wie nun schon die Vorredner erarbeitet haben
Es gilt (bundesweit) ein EEWärmeG im Neubau
und in einigen(!) Bundesländern auch ein EEWärmeG im Altbau.
BaWü war hier vorreiter
Das Gesetz sieht eine Nutzungspflicht für einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren vor (oftmals als solarthermie beschrieben)
und Maßnahmen, wie man die Pflicht auch erfüllen kann,
dies kann
- z.B. über eine Beimischung von Biogas sein, oder
- ein besonders gute Dämmmung, oder
- halt der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes
Ein BHKW ist vor allem im Altbau, aber auch im Neubau
eine absolut attraktive Möglichkeit die Anforderungen eines EEWärmeG zu erfüllen