Zählerkaskade für Dachs, alte und neue PV-Anlage und Batteriespeicher

  • Hallo zusammen,



    nach langer Zeit schreibe ich mal wieder hier. Ich hoffe, dass ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen könnt, ich nehme an, bei dem einen oder anderen gibt es eine ähnliche Situation:



    Ich würde gerne eine neue PV-Anlage (Dach vollmachen, etwa 20kWp) mit dem vorhandenen Dachs kombinieren. Kleine Schwierigkeit dabei: es ist eine Bestands-PV-Anlage (5kWp) vorhanden, die nach aus der Förderung herausläuft und jetzt in der Kombination weiterbetrieben werden soll.



    Aktuelle Situation also:


    - Dachs mit Eigenverbrauch über 2-Richtungs-Zähler

    - PV 5kWp in Volleinspeisung über eigenen Zähler



    Spätere Situation:


    - Dachs

    - PV alt 5kWp

    - PV neu 20kWp


    Alles in Eigenverbrauch.

    Eine Wärmepumpe als Ergänzung zum Dachs (bzw. als seine Erbin später) kommt etwas später, sollte aber in Punkto Eigenverbrauch/ Zählerkaskade auch schon mit Berücksichtigt werden.


    Einen Batteriespeicher mit etwa 10-20kWh würde ich auch einplanen wollen

    E-Auto wird vermutlich auch später ein Thema werden.


    Wie kann das Ganze (genehmigungsfähig) ans Netz gebracht werden, vermutlich müssen ja die Strommengen jeweils getrennt erfasst und abgerechnet werden? Gerade der Eigenverbrauch stellt mich hier vor entsprechende Probleme.


    Ich habe auch kurz überlegt, ob es erlaubt wäre, alle Anlagen einfach parallel zu hängen, sprich, auf die garantierte Einspeisevergütung für die neue PV zu verzichten und dafür (wie der Dachs aktuell) zum Grundlasttarif einzuspeisen. Im letzten Jahr wäre das ja sogar rentabler gewesen als die PV-Vergütung, und bei der aktuellen Entwicklung der Strompreise vermute ich, dass das auch weiter ähnlich sein wird.


    Also, in kurz, wie müsste man die Zählerkaskade gestalten, damit das abrechnungsrechtlich geht? Hat das möglicherweise jemand von euch schon so umgesetzt ?


    Wäre klasse, wenn ihr mich da unterstützen könntet! Ich freue mich auf Eure Antworten.


    Danke fürs Lesen von dem lange Text und viele Grüße,

    Björn

  • Ich verstehe das so, dass die alte PV-Anlage aus der Volleinspeisung herausgenommen wird und beide Anlagen dann als Überschusseinspeiser über die Zählerkaskade abgerechnet werden sollen.


    Soweit ich weiß kann man in solchen Fällen beide Anlagen in der Zählerkaskade an einem gemeinsamen Punkt anschließen. Der BHKW-Strom wird dann abgerechnet wie vorher. Der von den PV-Anlagen eingespeiste Strom wird bei der Vergütung rechnerisch entsprechend den Peak-Leistungen aufgeteilt. Im vorliegenden Fall würden also 80% des eingespeisten Stroms nach aktuellem EEG vergütet, 20% nach Marktwert.


    Sofern diese Methode zu erheblichen Nachteilen führt (z.B. bei unterschiedlicher Ausrichtung oder Verschattung der Anlagen) spricht m.E. aus technischer Sicht nichts dagegen, für jede Anlage vor dem gemeinsamen Anschlusspunkt einen geeichten Erzeugungszähler einzubauen und dann die Aufteilung der Einspeisevergütung nach tatsächlich erzeugten Strommengen (anstatt pauschal nach Peakleistung) vorzunehmen. Aber das kostet Geld und müsste außerdem mit dem VNB abgesprochen werden.


    Natürlich ist es in jedem Fall sinnvoll und notwendig, das Messkonzept mit dem Verteilnetzbetreiber abzuklären.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Hallo,


    danke für Eure Antworten.


    Natürlich möchte ich das mit dem Verteilnetzbetreiber abklären, allerdings ist die Konstellation mit BHKW ja doch sehr selten. Daher wollte ich schon mal mit entsprechendem Vorwissen in die Diskussion mit dem VNB gehen -- und wo findet man die meiste Erfahrung mit BHKWs und Solaranlagen, wenn nicht im BHKW-Forum.


    Mir ging es vor allem darum, dass ja das BHKW und die PV-Anlagen an demselben Punkt einspeisen und daher nicht getrennt werden kann, ob eigenverbrauchter (bzw. eingespeister) Strom jetzt BHKW- oder PV-Strom ist. Dasselbe dann natürlich, wenn noch eine Speicherbatterie dazu kommt


    Speziell beim Strom aus der ausgeförderten Anlage war meine Information, dass der prinzipiell nur in der Direktvermarktung verkauft werden dürfte -- daher also faktisch Eigenverbrauch sichergestellt werden muss. Daher die Frage, wie das (zumindest bilanziell) umgesetzt werden kann.


    Viele Grüße,

    Björn

  • Moin Björn,


    wenn Du das nicht kennst: Die Stromeinspeisung von PV und BHKW bei Überschusseinspeisung wird über die sogenannte Zählerkaskade abgegrenzt (siehe beigefügte Skizze einschl. Stromspeicher). Das ist grundsätzlich technischer Standard: Bei uns hieß das vor elf Jahren VDE-AR-N 4105 Anhang B.7 – weiß nicht ob das heute noch stimmt.


    Wenn Du zwei PV-Anlagen mit unterschiedlicher Vergütung (aber beide in der Überschusseinspeisung) hast, dann kannst Du diese meiner Meinung nach beide an dem gemeinsamen Punkt zwischen Z4 und Z1 anschließen. Die Abrechnung des eingespeisten Stroms erfolgt dann wie oben beschrieben.


    Die Kaskade in der Skizze ist so geschaltet, dass vorrangig BHKW-Strom verbraucht bzw. eingespeichert wird. Will man das andersrum haben, so muss man in der Skizze PV und BHKW tauschen.


    Der PV-Erzeugungszähler Z2 in der Skizze ist für den VNB nach EEG nicht mehr erforderlich. Der Zähler Z3 am BHKW ist während der KWKG-Förderungsdauer abrechnungsrelevant und muss geeicht sein: Den solltest Du daher bereits installiert haben. Manche VNB fordern den Stand Z3 auch nach Ablauf der KWKG-Förderung weiter an (für die Statistik?). Wenn man dafür oder aus Hobbygründen oder fürs Finanzamt die Erzeugung (und damit die Eigenverbräuche) messen möchte, genügen ggf. ungeeichte (oder nicht mehr geeichte) Zähler im WR oder im BHKW – oder einfache Hutschienenzähler. Der Zweiwegezähler Z1 und der BHKW-Einspeisezähler Z4 mit Rücklaufsperre (sowie ggf. Z3) sind dagegen abrechnungsrelevant und müssen geeicht sein.


    Gruß, Sailor

    Bilder

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Präzisierung

  • Moin

    dass ja das BHKW und die PV-Anlagen an demselben Punkt einspeisen und daher nicht getrennt werden kann

    diese Aussage unterliegt einem Irrtum, wie Sailor schon ausführte gibt es dafür die Zählerkaskade.

    Dasselbe dann natürlich, wenn noch eine Speicherbatterie dazu kommt

    Auch das ist nicht richtig denn im allgemeinen wird verlangt das Strom aus der Batterie nicht ins Netz eingespeist wird ! Dazu ist neben der Zählerkaskade ( die nur Abrechnungszwecken dient ) noch ein EnFluRi an der richtigen Stelle einzubauen und dem Batteriewechselrichter per Softwareeinstellung das Einspeisen zu verbieten.


    Das alles ist Stand der Technik und keinesfalls selten zu finden.

    Speziell beim Strom aus der ausgeförderten Anlage war meine Information, dass der prinzipiell nur in der Direktvermarktung verkauft werden dürfte

    Nein, soweit die Anlage nicht 100kWp + hat wird vom NB eine fixe Einspeisevergütung gezahlt.

  • Hallo zusammen,


    danke, dann hab ich mir das von der Abrechnung her echt schwerer vorgestellt:


    Ich dachte, alles, was PV heißt, bekommt eine feste Einspeisevergütung (etwa 10ct/kWh für neue Anlagen und ?? für ausgeförderte) und BHKW nach dem EEX-Grundlasttarif.

    Dafür müsste man ja den eingespeisten Anteil zwischen BHKW und PV (eigentlich da ja auch noch nach den Teilanlagen) aufteilen.


    Sailor, so wie Du das beschreibst, geht ja alles, was ins Netz geht, über denselben Zähler und der Überschuss kann damit nicht zwischen BHKW und PV unterschieden werden. Da habe ich gerade einen Knoten im Kopf...


    Ist die PV-Einspeisevergütung als "Grundlast+x ct Einspeisevergütung" gedacht, dann würde das ja so exakt funktionieren?


    Den "Z3" aus Deiner Zeichnung habe ich nicht, da hat damals der Installateur gemeint, das geht über den DAchs-internen Zähler und wurde wohl auch so akzeptiert (bzw, es gab vermutlich nur die KWKG-VErgütung für den eingespeisten Anteil).


    Viele Grüße und einen schönen FEiertag,

    Björn

  • Sailor, so wie Du das beschreibst, geht ja alles, was ins Netz geht, über denselben Zähler und der Überschuss kann damit nicht zwischen BHKW und PV unterschieden werden. Da habe ich gerade einen Knoten im Kopf...

    Um den Knoten zu lösen: Es geht zwar alles zusammen über den Zähler Z1. Aber die Einspeisung des BHKW wird zuvor über den Zähler Z4 separat gemessen. Für die Abrechnung wird dann Z4 von Z1 abgezogen und es bleibt die reine PV-Einspeisung. Das ist alles in der Abrechnungs-Software der VNB so hinterlegt, Du musst nur die Zählerstände melden.

    Den "Z3" aus Deiner Zeichnung habe ich nicht, da hat damals der Installateur gemeint, das geht über den DAchs-internen Zähler und wurde wohl auch so akzeptiert (bzw, es gab vermutlich nur die KWKG-VErgütung für den eingespeisten Anteil).

    Wenn der VNB den internen Zähler im Dachs akzeptiert hat (war bei uns auch so) ist alles paletti. Und wenn die Förderung für den Dachs ausgelaufen ist, brauchst Du den Erzeugungszähler (intern oder Z3) eigentlich gar nicht mehr. Das passt dann so wie es ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Sailor, so wie Du das beschreibst, geht ja alles, was ins Netz geht, über denselben Zähler und der Überschuss kann damit nicht zwischen BHKW und PV unterschieden werden. Da habe ich gerade einen Knoten im Kopf...

    Z1Einspeisung ist die Summe aus PV1+PV2+BHKW Einspeisung. So eine Summe kann man mit einfacher Mathe wieder zerlegen........

  • Ich hab das ziemlich genau so in Betrieb, wie Du das beschreibst. Hab Dir mal meinen Schaltplan drangehängt. Kleine Fehler sind noch drin bzw. muss noch vervollständigt werden.

    Wenn Du Unterstützung dabei brauchst, helfe ich gerne.

    vg Arno


    PS.: ja, ich weiß, meine Adresse steht in dem pdf. Und noch an hundert bazillionen anderen Stellen im Internet. Als Unternehmer ist man eh gläsern...