Wärmesteuer?

  • [mod fire]
    verschoben, da auch für nicht-Dachsler interessant


    Hallo,alle zusammen!
    Freue mich diese Forum gefunden zu haben.
    Ich betreibe meinen Dachs mit Rapsöl und habe heute erfahren,daß die Wärmenutzung des Dachs ab jetzt versteuert werden muss.
    Habt Ihr auch davon gehört?Weiß jemand etwas Konkretes?
    bin für jede Antwort dankbar!
    L.G. Bohn

  • Hi und willkommen im Forum.


    Endlich mal ein PÖL´er :D


    Also von einer Wärmesteuer weiß ich nix.


    ABER es könnte sein das du damit die MWST auf erzeugte und selbst genutzte Wärme meinst?? Das war bislang Grauzohne und wurde von jedem FA anders gehandhabt.
    Die Sache ist aber nur für diejenigen die auch Vorsteuer angemeldet haben!!


    Ich muß dich gleich mal mit anderen Fragen überfallen. ?(


    Wie schaut es mit den Wartungen an deinem PÖL Dachs aus, welche Intervalle?? Hast Du irgendwelche Schäden/erhöhten Verschleiss durch PÖL gehabt?? Wieviele Betriebstunden hast Du schon auf dem Tacho?


    Mfg Alikante

  • Hallo,vielen Dank für die Willkommensgrüße und die schnelle Antwort!
    Ja,genau das habe ich gemeint.
    Hat mir auch schon weitergeholfen.
    Nun zu Deinen Fragen:
    1.3200 Betriebsstunden
    2. Wartungsintervalle :alle 1700
    3.bis jetzt keine Schäden oder ähnliches

  • Hallo,
    schön wenn du dich freust!
    Ich bin auch zufrieden mit meinem Dachs.
    Also ,ich war heute beim Steuerberater und da wurde es angesprochen.
    Da ich Vorzugssteuerabzug berechtigt bin,kommt das wohl auf mich zu.
    Naja,rechnet sich trotzdem noch.
    Hätte auch noch eine Frage:wieviel bezahlst Du momentan für den Liter?
    MFG Bohn

  • Für welches Öl?
    Rapsöl?
    Da habe ich schon Anfang des Jahres 72cent bezahlt!
    Deins wär ja echt günstig!
    MFg Bohn

  • Hallo Bohn,
    ich habe auch einen Pöl-Dachs und bin ebenfalls sehr zufrieden damit.
    Wie soll man eigentlich eine Wärmesteuer erheben, pro kW, oder was?

  • Hallo,Dachser!
    Also,es soll wie folgt aussehen:
    soll so gerechnet werden,daß 1/3 Stromerzeugung und 2/3 Wärme berechnet werden.
    Möglich ist auch eine Wärmebedarfsermittlung für das Haus oder das verbrauchte Öl.
    MFG Bohn

  • Da ich in den Liebhabereibetrieb eingestuft bin, glaube ich nicht, daß mich diese Wärmesteuer betrifft, da ich ja keine Verluste geltend machen kann.
    Und wenn doch, dann kann die Berechnung doch nur nach der kW-Angabe des Zählwerkes berechnet werden, oder vom verbrauchten Rapsöl 2/3 in Wärme umzurechnen.
    Eine Wärmebedarfsermittlung für das Haus würde ich anfechten, weil es eben Energiesparer gibt und solche die 23°C und mehr brauchen. Wenn also eine Berechnung, dann muß diese doch auf den einzelnen mit dem tatsächlichen Verbrauch abgestimmt werden.

  • Hallo Dachser,


    an dieser Stelle würde sich das Puzzle zusammenfügen!!
    Du weist schon - die Aussage meines Steuerheinis. (die er leider nicht belegen konnte sondern nur mündlich vom FA hat)


    Wenn also das FA grundsätzlich die MWST auf verkauften Strom und Wärme haben wöllte dann gäbe es tatsächlich keine Liebhaberei mehr.


    Denn egal ob Du Gewinn einfährst oder nicht das FA verdient immer 19% dran.


    @:-

  • Hi,


    Zitat

    Denn egal ob Du Gewinn einfährst oder nicht das FA verdient immer 19% dran.


    Na so einfach ist das aber nicht. Die 19% sind nur ein Durchlaufposten. Unterm Strich muß in einem bestimmten Zeitraum ein + vorhanden sein und wenns nur 1€ ist. Also Anschaffung, Betriebskosten usw. gegengerechnet mit den Einnahmen muß irgendwann ein + ergeben. In der Regel schaut das FA 3-4 Jahre zu bis sie mit "Liebhaberei" daherkommen. Dann mußt du denen vorrechnen wie du ein + erwirtschaften willst ;( . Wenn die dir das nicht abnehmen werden deine Gewinne und Verluste auf 0 gesetzt.


    Gruß
    Tom

  • HI Tom,


    die von Dir genannte Variante war mir bis vor kurzem auch bekannt.
    ABER mein Steuerfuzzi sagte das es bei BHKW genau wie bei PV keine Liebhaberei mehr gäbe, das hat er aus verlässlicher Quelle beim FA.
    Er hat das so begründet das alle Einnahmen aus Stromverkauf zwingend angegeben werden müssen, als Umkehrschluss muß das FA auch alle Ausgaben berücksichtigen.
    Wenn nun noch eine MWST Pflicht für "eigenverbrauchte Wärme" dazukäme, wie von Bohn beschrieben, dann würde das FA in jedem Fall 19% von X kassieren - egal ob Du Gewinn oder Verlusst machst.


    Beispielrechnung:
    Primärenergie 1Liter Pflanzenöl = 65,5Cent+4,6Cent MWST
    Strom daraus 2,78KWh = 53Cent +10Cent MWST
    Wärmeabgabe 5,6KWh = 12,5Cent + 2,375Cent MWST


    ERGO das FA Verdient mindestens 7,77Cent pro verstromten Liter PÖL.
    Dabei habe ich noch gar keine Kosten für Wartung und Abschreibung berechnet, denn diese müssten ja noch auf den Wärmepreis aufgeschlagen werden um zumindest eine rote Null zu bekommen.


    Wobei ich nicht weiss ob das FA einen Wärmepreis nach "Ortsüblichen" Vergleich ansetzen kann.


    MfG

  • Hallo zusammen,


    habe exakt dieses Thema gesucht, weil mir das FA letztes Jahr erstmals auch so eine Berechnung aufgezwungen hat.
    Bei mir wurde allerdings die "Strombewertungszahl" (Dachs mit Heizöl), die 0,5 ist, zugrunde gelegt.
    Da die Einsprüche noch laufen und von seiten FA noch keine Erklärung abgegeben wurde, leider z.Z. nichts konkretes.


    Meine Überlegungen aber:
    1.Ich vermiete eine Wohnung, die Wärmeabgabe wird versteuert und kommt über die Nebenkosten wieder rein????


    2. Ich habe einen rießigen Tank mit 14.000 liter und tanke nur alle zwei Jahre...wie wollen die das abrechnen??????


    Hoffe auf Anregungen und melde mich, wenn das FA geantwortet hat


    Grüße


    Filzmo