Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fuchs1978« (17. August 2010, 20:15)
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Als Vergütung, habe ich gelesen, bekomme ich den Baseload+KWK Zuschlag+NNE falls ich den Strom verkaufe.
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Wenn ich mein BHKW nun mit Biogas betreibe, also mein Gas von einem Anbieter beziehe der 100% Biogas anbietet, falle ich dann ins EEG?
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Dann noch eine Frage, betreibt ihr Eure BHKW steuerlich als Selbstständiger, also mit Abschreibung, EÜR und allem drum und drann?
steurlich ist das so ein Ding, da leider immernoch unterschiedlich von FÄ behandelt.
Ist nicht so trivial, da z.B. die Abwärmenutzung zu Heizzwecken bei der Wohnungsvermietung umsatzsteuerfrei ist....geht es aber z.B. in ein gewerbliches Objekt, könnte es wieder machbar sein. Hier im zweifelsfall mit einem Steuerberater vorher abklären was möglich ist und auch für Deine persönlichen Verhältnisse am Besten ist.
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Ich betreibe auch eine PV-Anlage und möchte gern das BHKW genauso steuerlich betreiben.
. Das Haus was ich zunächst in Angriffe nehme bekommt ca. 250m² die Wohnung hat ca. 80m² das andere Haus ebenfalls ca. 250m². Ich bin aber froh hier genausogute Information zu erhalten wie damals im Photovoltaikforum 
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Ich bin aber froh hier genausogute Information zu erhalten wie damals im Photovoltaikforum![]()
Benutzerinformationen überspringen
BHKW: Eternal Energy
BHKW-Betriebsstoff: PÖL
Beruf: Elektriker,CNC-Einrichter,Mechatroniker
Gewerblicher Anbieter: Nein
Im BHKW-Forum e.V.: Ja
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