Jahressteuergesetz 2022: Info zu Krankenkassenbeiträgen für Rentner mit PV-Anlage

  • Einmal eine erfreuliche Nachricht.


    Für die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen entfällt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge – aber nur auf Antrag.

  • Hallo,

    da bin aber auch erstaunt,

    genauere Angaben , wären sicher hilfreich

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Ja das ist richtig, wenn die steuerlichen Einnahmen wegfallen, weil man ab dem 1.1.2022 die neue Reglung zur Nichtbesteuerung von PV wählt, dann kann man natürlich bei der Krankenkasse die Nichtzahlung der Kassenbeiträge auf die entfallenen PV Einnahmen beantragen.


    Ansonsten erhält man aber das Geld zurück, ich sehe es also nicht als schlimm an, wenn man bis zur Steuererklärung abwartet und man hat auch nichts verloren, wenn man den Antrag jetzt nicht stellt.