Einmal eine erfreuliche Nachricht.
Für die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen entfällt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge – aber nur auf Antrag.