Hallo Forum,
an meinem Firmensitz ging 12/2022 eine BHKW-Anlage mit 11kW Nennleistung und 06/2023 eine PV-Anlage mit 24kWp Spitzenleistung (15kW Wechselrichter) in Betrieb.
VNB sagt: Rundsteuerempfänger ist erforderlich, da die Anlagen KWK und PV zusammen gewertet werden.
Ich sage: kein FRE, weil BHKW und PV nicht zusammengefasst werden.
Smart Meter ist vorhanden.
Wer hat Recht?
Viele Grüße Arno