Heizöl BHKW nach 31.12.2023 zulässig?

  • Ich plane ein Senertec Öl BHKW bzw. ein Eigenbau Öl BHKW im Inselbetrieb zu nutzen. Es wird keinen Stromanschluss geben.


    Ich werde dieses Jahr die Öltanks einbauen und bei der Wasserbehörde anmelden.


    Problem: Zählt das gebrauchte Öl BHKW als Ölheizung? Bekomme ich ein Problem, das BHKW nach dem 1.1.2024 in Betrieb zu nehmen?


    Das Haus wird voraussichtlich erst 2026 bezugsfertig.


    Kann mir jemand erklären, ob es irgendwelche Fristen gibt?

  • remag: Ja, aber...

    Darf es dann mit Heizöl betrieben werden???


    Im Ernst: Wenn ich die Tanks drin habe, und einen gebrauchten Senertec, dann ist alles ok? Muss es vor dem 1.1.24 funktionsfähig sein?

    Oder ist es zu 65% regenerativ, wenn ich zusätzlich Solar PV und Brauchwasserwärmepumpe habe???


    https://survivalmesserguide.de…oel/?utm_content=cmp-true


    Demnach wären Räder am Dachs eher schädlich, zumindest aber unnötig.

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    • Es muss sich um ein ortsfestes Notstromaggregat handeln (4)
    • Die Anlage darf ausschließlich der Stromerzeugung dienen
    • Der Hersteller muss das Aggregat für die Verwendung von Heizöl EL zulassen

    Also keine Rollen dran (war von mir falsch), aber du darfst die Wärme nicht nutzen.

    Dann ist per Definition ein Notstromaggregat, und dann darfst du auch Heizöl verwenden.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Was ich nicht verstehe: Wo steht, dass ich die Wärme nicht nutzen darf?


    Aus meiner Sicht betreibe ich dann mit dem Dachs ein Notstromaggregat. Das versorgt dann meine Wärmepumpe, wenn die PV unzureichend Energie liefert.

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  • schonmal die erste Grundsatzfrage: willst du die Wärme nun nutzen oder ausschließlich den Strom ?

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  • Ich will Wärme und Strom nutzen.


    Der BSFM prüft doch allenfalls, ob der Abgasstrang dicht ist - oder?

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  • wer sonst sollte Ölgeräte ab 1.1.24 stillegen/verhindern können???

    das Thema hatte ich gestern mit meinem HB. Ihn interessierte das auch brennend und hat bei der SHK Innung nachgefragt. Antwort: Die Kontrollinstanz ist wohl noch nicht geregelt.

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Naja, wird auch meiner Meinung zu 99% auf den Kaminkehrer rauslaufen,

    notfalls eben mit einer Meldung an eine obere Instanz daß dort eine Heizung betrieben wird, die nicht

    (mehr)betrieben werden darf.


    Weil Bußgeld oder Zwangsmaßnahmen können ja nur von einer Behörde verhängt werden.

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