GEG 2023 / 2024: Ende der gebäudeintegrierten KWK?

  • 10 x 1 Millionen Wärmepumpen x 3 kW = 30 TW

    Giga, nicht Terra...


    Aber - bitte korrigiert mich - der Einbau eines neuen, gasbetriebenen BHKW in Bestandsgebäude ist doch nach wie vor zulässig, wenn die Wärme 65% regenerativ erzeugt wird.


    Man dem BHKW also eine Wärmepumpe an die Seite stellt. Oder man bilanziell biogen erzeugtes Erd- oder Flüssiggas einsetzt.


    Bio Flüssiggas kann man jetzt bereits kaufen. Noch ist 100% Bio Flüssiggas etwa doppelt so teuer wie normales. Aber es reicht ja, 65% Anteil und außerdem wird Bio Flüssiggas bei gesteigerter Produktion eher günstiger und fossiles Gas eher teurer.

  • Da hier zwischendurch bezüglich Windkraft geschrieben wurde....


    da bin ich dicht dran

    und von der Masse brauchen wir uns da wohl keine Sorgen machen.


    Kenne mittlerweile einzelne Repowering Projekte, wo 3 ältere Anlagen der 1MW Klasse abgerissen werden um gegen 1(!)ne neue der 5-6MW Klasse zu wechseln. Der Ertrag steigt dann um grob 500%

    In weiten Teile Nord-/und Ostdeutschlands werden wir satte Überschüsse erwirtschaften.


    Nur regional haben wir südlich der Main-Linie echte Probleme, da dort quasi nix vorhanden ist.

    Klar kann man Stippen ziehen, aber da gabs auch schon Rechnungen, dass Bayern mehr Hochspannungsmasten bräuchte als Windräder. Kann man sich ja dann streiten, was den Blick aufs Gipfelkreuz mehr beeinträchtigt.




    und zum Laufverhalten der WP -gerade bei kälteren- ATs


    Ich denke hier ist ein echter Kritikpunkt am GEG-Entwurf angebracht.

    Da wird für Hybridheizungen definiert, dass sichergestellt werden muss,

    dass die WP primär zu laufen hat und erst wenn es nicht mehr reicht eine Spitzenlastquelle (klar vorgegeben als BW-Kessel) dazukommen darf.


    bivalente Systeme kennen wir natülich als BHKW-ler,

    aber so macht das hier m.E. keinen Sinn.


    WP kann -dann sicherlich auch bei dichter Bebauung- doch gerne >+5°C AT Dauerläufer spielen.

    Aber dann, wenn Leistungszahlt (<5°C) einbricht und der Aufwand viel größer wird (Rückkühler und Größe an sich)

    die halt nicht mehr läuft und der Kessel alleine es bringt.


    Im Jahresschnitt sollten dann dennoch grob 60-70% der Jahresheizarbeit aus WP geleistet werden

    und damit wesentlichen Beitrag leisten können.

    Positiver Nebeneffekt: Der Strombedarf würde eben nicht rapide -gerade zu Hochlastzeiten- ansteigen.


    Also: Das zeitgleiche Laufen sollte raus und die Jahresmengen betrachtet werden. Das wäre m.E. viel sinnvoller, technisch einfacher und dem Ziel eines reduzierten fossilen Einsatzes auf keinem Fall im Wege stehen.



    Langfristig

    denke ich, dass wir signifikante, temporäre elektrische Überkapazitäten sehen werden und wohl selbst die Nachtspeicher eine Renaissance erleben werden.

  • Bio Flüssiggas kann man jetzt bereits kaufen.

    Was auch immer man an "Bio xy" produzieren will, es wird bei weitem nicht ausreichen, den Bedarf zu decken. Ergo werden die Preise weiter steigen. |__|:-)


    Aber die Irrationalität der Regeln bringt völlig unsinnige Möglichkeiten mit sich. So darf man Wärmepumpen ja mit rein fossil erzeugtem Strom betreiben, weil die Wärme ja zu 2/3 nachhaltig ist. Man darf auch Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung nutzen. Man darf also mit einem Verbrenner den Strom für eine Wärmepumpe erzeugen, man darf dann nur die Abwärme aus dem Motor nicht in die Heizung einbringen, weil sonst die 65% unterschritten werden. |:-(


    Aber vielleicht kann man ja die Abwärme dann im Nachbarhaus als "Fernwärme" abliefern. :walklike:

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • 10 x 1 Millionen Wärmepumpen x 3 kW = 30 TW

    Giga, nicht Terra...

    10.000.000 Wärmepumpen x 3.000 W = 30.000.000.000 W = 30 GigaWatt.

    Ja Danke da hat Kopfrechnen in der Nacht nicht richtig geklappt.

    In Anbetracht dessen,


    dass wir absolut regelmäßig die 30GW Lastwechsel haben,

    halte ich das für absolut machbar....wenn die dann nicht zeitgleich mit den Spitzen laufen.

  • Lieber Remag, ich nutze nicht nur WP, ich arbeite seit fast 20 Jahren an deren Optimierung mit. Du kannst sicher sein, dass ich das verstanden habe.


    Ja, das ist so eine Phantasie nach Pippi Langstrumpf.

    Nur leider kommt in der Realität durch das GEG kein einziges Windrad ans Netz, das nicht sowieso gebaut würde.

    Lieber bluwi, ich wollte dich nicht persönlich angreifen, sollte das so rübergekommen sein, tut es mir leid.


    Aber eine JAZ von 3 schafft eine aktuelle LWWP mit R290 auch im Altbau, das Problem der JAZ beim "Zelt" Altbau ist eben daß der

    Altbau schon wesentlich früher und länger heizen muss, somit kommt es der JAZ zugute, weil eben auch schon in der noch

    plusgradigen Übergangszeit geheizt werden muss. Da hat die WP einen sehr guten COP und deshalb verbessert sich dann auch die JAZ.

    Aber insgesamt wird natürlich mehr Energie benötigt und deshalb auch eine höhere Heizkostenrechnung.

    Wo sich der Kreis zu Sailors Vorschlag natürlich schließt daß eine energetische Sanierung natürlich immer etwas bringt, hier muss

    sich natürlich auch etwas tun, rein der Wechsel zur WP macht es zwar ein bißchen besser, aber komplett ist es eben erst mit einer

    Sanierung.

    Aber grundsätzlich ist der Wechsel eben richtig und wichtig. Nur es muss ja auch nicht jetzt alles sofort sein, das sagt auch der

    Gesetzentwurf so nicht aus.

    Natürlich könnte man wie Sailor vorgeschlagen hat, einen "Sanierungsplan" für Altbauten gewisser Energieklassen zulassen,

    um z.B. erst energetisch zu sanieren und dafür darf man "Übergangsweise" auch eine fossile Heizung nochmal erneuern,

    allerdings mit festem Enddatum, z.B. 10 Jahre.

    So könnte es sowohl für die Umwelt als auch für die Eigentümer und auch die Monteure/Industrie gelassener ablaufen.

    Aber grundsätzlich muss man meiner Meinung nach den Leuten sagen daß die fossile Heizung ein fixes Enddatum hat.

    Welches Enddatum das ist, ist ja zumindest in Grenzen diskutabel.


    Und wie Firestarter schön geschrieben hat, der Zubau der Windanlagen ist nicht so dramatisch, oft werden jetzt die 20+ Jahre alten

    Windräder repowert, da sind fast alle in der Klasse von 0,5-1,5MW.

    und werden jetzt getauscht gegen 3-6MW Geräte mit wesentlich höheren Vlh.

    Also die zu bauende Stückzahl nimmt dramatisch ab, weil die Leistung und die Vlh wesentlich höher sind.

    Und die höheren Vlh ergeben natürlich auch noch eine gleichmäßigere Erzeugung, also wird die Zeit der "Dunkelflaute" insgesamt

    weniger.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Natürlich könnte man wie Sailor vorgeschlagen hat, einen "Sanierungsplan" für Altbauten gewisser Energieklassen zulassen,

    um z.B. erst energetisch zu sanieren und dafür darf man "Übergangsweise" auch eine fossile Heizung nochmal erneuern,

    allerdings mit festem Enddatum, z.B. 10 Jahre.

    So könnte es sowohl für die Umwelt als auch für die Eigentümer und auch die Monteure/Industrie gelassener ablaufen.

    Das ist schon mal ein guter Vorschlag, jedenfalls um Längen besser als alles was im GEG steht. Nur das mit dem festen Enddatum sehe ich nicht ein.

    Aber grundsätzlich muss man meiner Meinung nach den Leuten sagen daß die fossile Heizung ein fixes Enddatum hat.

    Da bin ich grundsätzlich anderer Meinung. Aus meiner Sicht sollte so etwas der Markt (einschließlich dem Markt für Emissionszertifikate) über sinkende Wirtschaftlichkeit regeln und nicht der Gesetzgeber über Verbote. Und da gibt es im Augenblick noch (neben der Frage der Gebäudesanierungen) eine erhebliche Anzahl von Regelungen, die allesamt fossile Heizungen im Vergleich zu Wärmepumpen sogar noch begünstigen. Bevor man über Verbote redet, sollte hier erst mal Ordnung geschaffen werden.

    • Natürlich sollte der Verbrauch fossiler Brennstoffe nicht auch noch subventioniert werden, so wie das aktuell mit der Gaspreisbremse und der USt-Reduzierung gilt (WP-Betreiber zahlen auf den Strompreis 19% USt, Gasverbraucher aufs Gas 7% – geht's noch?).
    • Und natürlich wäre es gerecht, wenn die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe so hoch wäre wie der Zertifikatepreis (aktuell ca. 90 EUR/t, die Betreiber von WP's zahlen dafür im Strompreis einschl. USt ca. 5,4 ct/kWh Aufschlag) anstatt wie aktuell 30 EUR/t (die eigentlich für 2023 geplante Erhöhung um 5 EUR bzw. – umgerechnet – sage und schreibe 0,1 ct/kWh wurde aus populistischen Gründen verschoben).
    • Und eigentlich sollte der CO2-Preis anstatt bei 90 EUR/t lt. UBA mindestens bei 180-200 EUR/t (plus X) liegen, um die klimatologischen Folgeschäden abzudecken. Das müsste – um Marktverzerrungen zu vermeiden – dann allerdings für alle Emittenten gelten, auch für Gas- und Kohlekraftwerke.
    • Und natürlich ist es grotesk, dass Erdgas mit 0,55 ct/kWh besteuert wird, Strom (auch für WP's, und auch wenn er erneuerbar ist) dagegen mit 2,05 ct/kWh fast viermal so hoch. Die anachronistische Stromsteuer muss deshalb schnellstmöglich abgeschafft werden.

    Aber wenn das alles abgearbeitet ist (was bei Erdgas zu erheblichen Preissteigerungen und beim Strom zu maßvollen Preissenkungen führen sollte) und jemand will in seinem Bestandsbau immer noch eine Gasheizung (oder ein BHKW) an Stelle einer Wärmepumpe haben, dann hat er vermutlich verdammt gute Gründe dafür. Meiner Meinung nach hat der Staat in so einem Fall kein Recht, ihm das zu verbieten. Tut er es doch, so muss er aus Billigkeits-Gründen einen Katalog mit Dutzenden mehr oder weniger sinnvoller Ausnahmen anlegen (so wie die 80-Jahres-Grenze – wie macht man das übrigens bei mehreren Bewohnern unterschiedlichen Alters? Wird dann der Durchschnitt genommen? Und wenn später eine junge 24h-Pflegehilfe einzieht und den Altersdurchschnitt vermindert, treten dadurch dann die GEG-Pflichten wieder in Kraft?? 8o ).


    Das Ganze bedeutet einen unfassbaren Kontroll- und Bürokratie-Aufwand mit teils abstrusen Folgen, und das mit einem Endergebnis, das nicht wesentlich anders aussehen dürfte als wenn man auf die Verbote von vornherein verzichtet hätte.

    |__|:-)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    4 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Nun ja,


    das Problem ist ja, dass all das vor 10 Jahren schon einmal aufm Tisch lag

    spätestens als Dänemark ihr Einbauverbot durchdrückten...


    Nun ist da einfach überhaupt nichts passiert

    Hier wurde einfach zuviel Zeit verplempert und nun sind wir im Zeit- und Handlungsdruck.


    Wenn ich immernoch an die Zeit zurück denk,

    wo Lichtblick 2ct Extra-Bonus für Ihre BHKW aufgrund der Systemdienlichkeit wollten

    und Politik die im Regen stehen ließ.....was hätte man damals damit alles erreichen können.


    Über Strompreisbremsen,

    subventionierte LNG-Terminals und neue Gaskraftwerke brächten wir wohl heut nicht zu diskutieren.


    Dennoch

    bleifreis Benzin war auch mal undenkbar, oder FCKW-frei Kältemittel

    Vorgaben die an Verbote ranreichen halte ich durchaus für machbar.

    Sind ja auch nicht das einzige Land der Welt, bei dem es so ist...


    Im Neubau m.E. unstrittig

    Bei Sanierung könte man m.E. mit Leistungsvorgabe (sind im GEG Entwurf mit 30% Heizlast auch vorgegeben) als bivalentes System zur Bedingung machen und per Jahresmengen überprüfbar.


    Fördern könnte man z.B. auch Elekroinstallation (dürfte bei vielen ordentlicher Kostenblock sein, da TAB2018 jeder neue Schränke will) und z.B. "echte" WP-Tarife durch Entlastungen deutlich vergünstigen. Damit würde schon indirekt die Kunden freiwilig auf schaltbare Installationen(die wir für die Netzstabilität gern hätten) zurückgreifen.


    Energiesteuer auf Gas könnte gerne rauf (find aktuell die Grenzübertrittspreise schon wieder zu billig)

    aber die Energiesteuerbefreiung für KWK (die manche als fossile Subention beschreien) beibehalten

    ...das hatten wir vor 15Jahren schonmal als Ansatz für BHKW-Förderung die kein Steuergeld benötigt.

  • Nein, die 8 ct/kWh gelten für den Eigenverbrauch von der ersten kWh an. Werden beispielsweise im Jahr 2025 insgesamt 5.000 kWh BHKW-Strom erzeugt, davon 3.000 kWh selbst verbraucht und 2.000 kWh eingespeist,

    Erfolgt diese Abrechnung auf das Kalenderjahr? Oder aufs Quartal?

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  • Logisch wäre, wenn quartalsweise abgerechnet wird. Wir müssen ja sowieso die Zählerstände quartalsweise melden. So lang am Quartalsende die VBh-Schwelle nicht überschritten ist, werden Eigenverbrauch und Einspeisung für das jeweilige Quartal ganz normal nach den Zählerständen abgerechnet. In dem Quartal, wo die Schwelle überschritten wird (d.h. wenn der Stand des Erzeugungszählers zum Quartalsende oberhalb der Schwelle liegt) wird der VNB dann rechnerisch interpolieren, d.h. EV und Einspeisung vom Quartalsbeginn bis zur Schwelle werden im gleichen Verhältnis abgerechnet wie sie sich für das Gesamtquartal ergeben haben.


    Wenn einem das zu ungenau ist, so kann man wahrscheinlich stattdessen die Zählerstände nach Schwellenüberschreitung zeitnah ablesen und dem VNB melden. Dann wird das entsprechende Quartal nach den (Zwischen-)Ablesedaten abgerechnet.


    Wohlgemerkt sind das alles Annahmen. Ich hab's selbst nicht ausprobiert, weil für unser BHKW (Förderung nach KWKG 2012) die Schwellenwerte noch nicht gegolten haben.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Logisch wäre, wenn quartalsweise abgerechnet wird.

    Gibt es hier im Forum jemanden, der das komkret weiß?

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  • https://www.gesetze-im-interne…3%BCstete%20KWK%2DAnlagen


    (4) Der Zuschlag wird pro Kalenderjahr gezahlt für bis zu1.5 000 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2021,
    2.4 000 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2023,
    3.3 500 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2025,
    4.3 300 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2026,
    5.3 100 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2027,
    6.2 900 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2028,
    7.2 700 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2029 und
    8.2 500 Vollbenutzungsstunden ab dem Kalenderjahr 2030.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Gibt es hier im Forum jemanden, der das komkret weiß?

    Wenn Du eine gute Antwort willst, musst Du gut fragen.


    Leider verstehe ich Deine Frage nicht.

    Du erhälst wenn Du eine geförderte KWK Anlage- also Zuschlagsberechtigt - bis zu vorgenannten Jahreslaufzeiten einen KWK Zuschlag auf selbst genutzten und eingespeisten Strommengen zusätzlich zum Baseload.

    Bei Bestandsanlagen zusätzlich auch vermiedene Netzentgelte.


    Du kannst Dir gern monatlich eine Abrechnung und Auszahlung machen lassen, musst jedoch für diesen Service bezahlen.

    Üblich ist, wir machen dies z.B. so, Quartalsweise Meldung der Zählerstände, Jährliche Abrechnung wobei die Quartalszahlen natürlich verwendet werden. Früher haben wir monatliche Abschläge genommen, jetzt vierteljährliche weil es überschaubarer ist.

  • Leider verstehe ich Deine Frage nicht.

    Wenn jemand 50% einspeist, 50% selber verbraucht und insgesamt 7000 Betriebsstunden pro Jahr hat, dann ergibt sich bei einer quartalsweisen Berechnung ein deutlicher Unterschied zu einer Jahresabrechnung.

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    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.