Hallo zusammen,
ist es rechtmäßig, dass das Finanzamt Steuern auch auf die sebst genutzte Wärmeerzeugung der Brennstoffzellenanlager erheben kann?
Es gibt ja diesbezüglich keinen keinen Verbrauchszähler. Denn die Wärmeerzeugung ist ja nur ein Nebeneffekt der Stromerzeugung der Brennstoffzelle.
Vielen Dank für einen eventuellen Bescheid