Hallo zusammen,
ich bin mit meiner 5 köpfigen Familie vor kurzem in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus umgezogen, das durch ein BHKW mit Wärme und Strom versorgt wird. Für alle Wohneinheiten existieren getrennte Zähler für Strom- und Wärmeverbrauch. Ich habe dazu folgende Fragen:
1. In der NK-Abrechnung ist der Posten "Wartung BHKW" (1100 € pro Jahr) aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass dieser Posten die Wartung von Strom- und Wärme-liefernden Teilen beinhaltet. Ist es korrekt, dass eigentlich nur die Wartung von Wärme-Teilen ungelegt werden kann?
2. Für die NK-Abrechnung Strom setzt der Vermieter den vollen Strompreis der örtlichen Stadtwerke an. Ich habe gelesen, dass er eigentlich nur maximal 90% davon ansetzen dürfte. Außerdem verlangt er zusätzlich, den von den Stadtwerken angesetzten Grundpreis (Summe aus Basis- und Messpreis). Ist dies zulässig?
3. Für die NK-Abrechnung Wärme setzt der Vermieter den vollen Preis für Fernwärme der örtlichen Stadtwerke an. Dazu kommen die von den Stadtwerken veranschlagten Kosten für Grundgebühr, Messpreis und Emissionspreis. Es scheint, dass diese Berechnung unabhängig von den tatsächlich entstandenen Brennstoffkosten erfolgt ist. Ist das zulässig?
Besten Dank im Voraus!