Vielleicht bin ich ja schon senil, aber ich finde kein .pdf für das aktuelle EEG. Aber es wären wohl auch für andere so einige Fragen noch unklar.
1. Die 70% Regel ist ja auch für Bestandsanlagen zum Teil aufgehoben, allerdings nur bei kleinen Leistungen. Gilt das nun bei Neuanlagen bis 30kW oder auch nur gegrenzt?
2. Gilt die Freiheit von Mwst. auch für Balkonanlagen?
3. Was ist bei Volleinspeisung einer neuen EEG-Anlage an Zählern erforderlich? Da müsste doch ein zusätzlicher Zähler ausreichen? Bzw. Alternativ ein Hauptanschluss, bei dem sonst nichts abgenommen wird?