Hallo zusammen.
zunächst mal finde ich es toll das es dieses Forum gibt. Respekt an alle Freiwilligen die Erleuchtung bringen.
Nun zu meinem Problem:
In 2015 wurde unsere komplette Heizungsanlage ausgetauscht, da unsere Gastherme das zeitliche gesegnet hat. Dabei hat uns der Heizungsinstallateur eine Gastherme mit BHKW empfohlen was wir bislang nicht bereut hatten. Die ersten Jahre lief der Zähler fleißig Rückwärts (Auch auf nachfrage beim Netzbetreiber wurde dieser nicht getauscht). Aber das ist nicht das Problem sondern nur vorInfo.
Nun wurde unser Zähler in 2022 getauscht und der Netzbetreiber hat uns nun Einspeisevergütung von 1000EUR gutgeschrieben (Incl. Steuern). Natürlich muss ich mich nun wahrscheinlich beim Finanzamt melden um den Fragebogen auszufüllen. Ich werde den Netzbetreiber nochmal kontaktieren um die ESV Netto zu bekommen und ich wähle die Kleinunternehmerregelung.
1. Die Frage ist wie kann ich die Anlage nun abschreiben um die Einnahmen zu mindern? Gesamte Anschaffungskosten von 26.000EUR? 2%?
2. Vorsteuer kann ich vermutlich nach 8 Jahren nicht mehr ziehen falls ich doch in die Regelbesteuerung gehen soll?
3. Noch eine Frage zur Vergütung: Wie hoch ist diese eigentlich? In der Abrechnung steht drauf einmal 18cent bis Dezember 2022 und dann 38cent ab Dezember. Ich hatte 3.111kwh eingespeist. Also durchschnittlich so ca. 32 cent ESV bekommen?!?
Vielen Dank an alle die dazu beitragen können mir das Steuerleben zu retten