Ich habe geschrieben...

  • Dann will ich mal anfangen.


    Zeitungen und Fernsehen:
    WAZ
    WAZ Jugend
    Stern Zeitung
    Stern TV
    WDR Fernsehen, bereits Reaktionen erhalten
    Lokalblatt Bochum
    wiso@zdf.de
    frontal21@zdf.de
    Monitor@wdr.de


    Direkt angemailte Abgeordnete
    joachim.wuermeling@bmwi.bund.de


    Abgeordnetenwatch
    Axel Schäfer (SPD)




    Wird hier fortgesetzt, so wie ich Zeit habe.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    3 Mal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Heute Antwort vom Moderatorenteam bekommen.


    Zitat

    Ihre Frage schalten wir gerne frei, wenn sie direkt an Abgeordnete
    gerichtet wird. Massenfragen lassen wir nicht zu, weil sie unserem Konzept
    zuwider laufen.


    Daher müssen andere auch ran um die Fragen zu stellen.
    Ich kann immer nur einzelne anmailen und das dann auch nur in zeitlichen Abständen.


    Mein Text, bitte aber dann immer abändern damit es nicht zu gleichförmig aussieht!!



    Bitte nun aber auch machen!!
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Schade , dass viele in diesem Forum meinen, sie könnten mit diesen
    emotionalen Schreiben etwas bei Politikern und Ministerien erreichen.


    Seit 2 Wochen fordere ichhier auf, ,meinen Briefentwurf-
    im stil der Beamten bewußt gehalten- zu ergänzen und zu verbessern.


    Es kommt leider nichts.
    Na gut, werde ich halt alleine den Brief losschicken:
    AG BHKW Erlangen
    c/o Dr. Reinhard Lehnen
    Reichswaldstr.43
    91052 Erlangen Erlangen, den


    An
    (1) WiMin Glos
    (2) UmweltMin Gabriel
    (3) Jeweiliger Bundestagsabgeordneter


    Betr: Novellierung des BHKW- Gesetzes


    S.g.


    Mit großem Entsetzen haben wir/habe als Betreiber von einer Reihe von Klein- BHKW in Erlangen von dem Referenten- Entwurf zur Novellierung des KWKG Kenntnis genommen.
    Wir protestieren insbesondere gegen:


    (1) die neue Zuschlagsregelung für Klein- BHKW bis 50 kw
    (a) die Verkürzung der Laufzeit auf 8 / statt 10 Jahre
    (b) die Verringerung der der Einspeisevergütung durch „Deckelung auf eex-Werte“


    (2) gegen das Fehlen einer Regelung der „vermiedenen Netznutzungsentgelten“



    Wir fordern stattdessen:


    (1) Mindestens Beibehaltung der gegenwärtigen Regelungen für KWK- Zuschlag hinsichtlich Laufzeit und Höhe.
    (2) Eine Regelung zu den „vermiedenen Netznutzungsgebühren“ , die der Situation der Klein- BHKW gerecht wird. Dabei stellen wir uns vor, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der § 18(3) StromNEV, derart geändert wird, dass Klein -BHKW ohne Leistungsmessung einen Anteil in Höhe der Hälfte ihrer Nennleistung(elt) erhalten.


    Begründung:


    1. Klein- BHKW können einen wesentlichen Beitrag zur CO 2 – Senkung leisten.
    Die CO (2) Vermeidung eines Klein- BHKW ist auf absehbare Zeit aufgrund der „Stromgutschrift“ wesentlich höher als eine Energie-Versorgung mit thermischer Solar-Anlage, „Spitzenheizkessel“ und Strom- Bezug gemäß BRD- Strommix. Mengenmäßig sind durchaus erhebliche Effekte für die CO 2 – Bilanz, Luftbelastung und Außenhandelsbilanz der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten, wenn ein Großteil der MFH oder ein kleinerer Teil aller EFH (in kleinen dezentralen Nahwärme-Netzen) angeschlossen würden.


    2. diese Effekte sind jedoch nur erreichbar, wenn die Förderung angemessen ist. Bereits heute sehr gering und bei den gegenwärtigen Energie-Bezugspreisen (Gas, Öl, Holz- Pellets ) nicht mehr kostendeckend.






    -2-
    Überschlägig ergibt sich für Klein-BHKW (bis 10 kw, Einsatz in kleineren MFH) für die Erzeugung und Erlöse elektrischer Energie
    - Kosten für Abschreibung, geringe Verzinsung(3,5 v.H.) und Wartung ca. 10 ct/kwh
    - Kosten für Energie-Bezug ca. 6,5 ct/kwh


    - Erlös aus Strom-Eigennutzung 16,5 ct/kwh
    - Erlös aus Einspeisung erste 10 Jahren ca. 9 ct/kwh, dann ca.4,9 ct/kwh


    Daraus wird deutlich dass bei 6000 Benutzungsstunden und 2/3 Strom- Eigennutzung in den ersten 10 Jahren eine Unterdeckung von ca. 150 €/Jahr pro kwh (d.h. bei 5 kw 750 €/p.a.)und dann pro Jahr von ca.230 €( bei 5 kw von ca. 1.200 €/p.a.) besteht. Die Unterdeckung für die Gesamtlaufzeit beträgt danach bei einer 5 kw –Anlage bisher min. 13.500 €.


    Dieses würde durch die neue Regelung auf 14.400 € pro Jahr anwachsen. Eine solche Summe ist auch nicht durch eine drastische Verbilligung der Anlagenpreise und Wartungskosten kompensierbar.


    2. Die Novelle enthält keine Regelung zu den „Vermiedenen Netznutzungsgebühren“ (vNNe), obgleich §2(7) KWKG- Mod 2002 bereits eine Klarstellung vorsah. Die gegenwärtige Interpretation des § 18 StromNEV führt zu unvertretbaren Ergebnissen. Bei gleicher Einspeisung ergibt sich in sehr großen Städten eine Vergütung von 2,5 ct/kwh (d.h. bei 15.ooo kwh p.a. =375,-€/ bei kleinen Gemeinde-Netzen 0,4ct/kwh dh. 60,-€).
    De facto fließt die Differenz in den kleinen Netzen dem Netzbetreiber leistungslos als Zusatzgewinn zu.


    Wir erwarten deshalb eine vernünftige Regelung derart, dass Klein- BHKW ohne eigene Leistungsmessung so behandelt werden, als ob sie in den relevanten Zeitfenstern die Hälfte ihrer Nennleistung geliefert hätten. Das entspricht in etwa auch dem Grundgedanken der ehemaligen Verbände- Vereinbarung.


    Wir bitten um Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren und um Stellungnahme.


    Mit freundlichen Grüßen




    Dr. Reinhard L e h n e n




    Abdruck:
    1. Medien
    2. Parteien (Bundesebene)
    3. folgende Organisationen

  • Hallo Reinhard,


    was soll an dem Brief noch verbessert werden? Ich finde diesen sehr gut so wie er ist.


    Bitte gib noch an, an wen genau Du diesen geschickt hast. Wir können vom Forum aus, oder jeder für sich, diesen genauso noch als Vorlage für weitere Schreiben an entsprechende Stellen nutzen, wenn Du gestattest. Dies sollte dann so geschehen, wie Bernd schon geschrieben hat, nicht einfach abtippen, sondern etwas umformulieren, damit es nicht so gleichförmig wird.


    Was die emotionalen Briefe angeht, sind diese sicher genauso angebracht, und in Kombination mit diesem entfalten sie hoffenlich die gewünschte Wirkung, dass die Empfänger merken, dass hier absoluter Handlungsbedarf besteht.


    Grüße


    Bruno

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