GEG 2023 / 2024: Ende der gebäudeintegrierten KWK?

  • Ich würde es gerne glauben, und wenn es so ist, ist es natürlich eine gute Entwicklung.

    Ob man deswegen H2 in PKW oder EFH Heizungen "verbrennen" wird, sehe ich deshalb aber noch

    lange nicht.


    Aber grundsätzlich stimmt die Richtung, es wird in alle Richtungen geforscht und entwickelt, und deshalb

    macht es heute keinen Sinn darüber zu diskutieren welche Technik sich am Ende durchsetzen wird.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Der coulombsche Wirkungsgrad war schon immer nahe 100%. Hoher Leistungswirkungsgrad und Rentabilität sind solange ein Zielkonflikt, solange Platin & Co im Spiel ist.
    Bei Bad-Elektrolyse spielen Verunreinigungen keine so grosse Rolle wie bei kapillarer Zuführung. Letztere setzt hochreines Wasser voraus. Auch nichtionische Bestandteile würden sich sonst als Kruste auf dem Katalysator absetzen. (viel Spaß - hab selbst mal einen Taupunktgenerator auf diesem Prinzip basierend entwickelt und verkauft)

    Es wurde mal geätzt: "H2 ist eine Zukunftstechnologie ... und wirds auch bleiben" Ich würde einschränken: "solange Edelmetallkatalysatoren eine Rolle spielen".

    DIY-800W-BHKW, Citroen C-Zero, 35qm PV, 7kWh LiFePo (15x250Ah), PIP-4048MS, 4kW Daikin comfora Heiz-Kühl-Klimaanlage

  • billiger H2 wird ähnlich der Kernfusion immer eine Zukunftsvision bleiben

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

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  • Meines Wissens will der Gesetzgeber KWK Anlagen als Privilegierte Anlagen erhalten, da diese in Talsenken der regenerativen Stromerzeugung vor Ort Strom erzeugen sollen.

    Würde durchaus Sinn machen, aber dafür müsste der Netzbetreiber die Möglichkeit haben solche Anlagen bei Bedarf zentral ein- und auch wieder auszuschalten. Ob sich das dann für den Betreiber noch rechnet hängt von den Bedingungen ab. Und für Brennstoffzellen, die entweder wie der BlueGen überhaupt durchlaufen oder zumindest sehr lange Anfahrzeiten haben, wäre in so einem System wohl kaum Platz.


    Wie das dann final aussehen wird, sieht man voraussichtlich ab Sommer 2023.

    Ich kann nur raten das Gesetz sebst abzuwarten und nicht den derzeitigen Entwurf schon als verabschiedetes Gesetz zu sehen.

    Ich kann nur raten die Entwürfe zu prüfen und über die Verbände und Verbraucherzentralen auf Anpassen hin zu wirken. Ist das Gesetzt erst einmal verabschiedet ist es sehr schwer bis unmöglich Änderungen zu erhalten.

    BWMi3, PV 4,6kWp, Fahrrad-Narben-Dynamo

  • Das Gesetz betrifft ja momentan nur KWK Anlagen, von Notstromern habe ich nichts gelesen.

    Also einfach den Dachs auf Notstromer umbauen und nur für den Eigenverbrauch nutzen.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Umbauen muss doch erst mal niemand was, jedenfalls nicht wegen des Gebäudeenergiegesetzes.


    Es soll ja (von extrem alten Heizkesseln abgesehen, wo wir das auch bisher schon hatten) nach dem neuen Gesetz keinen Zwang geben eine Gasheizung auszubauen, so lang sie noch funktioniert bzw. repariert werden kann. Aber ein neues gasbetriebenes BHKW wird – so wie sich das liest – ab nächstem Jahr so gut wie niemand mehr einbauen können. Und weil sich das Aufrechterhalten einer Produktion für die paar Ausnahmen nicht lohnt, folgt daraus auch, dass (nach dem Abverkauf von Restbeständen) zukünftig keine BHKW's mehr am Markt angeboten werden. Die Hersteller werden auf andere Produkte ausweichen müssen oder insolvent gehen. Außer natürlich es gelingt (je nachdem wie die Formulierungen im Gesetz schlussendlich aussehen) stattdessen BHKW's als gesetzeskonforme "Notstromaggregate" (oder was auch immer) anzubieten. Aber wenn der Gesetzgeber neue BHKW's explizit nicht will (und im Moment sieht alles danach aus) dürften die Spielräume für solche Gesetzesumgehungen sehr gering werden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Aber ein neues gasbetriebenes BHKW wird – so wie sich das liest – ab nächstem Jahr so gut wie niemand mehr einbauen können.

    Wenn ich das richtig verstehe, müsste das doch gehen, wenn man einen Vertrag mit Biogas macht. Nebenbei heißt es ja immer wieder, 65% erneuerbar wäre OK. Was fehlt sind Bestimmungen, wie sich diese 65% zusammensetzen.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Richtig, Biomethan als Brennstoff müsste gehen – streng genommen m.E. sogar ein Gemisch mit 65% Biomethan und 35% fossilem Methan. Was das betrifft, müssen wir auch hier wieder abwarten was schlussendlich im Gesetz steht. Was wohl kaum gehen wird ist, sich durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten loszukaufen. Aber Bio-Erdgas, welches lt. Anbieter den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht, kann man z.B. bei uns in der Region mit einem Aufschlag von gut 80% auf den normalen Erdgaspreis beziehen. Ich gehe davon aus, dass sich dieser Aufschlag zukünftig mit steigender Nachfrage noch erhöhen wird. Eine Preisgarantie z.B. auf ein Jahr gibt es nicht.


    Der Kauf eines neuen BHKW wird sich unter diesen Bedingungen höchstens bei reinem Betrieb für den Eigenverbrauch rechnen, da der Preis für Biomethan jedenfalls auch zukünftig deutlich über dem Börsenstrompreis liegen dürfte.

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    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Natürlich würde ein KWK mit Biogas gehen, ist ja erneuerbar.

    Aber du wirst halt als normaler Verbraucher entweder keins bekommen oder für einen sehr hohen Preis.

    Da wird sich die Frage der Wirtschaftlichkeit stellen.

    Wenn man dann aber mit seinem BHKW eine ähnliche Vergütung wie eine Biogasanlage bekäme, wäre es vielleicht

    wieder lohnenswert.

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    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Übersehe ich wichtige Dinge, welche alles im Lichte der Vernunft erleuchten lassen?
    Biogas-Verträge Augenwischerei, da das Aufkommen begrenzt ist, solange keine Abfälle oder Importe vergast werden.
    Das CO2 wird dann jenseits der Grenze oder auf der grünen Wiese mit miserablem Wirkungsgrad und Kosten (Reservekraftwerke) erzeugt.
    Gut für die Luft in Städten - schlecht fürs Weltklima.
    Mit 1-2 GW (eff) Windzubau/Jahr wird das Defizit zwischen Bedarf und Eigenproduktion von Jahr zu Jahr größer.
    Dieses Maß an Widersprüchlichkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit kenne ich nur aus DDR-Zeiten.

    ... vielleicht übersehe ich ja auch das wichtigste

    DIY-800W-BHKW, Citroen C-Zero, 35qm PV, 7kWh LiFePo (15x250Ah), PIP-4048MS, 4kW Daikin comfora Heiz-Kühl-Klimaanlage

  • So wie ich § 42 Satz 2 EEG (2023) verstanden zu haben glaube, gibt es für Biomethan-betriebene BHKW's keine EEG-Vergütung mehr. Insofern scheint der Gesetzgeber Deine Bedenken zu teilen.


    Aber selbst wenn es sie noch gäbe, läge sie mit 12,67 ct/kWh netto (mit lt. EEG fallender Tendenz) bei zwei Dritteln des Preises, den man (mit voraussichtlich steigender Tendenz) als BHKW-Betreiber für Biomethan zahlen muss.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • . . solange keine Abfälle . . . vergast werden.

    Abfälle werden schon lange vergast. Manche werden sogar bei der Verstromung extra vergütet. Ich weiß nur nicht, ob der göttliche Ratschluss unserer Gesetzgebung das Gras von links der Straße gleich behandelt, wie das von rechts der Straße oder die Biotonne links des Rheins anders sieht als das links der Donau. :-(|__|

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Hallo allerseits,


    Senertec bietet ja bereits eine Kombination Dachs + Wärmepumpe an.


    Damit + PV sollten die 65% ja mit Leichtigkeit zu holen sein, weil ja Dachs + Wärmepumpe bereits 50% schaffen. D.h. der Dachs läuft, wenn es sehr kalt ist oder im Dezember und Januar die PV wenig liefert. Ab Februar gibt es schon genug schöne (und länger werdende) Tage, dass die PV einen nennenswerten Anteil zum Wärmepumpenbetrieb und zur Warmwasserbereitung liefern kann...


    Die Kombination von BHKW und PV ist etwas, was ich schon seit Jahren befürworte und baue.