Energiesteuererstattung 2022

  • Hallo,


    bei mir ist die Gasrechnung eingeflattert und ich wollte mich an die Steuererstattung beim Zoll machen. Hat jemand Informationen darüber, ob für 2022 die bisherigen Formulare 1135 und 1139 genutzt werden können oder ob es da was neues geben wird in der die "Dezemberhilfe" mit integriert ist. Bei meiner Gasrechnung fallen ca. 70% auf das BHKW und 30% auf den Kessel - die Dezemberhilfe wurde ausgewiesen mit anteiliger "negativer Energiesteuer". Nach meinem Verständnis kann ich ja keine Erstattung beantragen, die ich nicht "bezahlt" habe. Danke für Infos.

  • ... kann ich ja keine Erstattung beantragen, die ich nicht "bezahlt" habe.

    Wieso? Hat doch bei CumEx auch bestens funktioniert ... ;)^^ Kleiner Scherz.

    Zur Sache: Habe heute auch daran gearbeitet; das Formular ist vorgesehen für 2022, und Einschränkungen in Richtung Dezemberhilfe sind dort ja nicht zu finden. Da es unter'm Strich ohnehin nicht so arg viel ausmacht, kann man das m. E. ignorieren.

  • Ich ahbe die Energiesteuer angesetzt, die bezahlt wurde, diese wurde von meinem Dachs verbrannt und sind entlastungsfähig. Wenn meine Frau die Gasrechnung zum Teil bezahlen würde hätte ich das ebenfalls so gemacht.


    Ich habe morgen und übermorgen Online Lehrgänge gebucht, wo unter anderem dieses Thema behandelt wird. Auch CO2 Steuer etc. sind neue Themen, wo man sich informiert. Vieleicht weiß ich bald mehr. Das HZA wird dir Deinen Antrag schon einkürzen, wenn Dir weniger zusteht.

  • die Dezemberhilfe wurde ausgewiesen mit anteiliger "negativer Energiesteuer".

    Das ist ein Fehler auf der Rechnung. Wahrscheinlich war Dein Versorger einfach zu faul um für diesen einmaligen Vorgang seine Software anzupassen. Jedenfalls handelt es sich bei der Entlastung nach § 2 EWSG nicht um eine Entlastung oder Rückerstattung von Energiesteuer.


    Ich würde die Energiesteuer-Entlastung einfach so beantragen wie immer, d.h. ohne Rücksicht auf die falsch ausgewiesene Dezemberhilfe. Die Rechnung muss da sowieso mit eingereicht werden. Wenn das mein Problem wäre, würde ich den Zoll im Anschreiben gleich darauf hinweisen, dass es sich bei dem fragwürdigen Posten nicht um Energiesteuer handelt, sondern um eine fälschlich unter dieser Bezeichnung ausgewiesene Leistung auf Grund von § 2 EWSG. Dann wird man sehen was passiert.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo, ich schiebe gleich mal noch eine Frage nach. Die "Soforthilfe" ist bei mir mit 7% MwSt. ausgewiesen. Im § 2 EWSG habe ich bzgl. der Umsatzsteuerbehandlung nichts gefunden. Weiß hierzu jemand genaueres. Ich bin eigentlich davon ausgegangen dass es sich bei der Soforthilfe um eine Bruttoleistung handelt. Danke