Kontrolle Hauptzollamt

  • Hatte doch jetzt tatsächlich gestern eine Kontrolle durch das Hauptzollamt für meine beiden Dachse.


    Lief alles total streßlos und sehr höflich ohne Probleme ab und gab auch keine großen Beanstandungen - nur für eine Anlage wird mir die Energiesteuerrückerstattung rückwirkend 2021 für ein halbes Jahr von Vollerstattung auf Teilerstattung gekürzt. Habe es noch nicht nachgerechnet, aber ich glaube das sind keine 50,- €...


    Kontrolliert wurden:

    - Gas- bzw. Heizölrechnungen

    - Lagerbestand Heizöl für den Dachs

    - Zählerstände

    - Abschreibungszeiträume der Anlagen

    - Typenschilder

    - Einträge ins Marktstammregister

    - Zeitpunkt u. Nachweis für die Modernisierung


    Weil eine Anlage vor der Modernisierung bereits abgeschrieben war, wurde mir jetzt die Förderung deswegen wie oben beschrieben gekürzt. Ab dem Zeitpunkt der Modernisierung läuft es wieder mit Vollerstattung.


    Das nur mal zur Info - falls jemand eine Kontrolle bekommen sollte was man alles zur Hand haben sollte.

  • Interessant, hätte nicht gedacht daß so "kleine" Fälle auch wirklich vor Ort kontrolliert werden.


    Vielleicht bei Heizöl ein bißchen problematischer als bei Erdgas weil ja "Lagerbestand" da ist.


    Und natürlich danke für den Hinweis daß sowas auch in der praxis vor kommen kann.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Gerade der Lagerbestand ist doch Schwachsinn, oder?


    Wieviel im Lager vorhanden ist spielt doch keine Rolle, weil für diese Menge auch noch keine Erstattung gewährt wurde.

    Wenn Strommenge / Betriebstunden / Verbrauch plausibel sind, dann ist der Rest doch vollkommen egal...

  • Muss dann ein BHKW mit Gasanschluss auch die Menge am anderen Ende der Leitung nachweisen?

    Wäre sachlich gesehen doch das Selbe…

    🤣

  • ......bei kleinen Beträgen bis 50 Euro funktioniert der Rechtstaat noch......ob das Zollamt auch beim ......Chef kontrolliert, da habe ich meine Zweifel.........

    Einmal editiert, zuletzt von Bernigo () aus folgendem Grund: i

  • Mahlzeit,


    da hänge ich mich doch gleich mal ran... hab ja einen ausgeförderten Heizöldachs in Betrieb und bei ca. 1.800l Heizöl pro Jahr war mir die Energiesteuer bisher wurscht.


    Kann ich für meinen 2011-er Dachs, der ja nicht mehr am Standort seiner Erst-Inbetriebnahme arbeitet, überhaupt noch die Energiesteuer-Rückerstattung erhalten? Und sollte ich das machen oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?


    vg Arno

  • Wir hatten vor Jahren auch mal Besuch vom Zoll. Vergessen eine Rechnung mit einzureichen. 2 Tage später stand der gute Mann vom Zoll vor der Tür. Rechnung gegeben ein wenig gequatscht und tschüss.