Eigenstromnutzung in einer WEG

  • Hallo wir haben ein BHKW welches den Strom an die Stadtwerke verkauft.

    Der Hausstrom wird unter Eigenstromnutzung zum Teil finanziert.

    Gas und die Reperaturskosten werden anteilsmäsig wie es der Gesätzgeber vorschreibt von den Eigentühmer bezahlt der Hausstrom von den Bewohner.

    Eigenstromnutzung ist unentgeldlich da wir nicht an Dritte verkaufen dürfen und die Hausverwaltung zwar der Geschäftsführer ist aber nicht genügend für die Abrechnung ausgebildet ist.

    Es wird järlich von Steuerberater die Steuer erhoben und eine Geschäftsform ist vorhanden.

    Ist diese Aussage unendgeldliche Eigenstromnutzung richtig wie würdet Ihr es regeln Eigentühmerverhältnis 50 zu 50-

    LG

    Pfleger

  • Moin Pfleger ,


    es liegt wahrscheinlich an mir, aber ich habe nicht ganz begriffen um was es Dir geht.

    Eigenstromnutzung ist unentgeldlich da wir nicht an Dritte verkaufen dürfen

    Eigenstromnutzung ist, wenn der BHKW-Betreiber den Strom selbst nutzt. Der Strom ist in dem Fall definitionsgemäß unentgeltlich. Wenn der Betreiber Strom an andere Personen liefert, so ist das keine Eigenstromnutzung. Aber warum soll der BHKW-Betreiber den Strom nicht an Dritte (z.B. Mieter) verkaufen dürfen?

    und die Hausverwaltung zwar der Geschäftsführer ist aber nicht genügend für die Abrechnung ausgebildet ist.

    Wovon ist die Hausverwaltung Geschäftsführer? Und welche spezielle Ausbildung braucht man um ein BHKW abzurechnen? Man muss halt wissen wie das geht.

    Ist diese Aussage unendgeldliche Eigenstromnutzung richtig wie würdet Ihr es regeln

    Vielleicht verstehen wir Deine Frage besser, wenn Du mal erläuterst,

    • wer BHKW-Betreiber ist (einer der zwei Eigentümer? oder beide gemeinsam? oder jemand anderes?),
    • ob das Gebäude vermietet ist oder von den Eigentümern selbst bewohnt wird (oder vielleicht beides),
    • wer genau den BHKW-Strom (soweit nicht ins Netz eingespeist) verbraucht,
    • wer welche Kosten für das BHKW bzw. für Strom und Wärme aus dem BHKW bezahlt bzw. welche BHKW-Kosten auf die Parteien umgelegt werden: Alle? Oder nur die anteilig auf die Wärme entfallenden, nach Heizkosten-VO umlegbaren Kosten (also beispielsweise keine Kosten für Reparaturen)?
    • wer genau den von Dir als "unentgeltlichen Eigenstrom" bezeichneten Strom verbraucht
    • und schließlich, ob es Dir hier um die korrekte Abrechnungsweise der Kosten für Strom und Wärme aus einem BHKW in einem Mehrfamilienhaus geht oder womöglich um was anderes (das ich dann nicht kapiert hätte).

    Weiterführende Informationen findest Du hier. Die hier noch erwähnte EEG-Umlagenpflicht für Mieterstrom gibt es seit 2022 nicht mehr, da die EEG-Umlage seit 01.07.22 insgesamt entfallen ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • es liegt wahrscheinlich an mir, aber ich habe nicht ganz begriffen um was es Dir geht.

    Ist sehr nett von Dir geschrieben, aber nein es liegt nicht an Dir.

    Offenbar ist dem TE nicht klar, dass jede Tätigkeit wie diese zu einer gewissen gewerblichen Tätigkeit führt, wenn ich das mal so sagen darf, dass der TE es versteht.


    Da der TE nichts sagt ob welche KWK Anlage es sich handelt, um welche eingespeisten Strommengen es geht, kann man auch weiter nicht viel sagen. Daher sind Deine Fragen richtig formuliert und notwendig.

  • Hallo danke für die Infos.

    Es handelt sich um eine 20KW Stromanlage.

    Ca 100000kwh werden an die Stadtwerke verkauft und ca.16000kWh als Hausstrom verwendet. DIESER Hausstrom wird in der Abrechnung nicht erwähnt.

    Es handelt sich um eine WEG Eigentümer sind 50Personen.

    BEewohner sind teils Mieter und Teins Eigentümer.

    Die Abrechnung wird nach den Heizkosten bezahlt Kosten Anteilsmäsig an Wärme Bewohner und Strom Eigentümer.

    Mit Vollwartungsvertrag.

    Diese Anlage wird Steuerlich Abgesetzt.

    Das besondere Wissen ist von der Hausverwaltung aus ausrede verwendet worden.

    Zum einen geht es mir um die richtige Abrechnung, um die Darstellung wieviel unsere Anlage leistet Aber auch um das günstigste für die Eigentümer welche dort wohnen.

    LG Pfleger

  • Bei der Größe der KWK Anlage ist in jedem Fall eine Gewerbliche Tätigkeit anzunehmen.

    Ich würde dringend anraten, das Prozedere mit dem Finanzamt abzustimmen, ja man kann sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter auch unterhalten und eine für alle einfache Lösung vereinbaren.

    Am wirtschaftlichsten wird es sein, die Vorsteuer auf den Brennstoff abzusetzen, die Vollwartungskosten ( Wahnsinn ) ebenfalls und auf dem verkauften Strom die MwSt vom Netzversorger zu verlangen.


    Das Finanzamt würde entscheiden, ob eine vergünstigte Altanlagen Eigenstromentnahme vorliegt, Thema alle sind Betreiber und Nutzer - ja es gibt derartige vereinfachte Möglichkeiten - jedoch bei 50 Einheiten, für mich nicht vorstellbar. Hieri st dann tatsächliche ein Verkauf an Dritte warscheinlich und ich sehe auch kein Problem darin.


    Meines Erachtens sollte das alles mit dem Finanzamt abgestimmt und dort korrekt angemeldet sein, da sonst irgendwann eine Steuerprüfung kommt und mit denen kann man dann nicht mehr reden.

  • Und bevor beim Finanzamt schlafende Hunde geweckt werden, dringend einen Steuerberater konsultieren, der sich auf die Thematik BHKW und Photovoltaik spezialisiert hat.


    Hier kann man so richtig übelst in die Scheiße tappen und so viel Geld kaputt machen, wie man in einem ganzen Leben nicht verdient. Die Falle heißt hier 'gewerbliche Infektion der Einkünfte', bedeutet, dass unter bestimmten Umständen ab einem gewissen Prozentsatz gewerblicher Einkünfte (= Stromverkauf aus BHKW) alle Einkünfte der Immobilie - incl. Mieteinnahmen und später auch dem Erlös beim Verkauf - als gewerbliche Einkünfte versteuert werden müssen.


    Nach meinem Kenntnisstand (der in Steuersachen nicht der Beste ist) schlägt die Falle immer dann zu, wenn mehrere Personen zusammen Eigentümer des vermieteten Objekts sind.^


    Photovoltaik-und-Blockheizkraftwerk-gefaehrden-Gewerbesteuerfreiheit-von-Feiberuflern

  • Ich halte es für Wahrscheinlich das die genannten 16.000KWh als "Allgemeinstrom" laufen. Das ist die Regel bei solch großen Anlagen. Hier sollte man entweder alles beim Alten lassen oder komplett umkrempeln und mit Profis eine Mieterstromversorgung aufbauen - alles dazwischen wird Murx. |__|:-)

  • Die Falle heißt hier 'gewerbliche Infektion der Einkünfte', bedeutet, dass unter bestimmten Umständen ab einem gewissen Prozentsatz gewerblicher Einkünfte (= Stromverkauf aus BHKW) alle Einkünfte der Immobilie - incl. Mieteinnahmen und später auch dem Erlös beim Verkauf - als gewerbliche Einkünfte versteuert werden müssen.

    Ich glaube da gab es mal ein Grundsatzurteil, Stromproduktion wird immer als extra Gewerbe gesehen und hat absolut nichts mit dem Gebäude zu tun.

  • Wenn Du das hier meinst, dann wäre die Frage mit der 3% Bagatellgrenze zu klären.


    Aber das ganze ist ein solches Minenfeld, dass ich mich hier nur dem Rat von ASeitzinger anschließen kann: Erst mal mit dem Steuerberater klären wie man damit umgeht.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Klar ist das ein Miene, daher hatte ich dem TE ja auch dringend geraten sich damit zu beschäftigen und von sich aus auf das Finanzamt zuzugehen und zu sagen, sorry hatten wir bisher uns keine Gedanken gemacht.


    Andernfalls wäre das .....ich will gar nicht schreibe wie man das dann nennt.


    Ja das meine ich bei 50 WE und nur fiktive 500 € / Monat Miete sind das ca. 300 tsd € Mieteinnahmen, davon 3 % = 9 tsd €, so viel wird die KWK Anlage doch wohl (netto ) nicht erwirtschaften, denn Brennstoffverbrauch, Wartungskosten etc. werden den Einnahmen ja gegengerechnet.


    Kurz: Ich denke nicht das es ein Problem wird Abhilfe ist übrigens immer ein anderer Betreiber, der dann günstig Strom und Wärme liefert. So etwas läßt sich ja vereinbaren denke ich.

    Aber so oder so rate ich dringend, dass auf sichere Beine zu stellen und den Kontakt zum Finanzamt von Betreiberseite aus herzustellen.


    Erst mal mit dem Steuerberater klären wie man damit umgeht.

    Selbstverständlich aber wenn, dann einen Steuerberater der KWK neben seiner klassischen Steuerberatungstätigkeit hat. Wir haben hier zwar Adressen allerdings nicht für München.

  • Hallo Aligante wir würden gerne auf Mieterstrom umstellen.

    Dabei haben wir über 70 000Euro unbaukosten wegen Stromanschluß Zusammenlegung bekommen wir nicht durch...

    Da gibt es doch das neue Smattmeter Gesetz welches ich den Stromzähler Viertuell betreiben kann.

    Ist das für unsere Anlage möglich.

    Wir haben 1Stronabschluß mit BHKW und 1Stromkabel mit 3 Stromanschlüsse. Welches nicht Physikalisch verbunden ist mit dem BHKW.