Eigener Stromzähler als KWK Erzeugungszähler zulässig?

  • Doch ein Dauerbrenner ist die Frage ob ein privater EEG bzw. KWK Erzeugungszähler zulässig ist.

    Jahrzehntelang tolleriert fordern einzelne Netzbetreiber aktuell mal wieder das der geeichte Erzeugungszähler demontiert werden soll und aufgrund der Tatsache das man kein Messstellenbetreiber sei, ein Stromzähler des Netzbetreiber selbstverständlich kostenpflichtig installiert werden soll.


    Kennt jemand die aktuelle Rechtsprechung bzw. Clearing Entscheidung ( Clearingstelle EEG / KWK ) oder so ? <3

  • Abrechnungsrelevant ist der Erzeugungszähler bei ausgeförderten Anlagen jedenfalls nicht mehr. Bei uns möchte der VNB die Zählerstände trotzdem weiter haben, warum auch immer. Da unser Zähler privat ist (dafür also keine Kosten anfallen) und ich aus Hobby-Gründen die Zählerstände sowieso regelmäßig ablese, gebe ich dem VNB den Stand des Erzeugungszählers bei den Quartalsmeldungen halt mit durch – macht ja kaum Arbeit, und wenn das dem VNB Freude macht...


    Aber für eine Verpflichtung dazu (oder gar eine Verpflichtung, den Erzeugungszähler weiterhin geeicht zu halten) sehe ich seitens des VNB keine Rechtsgrundlage. Auch die Meldepflichten aus § 15 KWKG beziehen sich ausdrücklich auf die Zeit der Zuschlagszahlung, enden also wenn keine Zuschläge mehr gezahlt werden.


    Soweit allerdings der Eigenverbrauch steuerlich relevant ist – einkommensteuerlich also jedenfalls bei allen BHKW's >2,5 kW(el) und evtl. auch bei der Umsatzsteuer – empfiehlt es sich, den Erzeugungszähler weiter zu betreiben und zu jedem Jahresende abzulesen. Nur so kann die Menge des selbst verbrauchten Stroms exakt ermittelt werden. Schätzungen durch das FA gehen praktisch immer zu Lasten des Steuerpflichtigen und sollten daher besser vermieden werden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    3 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • macht ja kaum Arbeit, und wenn das dem VNB Freude macht...

    Das ganze kommt aus einer anderen Richtung, aus § 14 EnWG.

    Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Netzstabilität wollen bei uns die Netzbetreiber nicht nur die Verbauchseinrichtungen ( Wärmepumpen, Klimageräte, Wallboxen, Energiespeicher die aus dem Netz geladen werden usw. ) steuern, sondern auch die EIgenerzeugungsanlagen.

    Dazu wollen sie wissen ob unser Dachs gerade läuft oder nicht und wenn sie ihn anfordern, ob er dann auch tatsächlich läuft.

    Deshalb so wurde mir mitgeteilt, muss ich nun einen EHz Zähler installieren lassen, was ich natürlich als konzessionierter Elektromeister selber mache, jedoch kostet die Zählerschrank Ertüchtigung mir mal eben 300 € ( EInkaufspreis ) zuzüglich ca. 6 - 8 Arbeitsstunden.

    Künftig soll das ganze dynamisch vom Netzbetreiber gesteuert werden können.

    Ich bin auch gerade dabei mich zu erkundigen, ob es dann künftig nur noch "Notfälle" geben wird, wenn Strom knapp ist, dann sind meine WP usw. mehr draußen als drinnen ?

  • Dazu wollen sie wissen ob unser Dachs gerade läuft oder nicht und wenn sie ihn anfordern, ob er dann auch tatsächlich läuft.

    Wie groß ist denn Dein Dachs, dass es sich für den VNB lohnt, den in Notzeiten extra anzufordern und womöglich viertelstundenweise seine Leistung zu messen? Und gibt es dafür wenigstens eine Vergütung?


    Unser VNB will die Erzeugungsdaten jedenfalls wie früher immer zum Quartalsende haben. Das mag für die Statistik nützlich sein, aber mehr als die (grundsätzlich wohl auch den VNB's bekannte) Tatsache zu bestätigen, dass wärmegesteuerte BHKW's im ersten Quartal am meisten Strom produzieren und im dritten Quartal am wenigsten, dürfte dabei kaum herauskommen. Steuern lässt sich mit dieser fundamentalen Erkenntnis jedenfalls nichts, und dass BHKW's wie unseres mit 1 kW(el) selbst in der Masse und (rein theoretisch) bei ausschließlich netzdienlichem Betrieb viel zur Vermeidung des deutschen Blackouts beitragen könnten, halte ich auch eher für unwahrscheinlich.


    Die Stromabnahme von Wärmepumpen und Wallboxen zu steuern macht Sinn, weil solche Verbraucher demnächst millionenweise verbreitet sind und (wenn beispielsweise eine Million Wallboxen abends um 18:00h gleichzeitig mit 11 kW laufen) schnell Verbräuche von 10 GW oder mehr zusammenkommen können. Aber wegen der paar Klein-BHKW's (und damit meine ich alles unter 50 kWel) so einen Aufwand zu betreiben hielte ich für Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Wie groß ist denn Dein Dachs, dass es sich für den VNB lohnt, den in Notzeiten extra anzufordern und womöglich viertelstundenweise seine Leistung zu messen? Und gibt es dafür wenigstens eine Vergütung?

    Das weiß ich derzeit auch nicht, habe nur die Aufforderung erhalten, den Zählerschrank entsprechend zu ertüchtigen, dass ein KWK Erzeugungszähler eingebaut werden kann, damit eine Messung der Eigenerzeugungsanlage im Sinne §14 EnWG erfolgen kann. Der EHz Zähler wird mittels optischer Schnittstelle so wie alle anderen Zähler ( Haupt Zweirichtungszähler, Kaskadenzähler ) über das Internet mit dem Netzbetreiber verbunden, damit dieser die entsprechenen Messwerte im Sinne des EnWG verarbeiten und steuern kann. Der Dachs hat 5,5 kW, hatte ich auch schon angesprochen.


    BHKW's wie unseres mit 1 kW(el)

    Nur BHKW über 4,2 kW werden erfasst und gesteuert


    Aber wegen der paar Klein-BHKW's (und damit meine ich alles unter 50 kWel) so einen Aufwand zu betreiben hielte ich für Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen.

    Sehe ich zwar ebenfalls so, soll aber bis 2030 eben so umgesetzt werden.

  • Die betreiben da einen Aufwand. Da muss ich Sailor beipflichten, einfach nur Verschwendung von Arbeitskraft und Ressourcen und

    unnötige Kosten und Bürokratie für die Betreiber.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ich frage mich dabei folgendes: Die Verteilnetzbetreiber sind doch keine Behörden, sondern entweder selbst gewinnorientierte Unternehmen oder Tochtergesellschaften solcher Unternehmen. Warum machen die etwas (wie den Versuch kleine BHKW's fernzusteuern), das offensichtlich keine Gewinne einbringen kann, sondern nur zusätzliche Kosten und Komplexität, und – wegen der geringen Gesamtleistung – auch langfristig so gut wie nichts zur Netzstabilität beitragen wird? Handelt es sich hier um eine Vorgabe des Gesetzgebers? In dem Fall müsste man die Diskussion darüber in den Thread über "Habecks Irrsinn" verschieben. Aber aus welchem Grund sollte man sonst als gewinnorientiertes Unternehmen auf so eine Idee kommen? Kontrollwahn? Oder glaubt man bei den NB's trotz GEG an eine zukünftige flächendeckende Verbreitung kleiner BHKW's in ähnlicher Größenordnung wie bei Wärmepumpen und Wallboxen, so dass sich deren Steuerung tatsächlich auf die Netzstabilität auswirken würde?

    :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Mir wurde ausdrücklich gesagt, dass gesetzliche Vorgaben ausschlaggebend sind.

    Weiterhin habe ich es so verstanden, dass die Daten erfasst werden müssen und bei den Stadtwerken zur Steuerung genutzt werden und an den ÜNB weitergegeben werden, die beide Steuerungsmäßig eingreifen.


    Aber wie gesagt parallel zum ganzen geht es mir natürlich auch darum, ob es aktuelle Vorgaben gibt, ob ich nicht einen privaten EHz einsetzen darf, d.h. Eigenerzeugungsmessung darf privat sein oder muss vom Netzbetreiber sein.


    Auch mit meinem privaten EHz kann ja die Messung gemacht werden, aktuell ist ein Dreipunktzähler drin, der das nicht kann. Umbauen muss ich also so oder so, nur die Zählergebühren sind ja gedeckelt auf 20 € meines Wissens. Die tatsächlichen liegen ja bei ca. 120 €, die Differenz wird ja auf die Netzkosten umgelegt, für den Netzbetreiber doch ein Gewinn so oder so.

    Bei mir sind es drei Zähler um die es geht, Zweirichtungszähler als Netzzugang, Kaskadenzähler für PV und KWK und eben KWK Erzeugungszähler die alle drei zum Intelligenten Messsystem werden.


    3x 120 € = 360 €, wobei 3 x20 € vom Betreiber kassiert werden, 300 € werden auf Netzkosten umgelegt.

    Ich sehe da ein Gewinn für den Messstellenbereiber = Netzbetreiber, finanziell und Datentechnisch / Steuerungstechnisch.

  • Es geht wohl eher um den §14a EnWG, der für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2kW seit dem 1.1.2024 verpflichend gilt. Für Bestandsanlagen mit IBN vor dem 1.1.2024 und steuVE (Steuerungs-Vereinbarung) gemäß §14a EnWG ist die Teilnahme bis Ende 2028 freiwillig. Voraussetzung ist ein iMessSys und Zählerschrank gemäß VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603. Die Messung der steuerbaren Verbraucher ist nicht verpflichtend aber je nach Modul für die verringerten Netzentgelte erforderlich.

    siehe https://hager.com/de/wissen/ge…-energiewirtschaftsgesetz

    Hast Du eine Wärmepumpe, Wallbox o.ä. erst seit diesem Jahr?


    Inwieweit eine Erzeuger-Messung erforderlich sein soll, habe ich nicht gefunden. Für EZA gilt aktuell die Grenze ab 25kW mit 3(2)-Stufen Abregelung und ab 100kW mit Fernwirkanlage incl. Messung (je nach VNB).


    Denkmaler

  • Hast Du eine Wärmepumpe, Wallbox o.ä. erst seit diesem Jahr?

    Nein.



    Für Bestandsanlagen mit IBN vor dem 1.1.2024 und steuVE (Steuerungs-Vereinbarung) gemäß §14a EnWG ist die Teilnahme bis Ende 2028 freiwillig. Voraussetzung ist ein iMessSys und Zählerschrank gemäß VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603. Die Messung der steuerbaren Verbraucher ist nicht verpflichtend aber je nach Modul für die verringerten Netzentgelte erforderlich.

    Ja, wir wollen Modul 2 und einen iMessSys für unseren Wärmepumpenzähler, damit wir, sobald angeboten, einen variablen Wärmestromtarif abschließen können. Aktuell haben wir einen separaten EHz Zähler für unsere Wärmepumpen im Festtarif 21 ct / kWh bei Team Strom.


    Wir ( d.h. Ich ) sind ziemlich zugeschüttet mit Informationen und zeitlich völlig überlastet, alle wollen etwas, dass ist künftig nicht mehr möglich.

    Es geht auch um unser Energiemanagment , wir steuern mit einer Logo Steuerung drei Wallboxen je 11 kW, drei Wärmepumpen, PV und Dachs haben wir als Eigenerzeuger. Hier im Bild sieht man unsere Hauptmessung , die linke Seite wird am Samstag umgebaut und sieht dann wie rechts aus, mit zwei EHz Zählerplätzen.


    Im Nachbarzählerschrank sind weitere Zähler wie WP, PV Erzeugungszähler etc.


    Ich weiß das wir auf Zeit spielen könne, hilft uns aber auch nicht weiter.

  • Die Stadtwerke Bochum sind ja dann schon weiter als viele andere VNB, wenn sie IMessSys realisieren können. Da ist dann der 'passende' Zähler auch für den Dachs nur konsequent. Es gibt ein Dokument vom ZVEH dazu:

    https://www.clearingstelle-eeg…C2%A714a%20ZVEH_V01_2.pdf

    Zu Deiner Anfangsfrage: Seit Inkrafttreten des MsbG zum 1.1.2017 hat der gMSB (grundzuständige Messstellenbetreiber) das Recht den Messstellenbetrieb vom Anlagenbetreiber zu übernehmen. Mitunter werden aber noch vehandene private Zähler 'geduldet'.


    Denkmaler

  • Zu Deiner Anfangsfrage: Seit Inkrafttreten des MsbG zum 1.1.2017 hat der gMSB (grundzuständige Messstellenbetreiber) das Recht den Messstellenbetrieb vom Anlagenbetreiber zu übernehmen. Mitunter werden aber noch vehandene private Zähler 'geduldet'.

    Das sehe ich auch so, allerdings gibt es ja häufig Entscheidungen der Clearingstelle oder der Justiz die etwas anderes vorgeben. Da die Kosten mit 20 € im Jahr überschaubar sind, will ich da nicht ohne Not "die Welle " machen.



    Die Stadtwerke Bochum sind ja dann schon weiter als viele andere VNB, wenn sie IMessSys realisieren können.

    Man ist kräftig dabei, die Voraussetzungen zu schaffen.

    Zusätzlich geben die Stadtwerke Bochum bis auf ganz wenige Ausnahmefälle nur eHz Zähler heraus, d.h. es wird alles auf eHz umgestellt. Durch die im Sockel liegende Ausleseschnittstelle sind diese ohne die vordere Ausleseschnittstelle zu tangieren fernauslesbar.


    Da ist dann der 'passende' Zähler auch für den Dachs nur konsequent.

    Ja die Vorteile sind natürlich für mich, dass ich nie mehr Vierteljährlich den Zähler ablesen muss, geht alles automatisch.


    Wie auch in Deinem Link beschrieben steht, soll es ab dem Jahreswechsel 140 € im Jahr abzüglich max. 40 € Kosten für den Betreiber geben, wenn dieser die entsprechende Steuerbarkeit installiert.

    Derzeit stimme ich mich mit dem Netzbetreiber der auch MSB ist ab, ob meine SPS Steuerung reicht, die alle Wallboxen udn Wärmepumpen deaktiviert. Die PV Anlagenleistung geht eh in den Stromspeicher und soll nicht tangiert werden, mit Ausnahme der Speicheri st voll, dann wird deaktiviert bei einem Überangebot.


    Wie gesagt, da kommt viel auf uns Anlagenbetreiber zu.