Hallo,
wir haben hier in BAden Württemberg im Februar 2021 ein BHKW (5,5 KW) in Betrieb genommen und beim Finanzamt angemeldet, Vorsteuererstattung etc. bekommen, da wir Strom einspeisen.
Nun sitzen wir über der Steuererklärung / EÜR und fragen uns, wie wir die mit dem BHKW erzeugte WÄRME, mit der wir unser Privathaus heizen, steuerllich behandeln.
Wir sind echt am Verzweifeln, nichtmals unser eigentlich erfahrener Steuerberater weiß Rat...
Hoffentlich kann uns hier jemand Hinweise geben...
Frage1:
Müssen wir die selbstgenutzte Wärme als Einnahme / Privatentnahme überhaupt als (fiktive) Einnahme angeben und auch versteuern?
Angeblich seit 2016 NICHT mehr. Oder doch?
Frage 2:
Wenn wir die Wärme doch angeben / versteuern müssen:
Wie viel Cent müssen wir pro kWh Wärme ansetzen?
Es sind bei uns rund 40.000 kWh Wärme in 2021 gewesen, was unserer früheren Ölheizung entspricht.
Wie haben dazu mehrere Modelle gefunden:
a) Fernwärmepreis in unserer Region
b) Irgendelche allgemeinen Pauschale; die variieren zwischen 3 und 12 Cent / kWh
c) Anteilige Betriebskosten für die Herstellung der Wärme (rund 70%, Strom etwa 30%), auch hier 2 Modelle:
1. Betriebskosten INKLUSIVE Abschreibungen (das würde ziemlich teuer)
2. Betriebskosten EXKLUSIVE Abschreibungen (das wäre OK)
Kann uns da BITTE jemand weiter helfen?
Das wäre sehr, sehr nett :))