Vitotwin: Stirling während Garantiezeit defekt - was nun?

  • Hallo,


    wir haben im Herbst 2015 ein BHKW (Vitotwin) einbauen lassen.

    Vor drei Wochen hat unser Stirling-Motor den Geist aufgegeben.

    Die Fehlermeldung war 284 Übertemperatur

    Der Viessmann-Monteur war da und hat die Thermoelemente B24 und B25 getauscht um die Temperatur zu senken.

    Er hat dann gleich festgestellt, dass die Temperatur trotzdem noch zu hoch ist, aber die Anlage lief erst mal.

    Daraufhin hat er gleich die anstehende Wartung erledigt.

    4 Stunden nachdem er weg war, hatten wir die Fehlermeldung erneut. Ergebnis: der Kollar des Stirling ist kaputt und nicht reparabel.

    Der Stirling wurde gesperrt und die Anlage läuft nun nur noch mit dem Zusatzbrenner.

    Laut Techniker setzt sich Viessmann mit uns in Verbindung, wie es nun weitergeht.

    Seitdem habe ich von Viessmann keine Nachricht sondern nur zwei Rechnungen erhalten - für den Reparatureinsatz sowie für die Wartung.

    Ich habe ihnen untersagt, die Beträge abzubuchen, weil es sich um einen Garantiefall handelt und meiner Meinung nach auch die Wartung nicht mehr hätte durchgeführt werden müssen. Es wurde trotzdem komplett abgebucht, allerdings habe ich zumindest erreicht, dass der Teil für die Reparatur zurück überwiesen wird.


    Nun meine Fragen:

    Wie seht ihr das mit der meiner Meinung nach unsinnigen Wartung bei einer schon absehbar nicht mehr zu rettenden Anlage?


    Was aber wichtiger ist:

    Was erwartet uns jetzt? So viel uns gesagt wurde, ist der Motor nicht reparabel und er wird auch nicht mehr produziert. Also ist es wohl das Ende unseres BHKW!?

    Da wir noch ca. 2,5 Jahre Garantie auf den Stirling haben, muss Viessmann sich ja irgendwas einfallen lassen ...

    Hat jemand damit Erfahrung? Welche Möglichkeiten haben wir und welche Rechte? Was können wir "fordern"?

    Es gehen uns ja auch 2,5 Jahre Stromproduktion verloren ...


    Viele Grüße

    Steffi



  • Zunächst mal - Viessmann macht in solchen Fällen günstige Angebote. Aber eben nicht an euch, sondern den zuständigen Fachhandwerker. Der ist für Angebot und Abwicklung zuständig.

    Viessmann hat den Vitotwin eingestampft, da es immer wieder zu neuen Problemen kam.


    Allerdings passt deine Beschreibung nicht ganz zusammen.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung, die konnte man bei versch. Geräten hinzukaufen, habt ihr das?

    Gesetzlich ist die Gewährleistung - das sind im Regelfall 2 oder 5 Jahre.

  • Wir haben auf den Stirling 10 Jahre Garantie - das ist vertraglich so vereinbart.


    Wer ist denn der zuständige Fachhandwerker? Kann man nicht erreichen, dass WIR das Angebot von Viessmann bekommen und uns dann selbst kümmern?

    Der Fachhandwerker kann uns ja dann nur eine "normale" Heizungsanlage anbieten, oder?

  • Wer hat das mit wem vereinbart?

    Die Stirlingzelle hatte damals wohl eine Garantie von 5 Jahren, nur der Wärmetauscher des Brennwertteils hatte 10 Jahre. Laut Unterlagen 2014/15.

    Viessmann hat zu euch eigentlich keine direkte Vertragsbeziehung, das läuft immer über Handwerker. Ein Angebot wird Viessmann nicht an euch richten. Was der Handwerker anbietet, bleibt letztlich ihm überlassen. Er könnte eine Brennstoffzelle (die auch Strom produziert) anbieten, aber wenn er davon keine Ahnung hat, wird das nicht passieren.

  • Wir haben den Vertrag 2015 mit EnergyWorld gemacht.

    Die Garantie ist aber auch nicht das Problem. Viessmann hat ja die Rückzahlung des Reparaturauftrags eingeleitet - also denke ich, dass das so weit klar geht.

    Wir haben eine Flüssiggasanlage - ich glaube, da gab es einen Unterschied bezüglich des Motors zu den Erdgasanlagen.

  • Du hast 5 Jahre Garantie mit EnergyWorld vereinbart, diese sind insolvent.


    Wie ist dann Viessmann in den Vertrag eingetreten ? Nur für die Wartung oder hast du den Vitotwin von Viessmann gekauft ?

    Oder macht Viessmann nur die Wartung ?

    Und wenn ja per Wartungsvertrag oder auf Regie ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Mit Viessmann haben wir einen Wartungsvertrag.

    Wir haben speziell auf den Motor 10 Jahre Garantie. Ich nehme an, das ist eine Herstellergarantie, ich kenne mich mit sowas nicht gut aus. Viessmann hat ja aber den Garantiefall akzeptiert ...

    Ich habe inzwischen eine Nachricht, dass sie sich demnächst wegen des Rückkaufs mit uns in Verbindung setzen werden.

  • Mit Viessmann haben wir einen Wartungsvertrag.

    Wir haben speziell auf den Motor 10 Jahre Garantie. Ich nehme an, das ist eine Herstellergarantie, ich kenne mich mit sowas nicht gut aus. Viessmann hat ja aber den Garantiefall akzeptiert ...

    Grundsätzlich einmal haben Wartungsvertrag und Garantie auf das Gerät nichts miteinander zu tun.

    Wer Dir die Garantie gegeben hat muss Du den fragen der dir diese Garantie gegeben hat.

    Ebenfalls die Garantiebedingungen sollten bekannt sein bzw. jetzt erfragt werden.


    Ich gehe ebenfalls davon aus, dass es eine Herstellergarantie ist.

    Anzumerken ist, dass bei einem Rückkauf immer gern so gerechnet wird, dass das Gerät lediglich eine Lebenserwartung von 10 Jahren hat, dies ist jedoch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht der Fall.

  • Anzumerken ist, dass bei einem Rückkauf immer gern so gerechnet wird, dass das Gerät lediglich eine Lebenserwartung von 10 Jahren hat, dies ist jedoch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht der Fall.

    Was meinst du damit? Was sagt die Rechtsprechung?


    Es ist bisher noch niemand auf die Sache mit der Wartung eingegangen.

    Viessmann sagt, wir haben schließlich einen Wartungsvertrag, d.h. die Anlage wird 1x im Jahr gewartet, egal ob sie schon tot ist oder nicht ... (nicht wörtlich, aber sinngemäß).

    Aus Kulanz haben sie jetzt die eingebauten Verschleißteile aus der Rechnung genommen ...

  • Ja du hast einen 10 Jahres Wartungsvertrag. Aber eben nur die Wartung.

    Wenn das Gerät vorher kaputt geht (so wie jetzt bei dir)

    wird sich Viessmann damit rauskaufen wollen, dir dein kaputtes Gerät abkaufen zu wollen um den

    10 Jahres Wartungsvertrag vorzeitig zu beenden.


    Ich denke da wirst du auch nicht drum herum kommen, weil der Hersteller insolvent ist, Ersatzteile somit nicht (offiziell)

    beschaffbar sind.

    Es geht also nur um die Höhe des Rückkauf Preises.

    Und Dachsfan meinte daß eben gerne so gerechnet wird: Anschaffung durch 10 Jahre mal die Restlaufzeit = Rückkaufwert

    Und das ist wohl nicht ganz richtig, weil das Gerät nach 10 Jahren normalerweise noch einen höheren Wert als Null hat.


    Also müsste man so rechnen:

    Anschaffung durch 10 Jahre mal die Restlaufzeit plus Restwert nach 10 Jahren = Rückkaufwert

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Es ist bisher noch niemand auf die Sache mit der Wartung eingegangen.

    Viessmann sagt, wir haben schließlich einen Wartungsvertrag, d.h. die Anlage wird 1x im Jahr gewartet, egal ob sie schon tot ist oder nicht ... (nicht wörtlich, aber sinngemäß).

    Du bist echt lustig :)

    Die Voraussetzungen des §626 BGB und des §314 BGB sind „inhaltlich im Wesentlichen gleich“.


    Demnach ist Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.


    Was meinst du damit? Was sagt die Rechtsprechung?

    Es ging hier um die von Dir angesprochene Garantie.

    Ich weiß nichts von der von Dir angesprochenen Garantie, dazu müsstest Du schon etwas schreiben.


    Ich hatte geschrieben, dass bei einem Rückkauf gern lediglich die 10 Jahre Garantie die einige Betreiber vom Hersteller haben als Rückkauf berechnet werden. Dies ist meines Wissens jedoch nicht rechtens und ich habe mal ein höchstrichterliches Urteil dazu gelesen, dass der Käufer sicherlich nicht davon ausgegangen ist das das Gerät lediglich 10 Jahre hält. und deshalb eine längere Lebenserwartung beim Rückkauf angenommen werden muss.


    Also ein Verbraucherfreundliches Urteil. Link habe ich nicht, selber suchen.


    Und Dachsfan meinte daß eben gerne so gerechnet wird: Anschaffung durch 10 Jahre mal die Restlaufzeit = Rückkaufwert

    Und das ist wohl nicht ganz richtig, weil das Gerät nach 10 Jahren normalerweise noch einen höheren Wert als Null hat.

    Genau, ich glaube es wurde vom Gericht in dem Urteil 15 Jahre fiktive Betriebszeit angesetzt, so viel wie üblicherweise bei einer neuen Heizung. Aber wie gesagt hatte mir das nicht abgespeichert.

  • Ich habe oben schon geschrieben, daß man bei der Garantie unterscheiden muß.

    Zunächst einmal wer diese gegeben hat. EW? Viessmann?

    Und für was. Viessmann unterscheidet zB Stirlingzelle und Gasbrennwertbereich.


    Wartung - Selbst wenn der Stirling "tot" ist, läuft das Brennwertgerät weiter und braucht Wartung.

  • Ergebnis: der Kollar des Stirling ist kaputt und nicht reparabel.

    Sofern diese Diagnose stimmt ist nicht der Stirlingmotor selbst tot, sondern der Ringbrenner – genauer ein Teil des Ringbrenners, eben der sog. Collar. Der Ringbrenner ist außen am Stirlingkopf montiert und sitzt quasi auf dem Collar. Letzterer besteht aus einem keramischen Material, das (wenn man Pech hat) anscheinend zum Zerbröseln neigt. Das lässt sich vom Fachmann durchaus reparieren, auch das Ersatzteil (d.h. den Collar) gibt es anscheinend noch. Details dazu werden sehr schön in diesem Thread dokumentiert. Im vergangenen Jahr wurden solche Arbeiten offenbar noch vom Viessmann-KD durchgeführt, siehe hier (Beitrag #534ff). Aus Beitrag #545 lässt sich entnehmen, dass es für den Ringbrenner letztes Jahr sogar noch Kulanz gab. Aber wenn Viessmann für eine Reparatur (egal ob mit oder ohne Kulanz) jetzt keine Lust mehr hat, kann man da wohl nicht viel machen – "Do It Yourself" wie in dem ersten Link dürfte für die meisten keine Option sein.


    Was die Garantie betrifft: Sofern diese von EW gegeben wurde ist es egal was drin steht, denn EW ist insolvent. Eine Werksgarantie seitens Viessmann gibt es – jedenfalls für Schäden, die später als 5 Jahre nach IBN eintreten – nach Auskunft eines KD-Mitarbeiters nur auf ein paar Teile, die sich als notorische Schwachpunkte herausgestellt haben. Dazu gehören z.B. die Regelungsplatine, das Luftverteilerventil und das ENS, aber jedenfalls nicht der Stirlingmotor. Das läuft dann so, dass der Viessmann-KD das Teil austauscht und man muss die Arbeit bezahlen aber nicht das Ersatzteil (haben wir gerade mit der Platine ausprobiert). Den Ringbrenner hat der Kollege in seiner Aufzählung aber nicht erwähnt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)