Eigenen Erzeugungszähler gegen Zähler vom Netzbetreiber austauschen?

  • Hallo,

    ich habe ein BHKW und PV Anlagen. beides wurden 2013/2014 installiert. der Erzeugungszähler vom BHKW ist ein eigener, geeichter Wechselstrom-Hutschienenzähler.


    Anfang des Jahres ist meine PV Anlage erweitert worden.
    Mein Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber fordert nun, das dieser Zähler (Erzeugungszähler vom BHKW) gegen einen Zähler von Ihm getauscht wird. Er zitiert dabei §3 MsbG von 2016

    Zitat


    Das MsbG hat seit 2016 Gültigkeit. Da ihr Kundeneigener Zähler nicht in unserem System eingepflegt ist kann z.B. nicht die Mess-und Eichgenauigkeit kontrolliert werden oder dieser entsprechend getauscht werden.

    Die Vereinbarung wurde vor 2016 getroffen und verliert mit dem MsbG ab 2016 seine Gültigkeit

    Die Einspeisevergütung schätze ich auf etwa 8€/Jahr (der Rest ist alles eigenverbrach, bzw. landet im Akku). Hutschienenzähler sind wohl vermutlich bei meinem Netzbetreiber nicht möglich (dazu habe ich aber noch eine Offizielle Aussage). Die Kosten für einen EHZ-Platz würde ich nie wieder rein bekommen.


    Hat jemand eine Idee wie man das einfach lösen kann, ohne das BHKW still zu legen?


    Vielen Dank schon mal vorab für Eure Unterstützung.


    Gruß

    Tobl

  • Hat jemand eine Idee wie man das einfach lösen kann, ohne das BHKW still zu legen?

    Das Problem kommt vom § 14a EnWG und ess geht um die Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Ich hatte selbst meinen Zählerschrank ertüchtigen müssen, siehe hier und bin aktuell 50 % meiner Zeit dabei die Zähleranlagen unser Kunden zu ertüchtigen.


    Leider muss ich Dir sagen, dass es auch keineswegs nur um den Erzeugungszähler geht, deren Daten küftig online in Echtzeit übertragen werden, sondern auch um die anderen Zähler, zumindest mittelfristig kannst Du alle Daten im Netz sehen udn der Netzbetreiber und Dein Stromlieferant ebenfalls.


    Mein Thread vor einigen Wochen dazu

  • Leider muss ich Dir sagen, dass es auch keineswegs nur um den Erzeugungszähler geht, deren Daten küftig online in Echtzeit übertragen werden, sondern auch um die anderen Zähler, zumindest mittelfristig kannst Du alle Daten im Netz sehen udn der Netzbetreiber und Dein Stromlieferant ebenfalls.

    Die anderen Zähler sind bereits schon EHZ´s. Ich hoffe das ist ausreichend.


    Was wäre wenn ich auf die Einspeisevergütung vom BHKW verzichte? KWK-Zuschlag ist als Pausschalbetrag genutzt worden.


    Ich hätte zwar noch einen EHZ-Platz frei, aber der Aufwand die Verdrahtung anzupassen ist da schon enorm, falls ich den dafür überhaupt nutzen dürfte. Könnte ich zwar selbst machen/vorbereiten, aber das steht doch alles in keinem Verhältnis zueinander.


    Auf meiner letzten Abrechnung habe ich noch mal nachgeschaut: 9,71€ für einen weiteren Zähler. also wird das auf jeden Fall ein Minus bei einer Einspeisung von etwa 8€.

  • Die anderen Zähler sind bereits schon EHZ´s. Ich hoffe das ist ausreichend.

    Ja, aber über kurz oder lang klipsen die Netzbetreiber unterhalb des EHz eine eHz Datenschnittstelle ein, so das die rechts vom Display befindliche frei zugänglich bleibt. Über die Datenschnittstelle werden die eHz dann zu iMSys also zum Intelligenten Messsystem das die Daten über ein Smart Meter Gateway ( SMGW ) in Echtzeit übertragen.


    Habe mal gehört, dass es dann keine Monatlichen Abschläge mehr gibt, sondern der Strom wird monatlich abgerechnet und der tatsächliche Betrag eingezogen. Variable Dynamische Stromtarife sollen die Zukunft sein, Fixtarife wie wir sie bisher kennen, das Auslaufmodell.


    Was wäre wenn ich auf die Einspeisevergütung vom BHKW verzichte? KWK-Zuschlag ist als Pausschalbetrag genutzt worden.

    Das ist alles Absprachesache mit dem Netzbetreiber.


    Auf meiner letzten Abrechnung habe ich noch mal nachgeschaut: 9,71€ für einen weiteren Zähler. also wird das auf jeden Fall ein Minus bei einer Einspeisung von etwa 8€.

    Du kannst rechnen wie Du willst, der Anschlussnehmer / Betreiber ist verpflichtet den Zählerschrank zu ertüchtigen. Die Messung hat so zu erfolgen, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Alle jaulen aktuell rum, weil es viel Geld kostet.


    Mein Wissensstand ist, dass die Netzbetreiber künftig Deine PV Anlage und Dein KWK / BHKW Anlage abschalten dürfen und auch nachsehen ob es wirklich abschaltet, wenn zuviel Strom im Netz sind. Wie heißt es so schön, wenn alle dann alle, Diskriminierungsfrei,

  • Das ist alles Absprachesache mit dem Netzbetreiber.

    Es gibt wohl keinen Weg an dem Zähler vorbei.


    Verzicht auf die Einspeisevergütung ist wohl nicht möglich, da die nachweisen müssen wo genau der Strom im Netz herkommt.

    Alternative ist leider nur die Stilllegung des BHKWs und Wechsel zu einem anderen Messkonzept.

  • wenn's nur der Zähler wäre


    gern auch Umrüstung auf Wandlermessung gefordert

    oder -haben wir jetzt öfters bei Neuanlagen- gleich neue Trafostation


    Sauna, Konvekomat, halbe Schwimmbäder haben keine Rolle gespielt, aber wehe bissl PV kommt aufs Dach.

  • Das ist alles Absprachesache mit dem Netzbetreiber.

    Es gibt wohl keinen Weg an dem Zähler vorbei.


    Verzicht auf die Einspeisevergütung ist wohl nicht möglich, da die nachweisen müssen wo genau der Strom im Netz herkommt.

    Alternative ist leider nur die Stilllegung des BHKWs und Wechsel zu einem anderen Messkonzept.

    Naja, BHKW hinter die Batterie klemmen und mit 0 Einspeisung ( aus BHKW ) fahren, zur Not dann auch abmelden. Würde ich als "dunkelgraue" Lösung bezeichnen die aber technisch sicher ist und das gewünschte Ergebnis erzielt |__|:-)

  • gern auch Umrüstung auf Wandlermessung gefordert

    oder -haben wir jetzt öfters bei Neuanlagen- gleich neue Trafostation

    Fordern kann man viel, kriegen ist eine andere Sache.

    Nun ja


    die verweisen einfach auf aktuelle TAB

    und da geschätzt 98% der Netzanschlüsse die nicht erfüllen (und sei es nur, da der Schrank nicht darauf zertifiziert ist, da vorher produziert)

    wird's nicht mit der Anschlusszusage...


    Ist in manch Netzgebieten schon die Härte


    und SmartMeterGateway

    wird nochmal böse. Die TAB dazu... kannst gleich 2-Tagessätze für Programmierer einkalkulieren

  • die verweisen einfach auf aktuelle TAB

    und da geschätzt 98% der Netzanschlüsse die nicht erfüllen (und sei es nur, da der Schrank nicht darauf zertifiziert ist, da vorher produziert) wird's nicht mit der Anschlusszusage...

    Also ich habe in den letzten 12 Monaten mindestens 30 Eigenerzeugungsanlagen angemeldet, abgesprochen und in Betrieb genommen.

    Etwas derartiges wie Du es beschreibst, habe ich noch nie erlebt.


    Selbstverständlich wird eine "Ertüchtigung" des Zählerschrank verlangt.

    Von dieser habe ich bereits mehrfach berichtet.


    Ist in manch Netzgebieten schon die Härte

    Wäre interessant zu wissen, in welchen dies so sein sollte und dies sollte man der Bundesnetzagentur als Beschwerde melden.

    Die Absprachen sind immer ein Kompromiss, da es selbstevrständlich der Wunsch der Netzbetreiber ist, einen neuen Zählerschrank zu erhalten mit APZ Feld usw.

    Nun ich wünsche mir auch soviel und nicht alle meine Wünsche werden erfüllt und das mache ich auch nett und höflich den Netzbetreibern klar. Ein neuer Zählerschrank erscheint mir unangemessen, sofern der alte die wesentlichen Vorgaben erfüllt, der Netzbetreiber also alle Vorgaben umsetzen vermag.


    und SmartMeterGateway

    wird nochmal böse. Die TAB dazu... kannst gleich 2-Tagessätze für Programmierer einkalkulieren

    Ehrlich gesagt, weiß ich nicht was Du meinst.


    Naja, BHKW hinter die Batterie klemmen und mit 0 Einspeisung ( aus BHKW ) fahren, zur Not dann auch abmelden.

    Das ist grundsätzlich möglich, bin gerade dabei eine solche Anlage anzumelden, ist jedoch nur mit Energiemanagment möglich, d.h. ein konzessionierter Elektromeister muss unterschreiben und die Nachweise einreichen, dass wirklich keine EInspeisung erfolgen kann, wenn dies per Software eingestellt wird.


    Ebenfalls diskutiere ich gerade mit dem Netzbetreiber den Einfluss des §14a EnWG auf die Möglichkeit / Notwendigkeit die KWK Anlage die ausschließlich Eigenstrom produziert abschaltbar zu machen. D.h. der Netzbetreiber möchte gern die KWK Anlage ( Dachs ) abschalten wenn er zuviel Strom im Netz hat um somit den Betreiber zu zwingen Strom zu kaufen und so die Stromabnahme zu vergrößern,, zur Netzstabilisierung.


    Ich halte dies für Rechtswidrig, da ich Argumentiere, dass zu jeder Zeit der Betreiber berechtigt ist, sich selbst Strom zu erzeugen und mittels Energiespeicher zu speichern. Es erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Einspeisung.

  • Naja, BHKW hinter die Batterie klemmen und mit 0 Einspeisung ( aus BHKW ) fahren, zur Not dann auch abmelden. Würde ich als "dunkelgraue" Lösung bezeichnen die aber technisch sicher ist und das gewünschte Ergebnis erzielt |__|:-)

    Akku ist bereits vorhanden und wurde schon immer vom BHKW + PV geladen.
    Du kommst ja auf Ideen, sowas würde ich natürlich NIE machen! :D

    Tatsächlich ist es wohl so, sobald das BHKW am Netz hängt muss es auch angemeldet werden, egal ob Einspeisung oder nicht.

  • Tatsächlich ist es wohl so, sobald das BHKW am Netz hängt muss es auch angemeldet werden, egal ob Einspeisung oder nicht.

    Ja und auch egal ob es hinter einem Batteriewechselrichter hängt oder nicht. Gleiches gilt für Wärmepumpen, Wallboxen und vielem mehr. Batteriespeicher sind übrigend jetzt ebenfalls §14a EnWG Anlagen, anmeldepflichtig beim Netzbetreiber, bei der MaStR-VO sowieso.

  • nur mal kurz


    ...die echt harten -oftmals auch nur unfähigen- Netzbetreiber

    sind die, wo eon irgendwo darüber steht

    Ob edis, sh-netz(<-der Knaller) oder auch Avacon (Wemag)


    Bei denen hatte ich immer Probleme

    Westnetz, SW-Wiesbaden, EnBW und selbst Bayernwerk ging oftmal besser



    bezüglich SmartMeterGateway muss ich nochmal suchen,

    war ein ordentlicher Wälzer, der....tara von Eon federführend verfasst wurde X(


    Dann aber mal zurück zum eigentlichen thread,

    denn ich glaub hier driften wir etwas ab.


    14a (bestimmt seit 2 Jahren alles)

    m.E. überbewertet, mit teilweisen guten Ansätzen(na vielleicht hatte auch ich meinen Beitrag inder Anhörung (Modell 3-stufige Entgelte)

    und dennoch schlecht gemacht.


    14a

    hat aber hier rein gar nichts mit zu tun


    und auch Steuerbarkeit/Abschaltung sollte bei Tobl keine Rolle spielen,

    KWK 30kW, PV 25kW und da reicht rundsteuerempfänger, falls man unter 100kW bleibt.



    Hier dreht es sich ja rein um Messung.

    Die durfte man früher selber machen, da durch Unternehmereigenschaft (per se durch mögliche Einspeisung) Grundlagen kaufmännischer Abrechnung hinbekommen sollte...

    ...aber das wurde gekippt und seit einiger Zeit ist ein Messstellenbetreiber von Nöten.


    Hat auch keinen gejuckt, aber langsam ploppt es auf.


    Der Messstellenbetreiber fordert/muss die Zählerplätze gemäß der TAB vorfinden.


    Damit ist Hutschinenzähler im BHKW-Schaltschrank nicht mehr,

    oder auch sowas wie kundeneigene 100A Direktmessung im einreihigen Zählerschrank

    Der ist nun mehrreihig mit allem möglichen Anforderungen

    und sei es nur, dass Klebchen mit "Schrank gemäß TAB 2019" zertifiziert ist.


    Hab mehrere im letzten Jahr (ex 40kW BHKW, an kundeneigener 100A Direktmessung, einreihig)

    durch Anlagentausch auf 30kW gegen 4reihige halbindirekte Messung tauschen dürfen.

    Nur das sind knappe 6 Scheine Listenpreis und dann noch das ganze machen


    ...aber da haben wir ja bald -siehe neuen thread zur AR-N 4100 Gelegenheit neue Zertifikate beizubringen.


    Um es nochmal zu sortieren,



    vielleicht kannst Du mal Skizze ranhängen.


    Was für Anlagen,

    mit IBN-Datum, welche Vergütung und wie gemessen.


    denn so gelesen,

    sprichst Du von Nachricht vom Netzbetreiber, der sich auf PV-Messung bezog

    aber unten das BHKW in Frage stellst.


    Vielleicht bringt das mehr Ordnung, es mal grafisch zu sehen

  • und auch Steuerbarkeit/Abschaltung sollte bei Tobl keine Rolle spielen,

    KWK 30kW, PV 25kW und da reicht rundsteuerempfänger, falls man unter 100kW bleibt.

    Ähm ist nur ein kleines Mini-BHKW, mit einem Stirling 1kW beim Einfamilienhaus.


    vielleicht kannst Du mal Skizze ranhängen.


    Hier das alte Messkonzept.
    Erzeugungszähler PV gab es / bzw. gibt es weiterhin einen. Die unterschiedlichen Einspeisevergütungen PV werden prozentual verteilt.


    Neu wird dann das hier sein:


    Falls ich das richtig verstanden habe: Sollte aus "irgendwelchen Gründen" ein "Erzeuger" bei den Verbraucherabgängen auftauchen, bekommt der doch dann die gleiche Einspeisevergütung wie die PV-Anlagen, oder nicht?


    denn so gelesen,

    sprichst Du von Nachricht vom Netzbetreiber, der sich auf PV-Messung bezog

    aber unten das BHKW in Frage stellst.

    Sorry, das ist tatsächlich etwas verwirrend geschrieben: also BHKW alles unverändert, seid 2014 und eigener Hutschienenzähler. Dieses Jahr ist ein weitere PV-Anlage dazu gekommen. Und es wird jetzt der BHKW Erzeugungszähler bemängelt. Ich hoffe das ist jetzt verständlich. Ich habe es im ersten Beitrag korrigiert.