Erneuerbare Energien Wärmegesetz in Baden-Württemberg und KWK/BHKW

  • Hallo Zusammen,


    soweit ich die Pressemeldung richtig verstanden habe, ist das EE-Wärmegesetz in Baden Württemberg bereits beschlossen.


    20% der für Heizung und Warmwasser benötigte Energie muss bei Neubauten ab nächstem Jahr, bei Altbauten beim Austausch der Heizung ab 2010 aus erneuerbaren energieen stammen. Pressemeldung vom 12.11. ist hier


    Das gute dran: es gibt ausnahmen, dass man diese 20% regenerative Energie nicht einsetzen muss, z. B. wenn wenn man die Heizung durch eine effiziente KWK-Anlage austauscht.


    Das sollte doch wenigstens ein wenig das Thema KWK in die öffentlichkeit bringen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Zusammen,


    heute habe ich den aktuellen Stand aus erster Hand von Frau Tanja Gönner, Umweltministerin Baden-Württemberg erfahren.


    Das EEWärmeGesetz tritt in Baden-Württemberg am 01.01.2008 in Kraft.


    Im Bundes- EEWärmeGesetz, welches gerade in der Mache ist, fehlt ein entscheidender Teil, nämlich der, dass dieses unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Altbauten Anwendung findet. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, was passieren kann, wenn mitte 2008 das Bundesgesetz in kraft tritt.


    1. Das Bundesgesetz bekommt eine sog. Öffnungsklausel, dann wird das Bundesgesetz gültig (für Neubauten) und ist aber für den Teil offen der nicht im Bundesgesetz geregelt ist (Altbauten). Damit wäre das LandesGesetz auch nach inkrafttreten des Bundesgesetzes noch (teilweise) gültig.


    2. Das Bundesgesetz bekommt keine Öffnungsklausel, dann ersetzt zum Zeitpunkt des Inkrafttreten das Bundesgesetz das Landesgesetz.


    So lange das nicht klar ist, wird es nach meiner Auffassung aus diesem Grund einen Investitionsstau im ersten Halbjahr 2008 in Baden-Württemberg geben.


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat

    Original von Bruno44


    So lange das nicht klar ist, wird es nach meiner Auffassung aus diesem Grund einen Investitionsstau im ersten Halbjahr 2008 in Baden-Württemberg geben.


    außer bei denen die ohnehin ein BHKW einbauen wollen, die sind, egal wie es kommt auf der richtigen Seite (y)


    Grüße


    Bruno

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  • Es liegt ein neuer Gesetzentwurf des Bundesrates vor.


    Drucksache 09/08


    in §3 (2) ist geregelt: Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energieen bei Gebäuden die vor dem 01.01.2009 fertig gestellt worden sind festlegen.


    Da Baden Württemberg bereits ein Gesetz diesbezüglich hat, wird, wenn das Gesetz so beschlossen wird in Baden Württemberg genau da das Gesetz angewendet, wo es ökologisch am meisten Sinn macht, nämlich in Altbauten!
    Und bei den vielen Denkmalgeschützten Gebäuden wird es wohl gar keine andere sinnvolle Alternative geben als KWK .


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat

    Original von Bruno44
    Und bei den vielen Denkmalgeschützten Gebäuden wird es wohl gar keine andere sinnvolle Alternative geben als KWK .


    ...in der Tat: Ich weiß, wovon Du sprichst. Meine Familie und ich leben nämlich in einem solchen "Denkmal". Da ist nix mit Solar, Erdwärme oder so...


    Gruß, maxnicks

  • Hallo maxnicks,


    willkommen im Club, meins war bis vor ein paar Jahren auch noch unter Denkmalschutz. Kurz bevor ich es erwarb, kam dieser runter. Heute hab ich noch bei meinen Eltern mit dem Denkmalschutz zu kämpfen.


    Einziger Vorteil, den ich kürzlich gelesen habe: denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energiepass.
    tom, stimmt das wirklich? Ich glaube der Presse aus begründeten Fällen nur begrenzt.


    Zitat

    Original von maxnicks
    ...in der Tat: Ich weiß, wovon Du sprichst. Meine Familie und ich leben nämlich in einem solchen "Denkmal". Da ist nix mit Solar, Erdwärme oder so...


    ganz zu schweigen von Dämmung der Aussenwand und sehr häufig auch nur sehr begrenzte und zudem teuere Sanierungsmöglichkeit der Fenster.


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Hi Bruno,


    guckst du:




    In der ENEV 2007 ist das jetzt §24 Ausnahmen und §25 Befreiungen.
    Laut §16 besteht für Baudenkmäler keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.


    Gruß
    Tom

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 6,92 kWp (Eigennutzung), PV-Anlage 2,06kW (Volleinspeisung), Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Mein Shop: Produkte der Technischen Alternative und Loxone

    4 Mal editiert, zuletzt von Tom3244 ()

  • Zitat

    Original von Bruno44
    Einziger Vorteil, den ich kürzlich gelesen habe: denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energiepass.


    ...es gibt noch Einen weiteren: Die Möglichkeit, 90 Prozent der zur Erhaltung der Bausubstanz erforderlichen Aufwendungen über 10 Jahre abzuschreiben. Natürlich muss man sich mit der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde sowie dem Finanzamt abstimmen und hat ein bisschen mehr Papierkram am Hals. Doch es hat Charme, in einem Haus mit Geschichte und meist recht ansprechendem Ambiente wohnen zu dürfen.


    Gruß, maxnicks

  • Hallo zusammen,
    seit 2010 muss in BaWÜ bei Sanierungen der Heizung 10% regenerative Energie nachgewiesen werden. Elegante Lösung könnte BHKW sein wenn man nicht Millionen qm Solar auf sein Hochhaus schrauben möchte :) Kann mir jemand helfen von welchem Wert die 10% gemeint sind und wie man diese Ausgangsbasis sicher berechnet (das BHKW thermisch groß genug wählt ?) Ist das der tatsächliche Energieverbrauch der Vergangenheit oder ein berechneter Wert wie z.b. Heizlastberechnung ?


    Freue mich auf Antworten :whistling:


    Gruß
    Wuerzator

  • Hallo,


    ich hab nun nicht gerade das Wärmegestz von BaWü an der Hand,
    hast Du mal nen link zum Gesetz?


    Ich vermute mal,
    dass da nichts von steht, von 10% erneuerbare bei BHKW
    Ich denke, da steht was von 10% erneuerbare -was z.B. mit xxm² Solar abgedeckt ist-
    und irgendwo später Ersatzmaßnahmen wie BHKWs mit drin stehen.
    Und da dann sowas wie, dass sie wärmegeführt sein müssen und so-und-so-viel % Jahresnutzungsgrad erreichen müssen.


    Ich bin mir sehr sicher,
    dass ein BHKW- Lösung (wie auch immer sie konkret aussehen wird- die Anforderungen erfüllen wird.


    Wichtig ist,
    dass es sauber dimensioniert ist und das Ding auch eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
    Für die grobe Abschätzung stehen wir hier gerne zur Verfügung.

  • Danke fuer den Hinweis. Das Gesetz ist schon klar soweit. Geht nur darum auf was sich die 10% letzlich beziehen sollen. Also um die Frage wie groß das BHKW thermisch sein muss um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten ohne weitere Maßnahmen durchführen zu müssen. Am einfachsten wäre natürlich Heizbedarf Vorperiode oder so was.....



    Gruss Wuerzator ^^

  • Hallo Wuerzator,

    Geht nur darum auf was sich die 10% letzlich beziehen sollen.



    Schau mal in die FAQ zum Gesetz: http://www.uvm.baden-wuerttemb…rten__zum_EWaermeG_BW.pdf dort steht auf Seite 8: Einsatz einer Heizanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (Motor-BHKW) (Gesamtwirkungsgrad mind. 70 % und Stromkennzahl mind. 0,1)


    Soweit ich weiß, wird diese Vorraussetzung von allen gängigen BHKW erfüllt. (Wenn nicht, wird mich hier sicher jemand schnell korrigieren)


    Also nix mit 10 %, für die anderen Möglichkeiten steht genau drin, wie diese 10 % erfüllt werden können, bzw. wann sie nicht erfüllt werden müssen. Für das BHKW reichen also die obigen Vorraussetzungen.




    Gruß Angela

  • Hallo Allerseits,


    der Tip von Angela kann so nicht ganz zutreffen. Aktuell Nahwärmenetz 100 WE Komplettsanierung. Architekt wollte riesige Solaranlage auf Dach schrauben. Jetzt wird diskutiert ob BHKW eingebaut werden soll. Allerdings muss BHKWthermisch mindestens die 10% Energie bringen. Also kann es kaum sein dass nur die Tatsache dass ein BHKW eingebaut wird ausreicht. Wäre ja auch schwer zu verstehen dann würde jede große Wohnanlage kleinen Dachs o.ä. kaufen und die Sache mit dem Wärmegesetz wäre gegessen ?!? :wacko: