....AN???
Ja an wen denn nun???
lasst mal horchen wie kreativ Ihr seid,
und wen ihr schon alles beglückt habt.
vll. kommen wir ja auch noch auf paar Gute Adressen
....AN???
Ja an wen denn nun???
lasst mal horchen wie kreativ Ihr seid,
und wen ihr schon alles beglückt habt.
vll. kommen wir ja auch noch auf paar Gute Adressen
Dann will ich mal anfangen.
Zeitungen und Fernsehen:
WAZ
WAZ Jugend
Stern Zeitung
Stern TV
WDR Fernsehen, bereits Reaktionen erhalten
Lokalblatt Bochum
wiso@zdf.de
frontal21@zdf.de
Monitor@wdr.de
Direkt angemailte Abgeordnete
joachim.wuermeling@bmwi.bund.de
Abgeordnetenwatch
Axel Schäfer (SPD)
Wird hier fortgesetzt, so wie ich Zeit habe.
Heute Antwort vom Moderatorenteam bekommen.
ZitatIhre Frage schalten wir gerne frei, wenn sie direkt an Abgeordnete
gerichtet wird. Massenfragen lassen wir nicht zu, weil sie unserem Konzept
zuwider laufen.
Daher müssen andere auch ran um die Fragen zu stellen.
Ich kann immer nur einzelne anmailen und das dann auch nur in zeitlichen Abständen.
Mein Text, bitte aber dann immer abändern damit es nicht zu gleichförmig aussieht!!
ZitatAlles anzeigenWie stehen Sie zu dem neuen KWK-Gesetz? Durch die geplanten "Verbesserungen" wird eine weitere Verbreitung in der großen Möglichkeit Ein- und Mehrfamilienhaus torpediert.
Für Micro BHKWs ist der geplante Umbau tödlich, da diese keine Möglichkeit mehr haben in eine zur Standdartheizung neutrale Kostensituation zu kommen.
Grade die Problematik des theoretischen Stromverkaufes an Dritte, wird durch die momentanen Gesetze vollkommen unsinnig.
Denn der Strom aus Kleinst BHKWs nutzt nur das Niederspannungsnetz im direkter Nähe des BHKWs, und muss dafür Netznutzungskosten wie für den deutschlandweiten Transport bezahlen.
Ich möchte Sie auch eine Diskussion in einen Forum für diese MicroBHKWs hinweisen, um diesen Text nicht zu überfrachten.
Dort werden die verschiedensten Vergütungstheorien besprochen.
Sollten Links unerwünscht sein kann ich Ihnen entsprechende Links auch per Mail zukommen lassen.
Als Beispiel im http://www.bhkw-forum.de
Aufklärung unserer Politiker
Sollten Links nicht erwünscht sein, können diese auch gelöscht werden, dann würde allerdings der Zusammenhang und weitere Informationen fehlen.
Bitte nun aber auch machen!!
Bernd
Schade , dass viele in diesem Forum meinen, sie könnten mit diesen
emotionalen Schreiben etwas bei Politikern und Ministerien erreichen.
Seit 2 Wochen fordere ichhier auf, ,meinen Briefentwurf-
im stil der Beamten bewußt gehalten- zu ergänzen und zu verbessern.
Es kommt leider nichts.
Na gut, werde ich halt alleine den Brief losschicken:
AG BHKW Erlangen
c/o Dr. Reinhard Lehnen
Reichswaldstr.43
91052 Erlangen Erlangen, den
An
(1) WiMin Glos
(2) UmweltMin Gabriel
(3) Jeweiliger Bundestagsabgeordneter
Betr: Novellierung des BHKW- Gesetzes
S.g.
Mit großem Entsetzen haben wir/habe als Betreiber von einer Reihe von Klein- BHKW in Erlangen von dem Referenten- Entwurf zur Novellierung des KWKG Kenntnis genommen.
Wir protestieren insbesondere gegen:
(1) die neue Zuschlagsregelung für Klein- BHKW bis 50 kw
(a) die Verkürzung der Laufzeit auf 8 / statt 10 Jahre
(b) die Verringerung der der Einspeisevergütung durch „Deckelung auf eex-Werte“
(2) gegen das Fehlen einer Regelung der „vermiedenen Netznutzungsentgelten“
Wir fordern stattdessen:
(1) Mindestens Beibehaltung der gegenwärtigen Regelungen für KWK- Zuschlag hinsichtlich Laufzeit und Höhe.
(2) Eine Regelung zu den „vermiedenen Netznutzungsgebühren“ , die der Situation der Klein- BHKW gerecht wird. Dabei stellen wir uns vor, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der § 18(3) StromNEV, derart geändert wird, dass Klein -BHKW ohne Leistungsmessung einen Anteil in Höhe der Hälfte ihrer Nennleistung(elt) erhalten.
Begründung:
1. Klein- BHKW können einen wesentlichen Beitrag zur CO 2 – Senkung leisten.
Die CO (2) Vermeidung eines Klein- BHKW ist auf absehbare Zeit aufgrund der „Stromgutschrift“ wesentlich höher als eine Energie-Versorgung mit thermischer Solar-Anlage, „Spitzenheizkessel“ und Strom- Bezug gemäß BRD- Strommix. Mengenmäßig sind durchaus erhebliche Effekte für die CO 2 – Bilanz, Luftbelastung und Außenhandelsbilanz der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten, wenn ein Großteil der MFH oder ein kleinerer Teil aller EFH (in kleinen dezentralen Nahwärme-Netzen) angeschlossen würden.
2. diese Effekte sind jedoch nur erreichbar, wenn die Förderung angemessen ist. Bereits heute sehr gering und bei den gegenwärtigen Energie-Bezugspreisen (Gas, Öl, Holz- Pellets ) nicht mehr kostendeckend.
-2-
Überschlägig ergibt sich für Klein-BHKW (bis 10 kw, Einsatz in kleineren MFH) für die Erzeugung und Erlöse elektrischer Energie
- Kosten für Abschreibung, geringe Verzinsung(3,5 v.H.) und Wartung ca. 10 ct/kwh
- Kosten für Energie-Bezug ca. 6,5 ct/kwh
- Erlös aus Strom-Eigennutzung 16,5 ct/kwh
- Erlös aus Einspeisung erste 10 Jahren ca. 9 ct/kwh, dann ca.4,9 ct/kwh
Daraus wird deutlich dass bei 6000 Benutzungsstunden und 2/3 Strom- Eigennutzung in den ersten 10 Jahren eine Unterdeckung von ca. 150 €/Jahr pro kwh (d.h. bei 5 kw 750 €/p.a.)und dann pro Jahr von ca.230 €( bei 5 kw von ca. 1.200 €/p.a.) besteht. Die Unterdeckung für die Gesamtlaufzeit beträgt danach bei einer 5 kw –Anlage bisher min. 13.500 €.
Dieses würde durch die neue Regelung auf 14.400 € pro Jahr anwachsen. Eine solche Summe ist auch nicht durch eine drastische Verbilligung der Anlagenpreise und Wartungskosten kompensierbar.
2. Die Novelle enthält keine Regelung zu den „Vermiedenen Netznutzungsgebühren“ (vNNe), obgleich §2(7) KWKG- Mod 2002 bereits eine Klarstellung vorsah. Die gegenwärtige Interpretation des § 18 StromNEV führt zu unvertretbaren Ergebnissen. Bei gleicher Einspeisung ergibt sich in sehr großen Städten eine Vergütung von 2,5 ct/kwh (d.h. bei 15.ooo kwh p.a. =375,-€/ bei kleinen Gemeinde-Netzen 0,4ct/kwh dh. 60,-€).
De facto fließt die Differenz in den kleinen Netzen dem Netzbetreiber leistungslos als Zusatzgewinn zu.
Wir erwarten deshalb eine vernünftige Regelung derart, dass Klein- BHKW ohne eigene Leistungsmessung so behandelt werden, als ob sie in den relevanten Zeitfenstern die Hälfte ihrer Nennleistung geliefert hätten. Das entspricht in etwa auch dem Grundgedanken der ehemaligen Verbände- Vereinbarung.
Wir bitten um Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren und um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhard L e h n e n
Abdruck:
1. Medien
2. Parteien (Bundesebene)
3. folgende Organisationen
Hallo Reinhard,
was soll an dem Brief noch verbessert werden? Ich finde diesen sehr gut so wie er ist.
Bitte gib noch an, an wen genau Du diesen geschickt hast. Wir können vom Forum aus, oder jeder für sich, diesen genauso noch als Vorlage für weitere Schreiben an entsprechende Stellen nutzen, wenn Du gestattest. Dies sollte dann so geschehen, wie Bernd schon geschrieben hat, nicht einfach abtippen, sondern etwas umformulieren, damit es nicht so gleichförmig wird.
Was die emotionalen Briefe angeht, sind diese sicher genauso angebracht, und in Kombination mit diesem entfalten sie hoffenlich die gewünschte Wirkung, dass die Empfänger merken, dass hier absoluter Handlungsbedarf besteht.
Grüße
Bruno
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau Roth,
Sehr geehrter Herr Bütikofer,
sicherlich ist Ihnen bekannt, dass in Kürze eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes geplant ist.
Ich denke, geraden Ihnen muss ich nicht mitteilen, welch enormes Potential in der Enrgieerzeugung aus KWK-Anlagen steckt und dies zu den klimaverträglichsten Formen der Stromerzeugung zählt (siehe gemis-Studie).
Alle Facetten des Gesetzes zu erkennen, möchte ich mir nicht anmaßen,
allerdings traue ich mir zu, die Folgen im Bereich kleinster BHKWs abzuschätzen.
Fakt ist, dass die bisherigen Fördermaßnahmen nicht annähernd ausreichten um eine wirkliche Belebung in diesem Segment zu schaffen. Mit jährlich gerade mal 6000 Einheiten wird das Potential nicht annähernd ausgeschöpft, wo doch in Deutschland ca. 700.000 Heizungen jährlich saniert werden, die prizipiell für den Einsatz eines BHKW denbar wäre.
Die Vorlage der Bundesregierung sieht im Bereich kleiner BHKWs durch eine Senkung der Sätze sogar eine Verschlechterung der Situation kleiner BHKW-Betreiber vor.
Heute erreichte mich die Nachricht, dass die Empfehlung des Bundesrates zumindest eine Beibehaltung vorsieht.
Wir wünschen uns sehr eine deutliche Verbesserung der Situation,
doch zumindest kurzfristig keine Verschlechterung.
Um dies zu erreichen haben wir eine Petition verfasst,
die seid dieser Woche zur Mitzeichnung freigegeben ist.
Sie können diese unter folgender Adresse einsehen
http://itc.napier.ac.uk/e-Peti…tition.asp?PetitionID=628
Für eine kurze Information über die Problematik kleiner BHKW-Besitzer,
ist sicherlich auch das folgende Forum geeignet.
http://www.bhkw-forum.de/forum/index.php
Wir denken,
dass gerade Sie als Grüne ein starkes Interesse an dem Ausbau der KWK-Technik haben und würden uns sehr freuen, wenn Sie und auch Ihre Mitglieder uns in dieser Angelegenheit unterstützen könnten.
Gerne,
würden wir Sie auch über alternative Vorschläge zur künftigen Förderung solch kleiner Anlagen informieren. Dazu gibt es eine Reihe von Vorschlägen, die teilweise auch ohne jegliche Subventionen einfach und unbürokratisch einen enormen Schub auslösen könnten.
Ich freue mich von Ihnen zu hören
Mit freundlichen Grüßen