Hallo,
ich habe ein BHKW und PV Anlagen. beides wurden 2013/2014 installiert. der Erzeugungszähler vom BHKW ist ein eigener, geeichter Wechselstrom-Hutschienenzähler.
Anfang des Jahres ist meine PV Anlage erweitert worden.
Mein Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber fordert nun, das dieser Zähler (Erzeugungszähler vom BHKW) gegen einen Zähler von Ihm getauscht wird. Er zitiert dabei §3 MsbG von 2016
Zitat
Das MsbG hat seit 2016 Gültigkeit. Da ihr Kundeneigener Zähler nicht in unserem System eingepflegt ist kann z.B. nicht die Mess-und Eichgenauigkeit kontrolliert werden oder dieser entsprechend getauscht werden.
Die Vereinbarung wurde vor 2016 getroffen und verliert mit dem MsbG ab 2016 seine Gültigkeit
Die Einspeisevergütung schätze ich auf etwa 8€/Jahr (der Rest ist alles eigenverbrach, bzw. landet im Akku). Hutschienenzähler sind wohl vermutlich bei meinem Netzbetreiber nicht möglich (dazu habe ich aber noch eine Offizielle Aussage). Die Kosten für einen EHZ-Platz würde ich nie wieder rein bekommen.
Hat jemand eine Idee wie man das einfach lösen kann, ohne das BHKW still zu legen?
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Unterstützung.
Gruß
Tobl