Erneuerbare Energien Wärmegesetz in Baden-Württemberg und KWK/BHKW

  • Hallo Wuerzator,

    Allerdings muss BHKWthermisch mindestens die 10% Energie bringen. Also kann es kaum sein dass nur die Tatsache dass ein BHKW eingebaut wird ausreicht.


    In den FAQ steht nichts von 10 % drin. Im Zweifelsfall würde ich einen "Sachkundigen" fragen, siehe Seite 12 der FAQ. Das heißt Energieberater, Handwerker oder Schornsteinfeger.


    Das Gesetz lässt ja auch Ausnahmen zu. Ob diese Ausnahmen zutreffen, kann der Bezirksschornsteinfeger bestätigen. Z.B. muß auch nicht unbedingt 10% über solarthermische Anlage gebracht werden, wenn das Dach das nicht hergibt.


    BHKW werden in der Regel auch nach Stromverbrauch (unter anderem) ausgelegt und oft mit Spitzenlastkessel ergänzt.


    Frag am Besten euren Schornsteinfeger.


    Gruß Angela

  • Hallo,


    100 WE Komplettsanierung? Nahwärmenetz ?


    Da sollten doch schon konkretere Daten vorliegen und die Frage welche Werte für die Ermittlung herangenommen werden stellt sich dann auch noch wie die Komplettsanierung aussehen soll. Wenn mit Wärmedämmungen neuen Fenster und so weiter gearbeitet wird kann man da auch nicht die Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre herannehmen, wobei diese Maßnahmen schon die Bedingungen nach dem EWärmeG teilweise erfüllen.


    Das heißt für den Anteil der Wärmeerzeugung steht ja im Moment keine Bezugsgröße zur Verfügung.


    Bei 100WE’s a 1,5 Personen Belegung ergibt sich grob mal geschätzt ein Energiebedarf für die Brauchwassererwärmung von ca. 120 Mwh/a netto ohne Verteilungsverluste. Also ein großes oder mehrere kleine BHKW‘s in Kaskade sind hier einsetzbar und ich denke auch das nur der Anteil des Brauchwassers ausreichend sein wird um eventuell die 10% Marke zu erreichen.


    Aber wie schon erwähnt konkrete Werte sind da besser als Spekulationen.


    Mit umweltfreundlichen Grüßen

  • Wäre ja auch schwer zu verstehen dann würde jede große Wohnanlage kleinen Dachs o.ä. kaufen und die Sache mit dem Wärmegesetz wäre gegessen ?!?


    Ja, genau so ist es!


    Wo kleinere Gebäude schwierig sind weil ganzjähriger Wärmebedarf zu gering, ist bei großen Wohnhäusern oder Wohnanlagen der Einsatz von BHKW's schon allein aus der Auslastung für die Warmwasserproduktion wirtschaftlich darzustellen und nebenher werden die Bedingungen des EWärmeG BW erfüllt.


    Ökologischer und ökonomischer geht das stand heute mit keinem anderem System.


    Mit umweltfreundlichen Grüßen

  • Ein Blick in das Gesetz anstatt in FAQs erleichtert die Rechtsfindung. ;)


    Wie bereits festgestellt wurde, könnte eine ersatzweise Erfüllung durch die Nutzung einer KWK-Anlage gegeben sein. Eine ersatzweise Erfüllung könnte im Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg geregelt sein. Die Vorschriften zur ersatzweisen Erfüllung finden sich in § 5 des einschlägigen Gesetzes.


    Eine ersatzweise Erfüllung könnte gegeben sein, wenn das Wohngebäude durch eine eigene KWK-Anlage versorgt wird. Gem. § 5 Abs. 2 Punkt 1 ist dies möglich, wenn der Wärmebedarf des Hauses überwiegend aus einer KWK-Anlage mit einem Gesamtwirkungsgrad von mindestens 70% und einer Stromkennzahl von besser als 0,1 versorgt wird. Überwiegend ist der Bezug der Wärmeenergie aus der KWK-Anlage, wenn er 50% überschreitet. Die Anforderungen hinsichtlich des Wirkungsgrades und der Stromkennzahl müssten ebenfalls erfüllt werden, dies ist bei den marktüblichen Anlagen gegeben.


    Eine ersatzweise Erfüllung könnte ebenfalls gegeben sein, wenn das Wohngebäude durch ein Nahwärmenetz versorgt wird. Gem. § 5 Abs. 2 Punkt 2 ist dies möglich, wenn der Wärmebedarf des Hauses ausschließlich, oder neben dem eigenen Einsatz erneuerbarer Energietechnik, aus einem Nahwärmenetz versorgt wird, welches mit einer KWK Anlage betrieben wird. Hinsichtlich einer Anforderung an den Anteil, der aus KWK im Nahwärmenetz bereitgestellten Wärmenergie, macht der Gesetzgeber in der Norm lediglich geltend, dass das Nahwärmenetz mit einer KWK oder erneuerbaren Energien "betrieben" werden muss. Fraglich ist hier der genaue Gehalt des "betrieben" werden. Für möglich halte ich hier hinsichtlich des Wortlautes eine ausschließliche Nutzung, hinsichtlich der Systematik des Gesetzes mit Blick auf § 5 Abs. 2 Punkt 1 jedoch nur eine überwiegende Nutzung. Zur abschließenden Bewertung sollte meiner Meinung nach die Gesetzesauslegung durch einen Volljuristen vorgenommen werden, sofern Du dich bei deinem Bauvorhaben auf diese Norm stützen möchtest.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • hehe
    Danke @ die Neuendorfer


    Mir war das auch zu wage
    drum hat ich eben auch ins Gesetz geschaut
    Wie ich oben schon sagte, einfach mal googel bemühn.


    Die 10% sind schön -und dürften bei mini-bhkws schon erreciht werden-
    aber es gilt, was im Gesetz steht. und hier interessiert bei der Ersatzmaßnahme BHKW keinem was von 10%



    Konkreterweise möcht ich die Neuendorfer korrigieren,
    denn im Gebäudebestand steht nur "überwiegend" und nichts von 50%
    Der normale Menschenverstand -der ja bei Gesetzen nicht immer gelten muss-
    sagt einem aber schon, dass über 50% wohl hinkommen müssten
    und bei dem Gesetz für Neubauten, stehts dann auch definitiv drin.


    Also
    mindestens 50% des Wärmebedarfs (hier sag ich mal Jahresheizarbeit) reichen aus, damit die Anforderung erfüllt ist.


    Wenn ich nun lese,
    dass hier 100 WE versorgt werden,
    ist es doch toll, dass durch dieses Gesetz endlich mal auch solche Kandidaten auf BHKWs stoßen.
    Das wird in Eurem Fall nicht nur ein "gestzerfüllende Maßnahme" sein, sondern auch eine recht wirtschaftliche Lösung ergeben.


    Gib uns doch mal die Zahlen zum künftigen Jahresenergiebedarf -sollte der Architekt ja parat haben-
    besser gesagt Jahreswärmebedarf.
    Was auch gut wäre, wenn Du eine Aussage zum Strombedarf liefern könntest.
    Da können wir Dir mit einer groben Abschätzung schon sagen, was bei Dir so passen könnte. Damit 2-3 Angebote eingeholt und rein das Ding.


    Die 50% Jahresheizarbeit werden sicherlich leicht zu bewerkstelligen sein,
    denn typ. BHKWs bringen oftmals so 60-80%


    Ein wichtiger Punkt,
    dass der erzeugte Strom auch im Objekt bleibt, also an die Mieter verkauft wird.


    Klingt alles kompliziert, aber ist machbar und da helfen wir Dir auch ganz gerne.
    Schliesslich solltest Du die Mieter auch gut überzeugen können, da Du mit dieser Maßnahme Kosten sparen kannst und die so auch von einer ggf. geminderten Umlage profitieren.

  • Hallo,


    habe oft im EEWärmeG gelesen den Satz prüfen durch zuständige Behörden. So wie z.B.: § 11 Überprüfung "Die zuständigen Behörden müssen zumindest durch geeignete Stichprobeverfahre die Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 11 und die Richtigkeit der Nachweise nach § 10 kontrollieren" usw. ständig das Wort "Behörde". Wer ist das, wer kontrolliert es?


    Bitte um Hilfe, danke.

  • Hallo erstmal an alle!


    Wie so viele habe ich hier eine Weile einfach mitgelesen. Danke an die Betreiber, dass das so einfach möglich ist !


    Nun beschäftige ich mich konkret mit der Anschaffung eines Gas - BHKW. Dazu muss ich noch vieles hier nachlesen, bevor ich zu viel frage. Aber ein Thema hätte ich doch vorab:
    Ein Berater, der auch BHKW verkauft, sagte mir, dass man bei der Installation eines Gas-BHKW in Baden-Württenberg einen Teil Biogas "beimischen" muss, was letztlich einfach auf einen etwas erhöhten Gaspreis rauslaufe.


    Kann mir hier jemand was zur Gesetzeslage sagen ? Ist das so richtig ? Oder ist das der Anteil an RegEn, den man aber auch anders abdecken könnte ?


    Vielen Dank im voraus aus dem Schwabenland

  • Ein Berater, der auch BHKW verkauft, sagte mir, dass man bei der Installation eines Gas-BHKW in Baden-Württenberg einen Teil Biogas "beimischen" muss, was letztlich einfach auf einen etwas erhöhten Gaspreis rauslaufe.


    Naja, die aus BaWü können alles außer Hochdeutsch. Aber dass die eigene Gesetzesinterpretationen haben, ist mir neu. Es kann nur sein, dass es für bestimmte landesspezifische Förderungen notwendig ist einen Biogas-Anteil einzusetzen. Die sind mir aber nicht bekannt. Zumindest gelten die bundeseinheitliche Gesetze auch in BaWü. Da gibt es keine Vorschrift, die das vorschreibt.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
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    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Naja, die aus BaWü können alles außer Hochdeutsch. Aber dass die eigene Gesetzesinterpretationen haben, ist mir neu.

    Es geht hier nicht um eine eigene Interpretation von Bundesgesetzen, sondern von Landesspezifische Gesetzen bzw. Verordnungen. Vielleicht gibt es die bei Euch nicht, hier im Süden schon.


    Zitat

    da werden wohl zwei Dinge munter vermischt:

    Das hatte ich auch vermutet. Danke für Deine Klarstellung !!


    Schwabe

  • Ein Berater, der auch BHKW verkauft, sagte mir, dass man bei der Installation eines Gas-BHKW in Baden-Württenberg einen Teil Biogas "beimischen" muss

    Der verzapft, wie das bei selbsternannten "Beratern" :-)_:-) meist so ist, Käse. In euerem 'Erneuerbare Wärme-Gesetz' steht eindeutig drin dass bei BHKW mit 70% WG das nicht sein muß. Und ich kenn keines das weniger hat..


    Zumindest gelten die bundeseinheitliche Gesetze auch in BaWü.

    Is schon klar, aber da haben die Schwaben ein Stück weiter gedacht und Alternativen geschaffen um das Bundesgesetz leichter zu erfüllen. :sehrgut:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Is schon klar, aber da haben die Schwaben ein Stück weiter gedacht und Alternativen geschaffen um das Bundesgesetz leichter zu erfüllen.


    ich bin jetzt grade zu faul ums nachzulesen, aber meines wissens war es so, dass es zuerst das Landesgesetz gab, bevor das Bundesgesetz veröffentlicht wurde.
    UND: Nach meiner Erinnerung ist das Bundesgesetz für Neubauten, das Landesgesetz auch für die Erneuerung der Anlagen im Bestand.
    ABER: soweit ich weis, in beiden Gesetzen gilt KWK genauso wie Solarthermie und wenn keine Solarthermie möglich weil schon zuviel Photovoltaik als Ersatzmaßnahme


    LG


    Bruno

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  • UND: Nach meiner Erinnerung ist das Bundesgesetz für Neubauten, das Landesgesetz auch für die Erneuerung der Anlagen im Bestand.


    Das ist definitiv der Fall, siehe

    Zitat von "EWärmeG"

    Das EWärmeG für Wohngebäude im Bestand gilt ab 1. Januar 2010. Grundsätzlich müssen Sie erst über eine Nutzung erneuerbarer Energien in ihrem Haus nachdenken, wenn Sie die zentrale Heizanlage austauschen, d. h. wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ersetzt wird.


    Gruß
    toggle

  • aber meines wissens war es so, dass es zuerst das Landesgesetz gab, bevor das Bundesgesetz veröffentlicht wurde

    Dann sind die Schwaben ja noch besser als ich gedacht hab. :hutab: Die rechnen schon vorher mit dem Schlimmsten was da so alles aus Berlin und Brüssel kommt :suchend:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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