Wiederbelebung Dachs 5.5 im Mehrfamilienhaus sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe mich in den letzten Wochen mit dem Thema BHKW beschäftigt. Beim Erwerb eines Mehrfamilienhauses ( 830 qm Wohn & Gewerbefläche, 9 Wohneinheiten, 2 Gewerbe) habe ich u.A. eine 8 kw PV Anlage und ein BHKW (Senertec Dachs 5.5, Bh 50.621, Baujahr 2009 oder 2012 - unsicher) mit erworben. Der vorherige Eigentümer hat den Strom an die Mieter verkauft. Als das Haus von mir übernommen wurde riet er mir allerdings davon ab, da es zu diesem Zeitpunkt (2020) wohl recht aufwändig gewesen wäre, mit viel Bürokratie verbunden und die Förderung wohl ausgelaufen war. Aus diesem Grund wurde der Dachs damals abgeschaltet und seitdem nicht mehr genutzt. Die PV-Anlage speist ins Netz ein. Da ich mich zwischenzeitlich mit dem Thema Heizung vor Ort beschäftigen musste, bin ich wieder über den Dachs gestolpert und überlege nun inwiefern es doch Sinn macht ihn wieder in Betrieb zu nehmen (vorausgesetzt die Mieter möchten den Strom abnehmen, wovon ich ausgehe). Aktuell zeigt das Display an, dass eine Wartung notwendig ist. Ich habe damals beim Kauf ein Angebot eines Senertec Centers für eine "Modernisierung" über rd. 20.000,-€ bekommen und deshalb direkt Abstand von der Thematik genommen. Was meint ihr – ist es sinnvoll den Dachs wieder in Betrieb zu nehmen? Wäre es mit einer Wartung getan? Was wäre zu beachten? Ist das Thema Mieterstrom wirklch so komplex? Für jede Anregung bin ich sehr dankbar.

  • Was meint ihr – ist es sinnvoll den Dachs wieder in Betrieb zu nehmen?

    Ich würde sagen grundsätzlich ja, kann aber nicht abschätzen ob sich das wirtschaftlich rechnet.

    Wäre es mit einer Wartung getan?

    Zu den Dachs-spezifischen Fragen sollten besser die Dachs-Kenner hier im Forum was sagen.

    Was wäre zu beachten?

    In jedem Fall wäre zu klären, ob der Dachs einfach nur abgeschaltet wurde oder ob der vorherige Eigentümer den Dachs "offiziell" stillgelegt hat – z.B. beim Netzbetreiber abgemeldet oder gar aus dem Marktstammdatenregister gelöscht (bzw. womöglich dort niemals eingetragen) hat. Letzteres würde mindestens einen Haufen Bürokratie bedeuten. Jedenfalls solltest Dir vom Vorbesitzer alle Unterlagen geben lassen, die seinerzeit bei der Inbetriebnahme des Dachses angefallen sind – insbesondere das BAfA-Zertifikat. Ohne dieses wäre es sehr schwierig eine Wiederzulassung beim NB zu bekommen, falls der Dachs tatsächlich abgemeldet wurde.

    Ist das Thema Mieterstrom wirklch so komplex?

    Das Thema ist heute weniger komplex als es 2020 war, weil seit 2022 auf den an die Mieter gelieferten Strom nicht mehr die EEG-Umlage abgeführt werden muss. Das bedeutete damals einen Haufen Gedöns mit Abgrenzungs-Zählern und Abrechnungen, und hat außerdem den Verkauf von BHKW-Strom an Mieter weitgehend unwirtschaftlich gemacht. Aber das ist wie gesagt seit 2022 weggefallen.


    Klären musst Du aber mit den Mietern, ob diese (gegen Zusicherung günstiger Stromlieferungen) ausnahmslos auf ihr gesetzliches Recht auf freie Wahl des Stromanbieters verzichten. Dann kannst Du den Mietern einen günstigen Mischtarif aus Bezugs- und Dachsstrom anbieten. Aber wenn nur ein einziger Mieter dabei nicht mitmacht, ist es praktisch unmöglich den BHKW-Strom mit den verbleibenden Mietern sauber abzurechnen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Klären musst Du aber mit den Mietern, ob diese (gegen Zusicherung günstiger Stromlieferungen) ausnahmslos auf ihr gesetzliches Recht auf freie Wahl des Stromanbieters verzichten. Dann kannst Du den Mietern einen günstigen Mischtarif aus Bezugs- und Dachsstrom anbieten. Aber wenn nur ein einziger Mieter dabei nicht mitmacht, ist es praktisch unmöglich den BHKW-Strom mit den verbleibenden Mietern sauber abzurechnen.

    Da bin ich anderer Meinung !


    Wenn einige Mitbewohner ( Mieter ) nicht mitmachen, werden sie bilanziert durchgeleitet versorgt.

    D.h. diese erhalten einen Netzbetreiber Stromzähler innerhalb des privaten bereits gezählten Stromnetz, die von den jeweiligen Parteien bezogene Energie wird von Hauptzähler Bezugsseitig subtrahiert.


    Zu den Dachs-spezifischen Fragen sollten besser die Dachs-Kenner hier im Forum was sagen.

    Na ja, eine Glaskugel ahben wir alle nicht und man müsste wissen, wie lange der Dachs genau "Stillstand".

    Neben z.B. der Heizungswasserpumpe die in der Regel festrostet backen sich auch die Kolbenringe in den Kolbennuten fest und es ist möglich, dass die Komression unzureichend ist, ein erhöhter Schmierölverbrauch nun die Folge ist.


    Da kann nur ein Serviceeinsatz abhelfen und all das feststellen.

  • Wenn einige Mitbewohner ( Mieter ) nicht mitmachen, werden sie bilanziert durchgeleitet versorgt.

    D.h. diese erhalten einen Netzbetreiber Stromzähler innerhalb des privaten bereits gezählten Stromnetz, die von den jeweiligen Parteien bezogene Energie wird von Hauptzähler Bezugsseitig subtrahiert.

    Gute Idee, aber muss dann nicht der Bezugsstrom für das gesamte Anwesen von demselben Versorger eingekauft werden, den der "abtrünnige" Mieter gewählt hat? Oder ist es möglich Stromlieferungen von mehreren Versorgern über denselben Hauszähler laufen zu lassen?


    Das beste um Probleme dieser Art zu vermeiden dürfte ein Strom-Mischtarif für alle Mieter im Haus sein, der günstiger ist als alle am Markt aktiven Anbieter. Dann macht man mit den Mietern Festverträge zur Stromlieferung und passt diese z.B. jedes Jahr an die Marktverhältnisse an – dann hat keiner einen Grund sich zu beschweren oder zum Kadi zu laufen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • aber muss dann nicht der Bezugsstrom für das gesamte Anwesen von demselben Versorger eingekauft werden, den der "abtrünnige" Mieter gewählt hat?

    Nein natürlich nicht!

    Der Strom in das Objekt wird stets vom Netzbetreiber geliefert und niemals vom Stromlieferanten.

    Der Netzbetreiber zieht die Parteienstrommenge vom Summenzähler ab und gibt nur die Differnz an den Stromlieferanten den der Betreiber des Summenstromzählers beauftragt hat.

    Bei den Parteienzähler wird ganz normal verfahren.

  • Danke! :thankyou:

    Man lernt doch immer noch was zu.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ja stimmt.


    Benötigt dann der "außer der Reihe" Mieter einen "offiziellen" Zähler und die anderen Parteien könnten über

    eigene Zwischenzähler abgerechnet werden ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Benötigt dann der "außer der Reihe" Mieter einen "offiziellen" Zähler und die anderen Parteien könnten über

    eigene Zwischenzähler abgerechnet werden ?

    Ja, genau so wirds gemacht.

    Der Netzbetreiber möchte mit seinem Zähler die Mitbewohnerpartei messen, ob der im privaten bereits gemessenen Bereich oder im öffentlichen Bereich misst ist der Mitbewohnerpartei und dem Netzbetreiber absolut egal.


    Die anderen Mitbewohner gehen dem Netzbetreiber nichts an ob da überhaupt Zähler drin sind oder private.


    Die einzige Besonderheit ist, dass der Stromverbrauch vom Bezug des Summenzähler subtrahiert wird, dies ermittelt der Netzbetreiber und schickt nur die Bezogene Strommenge ( Bezug Summenstromzähler abzüglich der Summe der Wohnparteien die einen eigenen Stromlieferungsvertrag mit einem Stromlieferanten haben ) zum Stromlieferanten des Summenstromzählers.

  • Klingt logisch was du sagst, wäre ich aber selbst nicht drauf gekommen. (das mit dem subtrahieren)


    Aber gut zu wissen. Danke :applaus::sehrgut:

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    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

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  • Bitte gern, wird z.B. hier bei unseren Stadtwerken ( Stadtwerke Bochum Netz ) und auch anderen so praktiziert. Ist doch ganz normal, auch wenn es etwas Mehrarbeit für den Netzbetreiber bedeutet, aber da muss er durch.

    Wir haben das mal vor ca. 15 Jahren bei der Clearingstelle durchgeklagt, bzw. damals gab es die noch nicht, ich glaube vor der Bundesnetzargentur lief die Klage. )