Hallo wir haben ein BHKW welches den Strom an die Stadtwerke verkauft.
Der Hausstrom wird unter Eigenstromnutzung zum Teil finanziert.
Gas und die Reperaturskosten werden anteilsmäsig wie es der Gesätzgeber vorschreibt von den Eigentühmer bezahlt der Hausstrom von den Bewohner.
Eigenstromnutzung ist unentgeldlich da wir nicht an Dritte verkaufen dürfen und die Hausverwaltung zwar der Geschäftsführer ist aber nicht genügend für die Abrechnung ausgebildet ist.
Es wird järlich von Steuerberater die Steuer erhoben und eine Geschäftsform ist vorhanden.
Ist diese Aussage unendgeldliche Eigenstromnutzung richtig wie würdet Ihr es regeln Eigentühmerverhältnis 50 zu 50-
LG
Pfleger