund 3ct/kwh...aber auch Werte von 6,x ct/kwh sind erreichbar
    aktuelle Sätze siehe hier


    - Regelung zur Vergütung vermiedener Netzkosten
    Der eingespeiste Strom eines BHKWs wird in der Regel in direkter Nähe von anderen Energieabnehmern genutzt. Dadurch entstehen dem Netzbetreiber Kostenvorteile durch geringere Transportverluste und niederen nötigen Netzkosten für weite Transportstrecken und Umspannstationen.
    Dafür steht dem Betreiber eine Vergütung in From von "Vermiedener-Netz-Nutzungs-Entgelte" (VNNE) zu.


    Die Berechnung der Höhe obliegt dem Netzbetreiber.
    Sie beträgt momentan durchschnittlich unter 1ct/kwh (lt. Umfrage unter den Forenmitgliedern)


    Alles zusammen ergibt sich somit eine Gesamtvergütung(stark variable je nach EEX und VNNE) von 8,x ct/kwh bis ca. 11,x ct/kwh [grober Richtwert!!!]


    Die Abrechnungen erfolgen über das zuständige EVU