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fuchs1978

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1

Dienstag, 17. August 2010, 20:04

Eine Einsteigerfragen zum BHKW Betrieb

Hallo liebe Nutzer,
ich spiele mit dem Gedanken mir bei der Renovierung ein BHKW zuzulegen. Ich habe allerdings noch einige Fragen:

Als Vergütung, habe ich gelesen, bekomme ich den Baseload+KWK Zuschlag+NNE falls ich den Strom verkaufe. Wenn ich mein BHKW nun mit Biogas betreibe, also mein Gas von einem Anbieter beziehe der 100% Biogas anbietet, falle ich dann ins EEG?

Dann noch eine Frage, betreibt ihr Eure BHKW steuerlich als Selbstständiger, also mit Abschreibung, EÜR und allem drum und drann?

Wenn Ihr mir diese Fragen beantworten könntet, wäre ich fürs erste sehr dankbar. Es folgen aber sicher noch weitere ;-)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fuchs1978« (17. August 2010, 20:15)


2

Dienstag, 17. August 2010, 20:34

Hallo
und Willkommen im Forum

Zitat

Als Vergütung, habe ich gelesen, bekomme ich den Baseload+KWK Zuschlag+NNE falls ich den Strom verkaufe.

weiterhin nicht zu vergessen, die Energiesteuerrückerstattung
und natürlich den ersparten Stromeinkauf (was im Objekt selber genutzt wird, bzw. auch z.B. Mietern verkauft werden könnte) und KWK-Zuschlag darauf.

Zitat

Wenn ich mein BHKW nun mit Biogas betreibe, also mein Gas von einem Anbieter beziehe der 100% Biogas anbietet, falle ich dann ins EEG?

Jepp, dann kann man auch auf EEG schwenken.
Doch vorsicht. EEG gibt eine fixe Vergütung, dafür aber auch 20 Jahre
Fix muss man natürlich überlegen, denn bei anzunehmend steigenden Brennstoffpreisen verringert sich die mögliche Gewinnspanne.
Weiterhin, liegen die Preise für 100Biogas zwar nicht mehr so gigantisch hoch -hier könnten wir auch günstige Anbieter besorgen- aber dennoch deutlich über den Erdgaspreis.
M.E. muss sich erst das Verhältnis Erdgaspreis zu biogaspreis ändern, damit es sich wirklich lohnt.

Zitat


Dann noch eine Frage, betreibt ihr Eure BHKW steuerlich als Selbstständiger, also mit Abschreibung, EÜR und allem drum und drann?

steurlich ist das so ein Ding, da leider immernoch unterschiedlich von FÄ behandelt.
Ist nicht so trivial, da z.B. die Abwärmenutzung zu Heizzwecken bei der Wohnungsvermietung umsatzsteuerfrei ist....geht es aber z.B. in ein gewerbliches Objekt, könnte es wieder machbar sein. Hier im zweifelsfall mit einem Steuerberater vorher abklären was möglich ist und auch für Deine persönlichen Verhältnisse am Besten ist.
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fuchs1978

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3

Mittwoch, 18. August 2010, 07:46


steurlich ist das so ein Ding, da leider immernoch unterschiedlich von FÄ behandelt.
Ist nicht so trivial, da z.B. die Abwärmenutzung zu Heizzwecken bei der Wohnungsvermietung umsatzsteuerfrei ist....geht es aber z.B. in ein gewerbliches Objekt, könnte es wieder machbar sein. Hier im zweifelsfall mit einem Steuerberater vorher abklären was möglich ist und auch für Deine persönlichen Verhältnisse am Besten ist.


Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Grundstück mit 2 EFH und einer Wohnung. Die Wohnugn und ein EFH ist derzeit mit Nachtspeicher beheizt. Das zweite EFH möchte ich jetzt renovieren und dort auch das BHKW einbauen. In ferner Zunkuft ist mal die Gesamtversorgung geplant, zunächst soll aber nur eins beheizt werden. Dieses EFH möchte ich selber bewohnen. Ich betreibe auch eine PV-Anlage und möchte gern das BHKW genauso steuerlich betreiben. Also Stromverkauf als Einnahme, Gaskauf als Ausgabe, Abschreibung, etc. mir ist nur noch nicht ganz klar wie die selbstgenutzte Wärme dort reinspielt. Hat das noch jemand einen Rat für mich?
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4

Mittwoch, 18. August 2010, 10:26

Zitat

Ich betreibe auch eine PV-Anlage und möchte gern das BHKW genauso steuerlich betreiben.

Wer möchte das nicht
...auch wenn mir von einem Staatssekretär vor dem Petitionsausschuss genau diese Möglichkeit als die wahrscheinlichste Umsetzung genannt wurde, sieht es im Moment überhaupt nicht danach aus.
Es gibt auch Leute hier im forum, die haben bei Eigentum es über einen dritten (die Frau?) laufen und kaufen Wärme und Strom, dann könnte sowas gehen. Ob aber DEIN FA es auch so sieht, muss ergründet werden und gilt mit dem Steuerberater abzuklären. Bei Verkauf der Wärme in Mietobjekte kann es ganz anders laufen.
Aber auch hier vorsicht, denn in einer der letzten Amtshandlungen unseres Müllers -Glos-, ist KWK-Strom bei contracting EEG-Umlagenprflichtig....also kann dass auch mies aussehen.

ansonsten,
Deine Planungen per Nahwärme das andere EFH und die Wohnung einzubinden sind nicht schlecht
...die Nachtspeicher zu ersetzen sowas von überfällig

aber -erstmal- das BHKW bei Dir zu installieren, ähm, dass dürfte sehr unausgelastet sein.
Wann sollen denn die anderen Objekte ran?
Was für ein BHKW geplant?
Falls eins ohne integrioerten Spitzenlasterzeuger, könnte man auch erstmal nur den Spitzenlastkessel bei Dir installieren und BHKW erst nachrüsten, wenn es durch das hinzukommen der anderen Objekte auch wirklich lohnt
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5

Mittwoch, 18. August 2010, 10:46

Ich hatte an das Ecopower 3,0 oder 4,7 gedacht, da ich wegen der Modulation auch erst ein Haus versorgen könnte. Später könnte dann ein Zweites?? Austausch gegen ein größere?? oder ein Spitzenlastkessel dazugebaut werden. Das weiß ich noch nicht, dazu sind die anderen beiden Objekte noch zuweit in der Ferne (ich denke mal 5-10 Jahre??), das ganze muss ja auch gestemmt werden ;) . Das Haus was ich zunächst in Angriffe nehme bekommt ca. 250m² die Wohnung hat ca. 80m² das andere Haus ebenfalls ca. 250m². Ich bin aber froh hier genausogute Information zu erhalten wie damals im Photovoltaikforum :!:

Gibts eigentlich für BHKW etwas ähnlichs wie den Solarlog? Also das ich die Daten des BHKWs schön im Browser beobachten kann?
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6

Mittwoch, 18. August 2010, 10:54

Zitat

Ich bin aber froh hier genausogute Information zu erhalten wie damals im Photovoltaikforum :!:

hehe,
bist Du also dort auf uns aufmerksam geworden.

nun ja,
- Bei 5-10 Jahren, sollte man das evt. erstmal draussen vor lassen (owohl ich weitere 5 oder gar 10 Jahre Nachtspeicherheizungen für ökologisch aber auch wirtschaftlich absolut untragbar halte)
- das Haus ist also Bestand, ja?
Was hat es denn bisher so an Wärme benötigt? Liegen Verrbauchsdaten (Menge und Art des Brennstoffes) vor?
Du sagst auch Renovierung...auch energetische Sanierung? Fenster, Dämmung etc?

Aufm ersten Blick ist ein BHKW für einzel-EFH schon nicht so prall,
aber es gibt auch mittlerweile kleine Anbieter...whispergen, das kleine eco oder auch -hier bekomm ich bald noch nähere Informationen- ein mini-stirling mit 3kw thermisch untere Modulationsgrenzen. Dürfte sowohl thermisch, als auch eltkrisch dann passen.

Aber erstmal hören,
was bei Euch für ein Bedarf vorliegt (evt. auch Wärmmebedarfsrechnung nach Sanierung???)
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Mittwoch, 18. August 2010, 11:10

Bislang war dort eine Ölheizung. Die verbrauchsdaten müsste ich mal nachsehen. Die Renovierung fällt aber etwas größer aus, die Gibelwand wird beispielsweise 3m verschoben, die alten Verblender kommen runter mit einem Thermoputz, neue Fenster,etc.. das ganze liegt aber noch beim Architekten. Einen Energieberater habe ich aber auch schon ich denke der Macht dann auch eine solche Berechnung.
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Mittwoch, 18. August 2010, 15:44

Moin Moin fuchs1978,

also wenn Du erst in 10Jahren erweitern möchtest wäre es ungünstig schon jetzt ein zu großes BHKW einzubauen - denn den KWKG Zuschlag (KWK Bonus 5,11Cent) gibts ja nur für 10Jahre. In diesen ersten 10Jahren muß sich das BHKW amortisiert haben.

Aber Fire hat schon recht um genaueres sagen zu können sind die Energieverbräuche der zurückliegenden Jahre Pflicht. Ausserdem müssen wir in Deinem Fall auch den selbstverbrauch an PV Strom berücksichtigen - der fehlt dann bem BHKW.

mfg Alikante

PS: Deine Signatur gefällt mir , kennste den Photonensammler?? ^^|__|
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