Erneuerbare Energien Wärmegesetz in Baden-Württemberg und KWK/BHKW

  • wie nun schon die Vorredner erarbeitet haben


    Es gilt (bundesweit) ein EEWärmeG im Neubau
    und in einigen(!) Bundesländern auch ein EEWärmeG im Altbau.
    BaWü war hier vorreiter


    Das Gesetz sieht eine Nutzungspflicht für einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren vor (oftmals als solarthermie beschrieben)
    und Maßnahmen, wie man die Pflicht auch erfüllen kann,
    dies kann
    - z.B. über eine Beimischung von Biogas sein, oder
    - ein besonders gute Dämmmung, oder
    - halt der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes


    Ein BHKW ist vor allem im Altbau, aber auch im Neubau
    eine absolut attraktive Möglichkeit die Anforderungen eines EEWärmeG zu erfüllen

  • Auch mein Installateur hat mir das mit den Erneuerbaren Energien gesagt, hat aber gemeint, dass die PV bei mir da voll mit reingerechnet wird und somit alles Palleti ist.


    ULI


    das hat uns noch die nette Frau Gönner eingebrockt, es gab damals einen richtigen Boom zum Jahresende, jeder dessen Heizung in den nächsten 1 - 2 Jahren fällig war hat noch schnell vorher getauscht... :thumbup:

  • das hat uns noch die nette Frau Gönner eingebrockt,


    die hat damals auch ´nen Dachs des Jahres in Stuttgart verliehen bekommen, das BHKW-Forum war vor Ort. Weis nur nicht, ob vor oder nach der Verleihung das Landesgesetz verabschiedet wurde.


    LG


    Bruno

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