Wielange besteht der Rechtsanspruch auf einen Erdgasanschluss?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine ziemlich dumme Frage: Nach dem GEG dürfen ab 2045 keine fossilen Energien zum heizen benutzt werden. Meine Frage kann mein Netzbetreiber meinen Erdgasanschluss erst ab 2045 kappen oder wenn er will sofort, da er ein Wärmenetz plant? Wenn man jederzeit mit der Kappung des Anschlusses rechnen muss, dann investiert doch kein Mensch mehr in KWK, oder?


    Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten.


    Bernd

  • Meines Wissens darf der Anschluss nicht "gekappt" werden. Kann ja auch sein, dass der zum kochen verwendet wird.

    Mit dem GEG würde ich Dir raten 2045 abzuwarten was dann gilt. Derzeit gilt das 65 % Erneuerbaren Energien sein muss, KWK ist meines Wissens gleichgestellt. Ich habe aber selbst am Freitag um 7:30 Uhr einen GEG Lehrgang und man muss abwarten wie sich das entwickelt und was künftige Regierungen sagen / beschließen.

  • Das GEG gilt ab 1.1.2024 - daher sollte man nicht "abwarten, was 2045 kommen wird".
    Für BHKW, die ab 2024 und vor der Scharfschaltung der Kommunalen Wärmeplanung installiert werden, gelten auf jeden Fall Bestimmungen hinsichtlich der Zumischung von Biomethan ab 2029 und folgende...
    Und natürlich wird es dazu kommen, dass Erdgasnetze in der Zukunft teilweise stillgelegt werden. Denn was passiert, wenn der Betrieb eines Gasnetzes einer Kommune ausgeschrieben wird - sich aber kein Konzessionsnehmer sprich Betreiber findet, da der Betrieb unwirtschaftlich ist?
    Man muss schauen, welche Regelungen hinsichtlich des Transformation der Gasnetze zukünftig gelten. Da bedarf es noch zahlreicher Regerlungen und Konkretisierungen.
    Was unbestritten klar ist: ab 1.1.2045 darf in den Erdgasnetzen kein fossiles Erdgas mehr sein.

  • Wenn man zurückblickt, da sollte die PKW Maut kommen, der EuGH schüttelte den Kopf. Eine PKW Maut haben wir immer noch nicht und es ist nicht absehbar das diese kommt.


    Der Doppel-wumms, Entlastungspaket, 200 Milliarden Abwehrschirm ....das Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/22 sagt nein so geht es nicht. Die "Ampel" schaut entsetzt ...


    So sicher wie 2045 Salzwasser in der Nordsee ist, wird auch Erdgas im Erdgasnetz sein.

    Selbstverständlich zusammen mit anderen brennbaren Gasen.


    Nicht alles was man heute "beschließt", wird auch Jahrzehnte später noch umgesetzt.


    Meine Frage kann mein Netzbetreiber meinen Erdgasanschluss erst ab 2045 kappen oder wenn er will sofort, da er ein Wärmenetz plant?

    Es gibt selbst wenn es so kommt, die Möglichkeit auf Flüssiggas umzusteigen.

    Wir müssen hier gesetzliche Gründe von Wirtschaftlichen Unterscheiden.

    Auch ich kann mir vorstellen, dass es in Teilbereichen zu Stillegungen von Gasnetzen kommt, da diese nicht mehr wirtschaftlich betreibbar sind. Wir haben im letzten Jahr mehr als ein Dutzend Dachse auf Flüssiggas umgerüstet, dies ist Problemlos möglich.


    Auch künftig wird es Dunkelflauten geben, in denen eine Bivalente HEizungsart mit Erdgas oder Flüssiggas notwendig und sinnvoll ist, ich rate jedem sich nicht Angst machen zu lassen, dass dies 2045 nicht mehr möglich sei.

    Denn Angst frißt Hirn ! :saint: