Auf einmal bin ich Unternehmer

  • Hallo zusammen.


    zunächst mal finde ich es toll das es dieses Forum gibt. Respekt an alle Freiwilligen die Erleuchtung bringen.


    Nun zu meinem Problem:


    In 2015 wurde unsere komplette Heizungsanlage ausgetauscht, da unsere Gastherme das zeitliche gesegnet hat. Dabei hat uns der Heizungsinstallateur eine Gastherme mit BHKW empfohlen was wir bislang nicht bereut hatten. Die ersten Jahre lief der Zähler fleißig Rückwärts (Auch auf nachfrage beim Netzbetreiber wurde dieser nicht getauscht). Aber das ist nicht das Problem sondern nur vorInfo.


    Nun wurde unser Zähler in 2022 getauscht und der Netzbetreiber hat uns nun Einspeisevergütung von 1000EUR gutgeschrieben (Incl. Steuern). Natürlich muss ich mich nun wahrscheinlich beim Finanzamt melden um den Fragebogen auszufüllen. Ich werde den Netzbetreiber nochmal kontaktieren um die ESV Netto zu bekommen und ich wähle die Kleinunternehmerregelung.

    1. Die Frage ist wie kann ich die Anlage nun abschreiben um die Einnahmen zu mindern? Gesamte Anschaffungskosten von 26.000EUR? 2%?

    2. Vorsteuer kann ich vermutlich nach 8 Jahren nicht mehr ziehen falls ich doch in die Regelbesteuerung gehen soll?

    3. Noch eine Frage zur Vergütung: Wie hoch ist diese eigentlich? In der Abrechnung steht drauf einmal 18cent bis Dezember 2022 und dann 38cent ab Dezember. Ich hatte 3.111kwh eingespeist. Also durchschnittlich so ca. 32 cent ESV bekommen?!?



    Vielen Dank an alle die dazu beitragen können mir das Steuerleben zu retten

  • Herzlich willkommen im Forum. :)


    Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Dir nur ein Steuerberater eine Beratung im Einzelfall geben kann und darf. Dazu ist es wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls anhand der vorliegenden Belege zu prüfen - was hier im Forum so nicht geht. Wenn Du keinen Steuerberater hast, hjgerlach ist einer und auf BHKW/PV spezialisiert.


    Daher ganz im Allgemeinen: BHKW bis 2,5 kW sind durch DOK 2021/1117804 (siehe Anhang) von der Einkommensteuer auf Verlangen des Betreibers zu befreien. Hinsichtlich der Umsatzsteuer wäre mit der Kleinunternehmerregelung auch alles erledigt. Beides ist nach meinem Verständnis aber dem Finanzamt anzuzeigen: Daher, dass neuerdings Einnahmen mit einer stromerzeugenden Heizung (BHKW) im Eigenheim erzielt werden, diese der Bagatellregelung aus DOK 2021/1117804 unterfallen und diese beansprucht wird und hinsichtlich der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung gewählt wird. Aber keine Gewähr!


    Das "rückwärtsdrehen" des Zählers über 8 Jahre war m.E. nicht legal, auch wenn der Netzbetreiber davon möglicherweise gewusst bzw. das verpennt hat. Darüber sollte man vielleicht besser mit niemandem reden und keine Hinweise darauf gegenüber VNB/FA usw. verlieren... :pfeifen: Da könnten sonst ganz unangenehme Nachforderungen, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Verkürzung von Abgaben usw. im Raum stehen. :bomb:

  • Moin,


    ergänzend zu den Ausführungen von Neuendorfer :

    1. Die Frage ist wie kann ich die Anlage nun abschreiben um die Einnahmen zu mindern? Gesamte Anschaffungskosten von 26.000EUR? 2%?

    Wenn das BHKW nicht mehr als 2 kW(el) hat, würde ich dringend empfehlen die von Neuendorfer angesprochene "Liebhaberei"-Regelung zu ziehen. Zusammen mit der Kleinunternehmer-Regelung (KUR) hättest Du das Steuerthema damit komplett vom Hals und kannst hoffen dass das auch rückwirkend niemand interessiert (siehe die Ausführungen von Neuendorfer ). Analog gilt – angesichts der acht Jahre unzulässiger Betriebsweise – die Empfehlung "keep a low profile" auch für den Umgang mit dem Netzbetreiber. (Zu klären wäre aber m.E. schon noch ob und ggf. seit wann die Anlage beim Marktstammdaten-Register angemeldet ist.)

    2. Vorsteuer kann ich vermutlich nach 8 Jahren nicht mehr ziehen falls ich doch in die Regelbesteuerung gehen soll?

    Richtig, dieser Zug ist seit mindestens sechs Jahren abgefahren. Bleib' bei der KUR, dann hast Du Deine Ruhe.

    3. Noch eine Frage zur Vergütung: Wie hoch ist diese eigentlich? In der Abrechnung steht drauf einmal 18cent bis Dezember 2022 und dann 38cent ab Dezember. Ich hatte 3.111kwh eingespeist. Also durchschnittlich so ca. 32 cent ESV bekommen?!?

    Die von Dir genannten Zahlen sind für 2022 ungefähr richtig (die 38 ct/kWh gab es nur im vierten Quartal 2022). Die Vergütung ändert sich quartalsweise, lag aber bis Mitte 2021 immer um 3-5 ct/kWh. Eine Übersicht findest Du z.B. hier. Aktuell sind es ca. 19 ct/kWh – wie sich das weiter entwickelt weiß niemand, aber die 38 ct/kWh waren m.E. ein einmaliger Ausreißer.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Vielen Dank sailor773


    Ja die Anlage hat 0,6kw elektrische KWK Leistung.

    Komischerweise hat uns nie jemand Aufmerksam gemacht in das Marktstammregister einzutragen. Die Anlage wurde 2021 komplett ausgetauscht auf Garantie (Weil diese Defekt war).

    Dann hat sich 2022 auf einmal der Netzbetreiber gemeldet denn er möchte uns auf einmal Einspeisevergütung gutschreiben aber nur ab 17.03.2022 (Vermutlich bemerkt durch den Zählerwechsel am 17.03.2022). Wir sollen aber nun die Anlage ins MaSt Register eintragen.

    Somit ist Inbetriebnahme lt. MaSt Register der 22.03.2021 denn da wurde dann die "Austauschanlage" in Betrieb gesetzt.


    Genau so mache ich es:

    Liebhaberei anmelden und KUR in Fragebogen ankreuzen.


    Dankeschön