Beiträge von JAU

    Ich seh' keinen Vorteil deiner 4-Rohr-Lösung. Die niedrigste zu erwarten de Temperatur ist der Rücklauf aus der FBH, der wird aber weiterhin mit einem Heizkreis vermischt, dann kannst du ihn auch gleich auf den Rücklauf vom Ofen klemmen. Der Garagenkreis ist nicht entsprechend der Temperaturen angebunden, bzw. ganz oben am Speicher. Dann kannst du auch den anderen Heizkreis oben abnehmen und mit dem Vorlauf vom Ofen zusammenwerfen.


    Die Anzahl der Rohre zu erhöhen ergibt in meinen Augen nur Sinn wenn du es mit Zonenventilen kombinierst oder vernünftig aufdröselst.

    Ein Ansatz die Kapazität des Puffer zu erhöhen ist die Rücklauftemperatur möglichst niedrig zu bekommen. Das bekommt man z.B. mit einem 4-Wege-Mischer im FBH-Kreis hin bei dem der Rücklauf der Heizkörperkreise als Vorlauf angebunden ist. Voraussetzung ist allerdings das die Heizkörper einen geringen Durchfluss haben als die FBH.



    Von ungemischten Heizkreisen rate ich, nach meiner Erfahrung, ab. Die Heizkörperventile sollen eigentlich ständig offen bleiben und nur auf Störeinflüsse reagieren. Wenn sie das nicht tun stört es die Hydraulik eher, speziell bei der 4-Wege-Lösung

    Ist denn diese schematische Darstellung aus einer Bedienungsanleitung von einem Heizkessel falsch ?

    Der Behälter rechts ist ein reiner Warmwasserspeicher, kein Puffer. Man bekommt nur warm rein aber nicht wieder raus.


    Mit dem Vierwegemischer als Rücklaufanhebung funktioniert in dem Fall vermutlich auch nur weil im Kessel nochmal eine Pumpe sitzt.

    In der Anlaufphase ist VL/RL vom Heizkörperkreis verbunden, der Heizkreis zirkuliert über die Umwälzpumpe weiter. VL/RL vom Erzeuger sind auch kurzgeschlossen, d.h. es wird nur der Kessel geheizt. Es ist aber nix eingezeichnet was das Wasser in dem Kurzschluss bewegt.


    Schemen von unbekannten Geräten können verwirrend sein weil sie nur zeigen was noch gemacht werden muss, nicht was schon drin steckt.


    Ich glaube ich habe nun einen guten Ansatz mit nur zwei Heizungs-Leitungen zum Nebenraum,

    Ich frage mich ob die Zonenumschaltung am Puffer wirklich nötig ist.


    Dem Erzeuger hilft es nicht, der hat schone eine Rücklaufanhebung. Und von den Heizkreisen gibt es eine bunte Mischung, das trennt man (so) nicht wieder.



    Wie sind überhaupt die Temperaturen in den Heizkreisen?

    Ein "normaler Heizungsbauer" wird an der Anlage sicher nichts arbeiten. Damit kennt er sich nicht aus.

    Heizungsbauer können lesen, oder?


    Ich habe in der Instandhaltung auch immer wieder mit Geräten und Anlagen zu tun auf die ich nicht bis ins letzte Detail geschult bin. Dafür gibt es dann Handbücher und Betriebsanleitungen. Lesen, Verstehen, Anwenden.

    Für die BG15 hab ich die Wartungsanleitung schon gesehen und quergelesen. Mit Basiswissen machbar, wenn man die Teile dazu hat.

    Frage ich mich ebenfalls, selbst in der Kantine wird alles mit Karte bezahlt oder einem internen System.

    Wird ja auch alles mit der Karte gehandhabt. Inklusive der Bezahlung an den erwähnten Automaten.


    Die Abrechnung erfolgt nur nicht über den Lohnstreifen.


    Aber es kann natürlich sein, dass Dein AG – wenn er eh schon das Gedöns mit den Zählern an der Backe hat, sowas kostet ja auch Geld – diese Gelegenheit nutzt um aus den o.g. Gründen zukünftig für den Ladestrom Geld zu verlangen.

    Kostenlose Lademöglichkeit gibt es bislang nur für E-Bikes.

    Inwiefern die Gesetzeslage studieren?

    Weil dabei von "müssen" die Rede war. Leider hab ich vergessen auf welcher Basis, es war aber definitiv nicht konzernintern.


    Dafür zahlt man ja auch – meist mit einer Karte, die man vom AG bekommt, und am Monatsende wird das vom Nettolohn abgezogen.

    Oder das Guthaben der Karte wird auf einem Automaten gebucht der mit Bargeld gefüttert werden möchte.

    insbesondere solche, die Strom günstig zum Industrietarif beziehen können

    In dem Zusammenhang: Bei meinem AG werden derzeit Zähler an den Versorgungsautomaten installiert.

    Die Maschinen werden von einem Dienstleister betrieben, deswegen muss der Verbrauch (zukünftig) separat erfasst und wohl auch abgerechnet werden.


    Die genaue Grundlage dafür ist mir leider nicht bekannt, daher etwas stochern im Nebel hier (wer es besser weiß nur raus damit, würde gerne die Gesetzeslage studieren).

    Klingt für mich aber als würde dieser Vorteil schon angezählt.

    Ausgangsmaterial von Wasserstoffpaste ist pulverförmiges Magnesium – eines der häufigsten Elemente und somit ein leicht verfügbarer Rohstoff. Bei 350 Grad Celsius und fünf- bis sechsfachem Atmosphärendruck reagiert das Magnesium mit Wasserstoff zu Magnesiumhydrid. Hinzu kommen noch Ester und Metallsalz – fertig ist die Wasserstoffpaste.

    350°C klingt jetzt nicht gerade effizient. Die Reaktion ist aber zumindest mal exotherm.


    Manchmal ist besonders interessant was nicht gesagt wird: Was bleibt von dem Magnesium übrig?

    Vollständiger erklärt: https://www.zess.fraunhofer.de…serstofftechnologien.html

    POWERPASTE erzeugt gasförmigen Wasserstoff beim Kontakt mit Wasser (Hydrolyse-Reaktion):

    MgH2 + 2 H2O → 2 H2 + Mg(OH)2

    POWERPASTE enthält etwa 10 Masse-% Wasserstoff, d.h. 1 kg Wasserstoff kann aus 10 kg POWERPASTE gewonnen werden. Dies entspricht einer spezifischen Energie von 1600 Whel/kg und einer Energiedichte von 1900 Whel/Liter (ca. 10-fache Kapazität von Lithium-Ionen-Batterien).

    Wie mit dem Magnesiumhydroxid umgegangen wird lässt die EnBW unter den Tisch fallen.


    Es braucht nochmal 350-600°C um Magnesiumoxid daraus zu machen und den verbliebenen Wasserstoff zu lösen.

    Aber wahrscheinlicher ist das man es mit Salzsäure löst und in Elektrolyse aus Magnesiumchlorid wieder reines Magnesium macht.



    Um ein Gefühl dafür zu bekommen was da derzeit anvisiert wird:

    Zitat

    POWERPASTE ist patentiert (WO2014198948; WO2015189247) und bietet viele Vorteile gegenüber anderen Energiespeichertechnologien, insbesondere im Leistungsbereich von 100 W bis 10 kW,



    Die Energiedichte ist zwar hoch interessant. Aber der Aufwand (für einen geschlossenen Kreislauf) ist nicht ohne... =O

    Kommt darauf an, was man unter "in Betrieb sein" juristisch versteht. Mein Auto gilt auch als "in Betrieb", obwohl es vorwiegend steht

    Das Verb "betreiben" ist zu verstehen als "einen Bedarf decken".

    Laienverständnis: Wenn du Bedarf hast, das Ding aber nicht läuft, ist es nicht in Betrieb.


    Im Weiteren kann man das so auch aus dem Wort "Betriebsbereit" herleiten. Das ist Synonym zu funktionstüchtig.

    Bzw. was ich als juristische Formulierung finden konnte: "Wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann."