B.KWK-NEWSLETTER 3/2012: Einhellige Unterstützung für KWK-Ausbau im Bundestag
Freitag 09.03.2012
Einhellige Unterstützung für KWK-Ausbau im Bundestag
Novelle des KWK-Gesetzes eingebracht – Verbesserungen der Anreizwirkung gegenüber Regierungsentwurf in Aussicht gestellt – B.KWK vorsichtig optimistisch
Im Bundestag besteht in allen Fraktionen Einvernehmen über die Notwendigkeit des weiteren KWK-Ausbaues und einer Verstärkung der Anreizwirkung des KWK-Gesetzes.
Nachdem die Bundesregierung im Dezember eine Novellierung des Gesetzes beschlossen hatte, präsentierte BMWI-Staatssekretär Otto gestern den Gesetzentwurf in der ersten Lesung im Bundestag. Otto hob zu Beginn hervor, die Bundesregierung stehe zur Kraft-Wärme-Kopplung als Effizienztechnologie. Solche Worte hatten die KWK-Unternehmen und -Protagonisten im Energiekonzept 2010 schmerzlich vermisst, wo KWK kaum erwähnt worden war.
Bemerkenswert auch, dass Otto schon jetzt auf die Kritik u.a. des B.KWK einging, dass in dem Regierungsentwurf nur bei großen Anlagen der Bonus erhöht werden soll, nämlich um 0,3 Cent pro kWh als Ausgleich für die künftige Belastung der Wärmeerzeugung aus dem Emissionshandel ab 2013. Der B.KWK hatte in seiner
Stellungnahme eine durchgehende Erhöhung der Zuschlagszahlungen um 0,7 Cent/kWh für alle Größenkategorien gefordert. Auch der Bundesrat und einige andere Verbände fordern eine Anhebung des Bonus auf breiter Linie. Otto kündigte an, „die Vorschläge im Hinblick auf eine Anhebung der Anreizwirkung für notwendige Investitionen in neue flexible Kraftwerke zu prüfen und gegebenenfalls hierzu im Lauf des Beratungsverfahrens einen konkreten Vorschlag vorzulegen."
Bei den anschließenden Statements bekannten sich alle Fraktionen einvernehmlich zum KWK-Ausbau. So stellte Thomas Bareiß für die CDU fest: „Wir brauchen die KWK mehr denn je." Klaus Breil, FDP, konstatierte Einigkeit über das Ziel, den KWK-Anteil auf 25% auszubauen, nur über den Weg bestünden unterschiedliche Auffassungen.
Für die SPD-Fraktion bezeichnete ihr energiepolitischer Sprecher Rolf Hempelmann die KWK als „Allzweckwaffe“, da sie sowohl die Effizienz bei Strom- und Wärmeerzeugung erhöhe, als auch wesentlich zur Flexibilität der Stromerzeugung sowie zur Stabilisierung der Netze beitragen könne. Sein Kollege, der KWK-politische Fraktionssprecher Dirk Becker, konstatierte die beachtliche Entwicklung in der Prioritätensetzung der Regierung. Ein Bekenntnis zur KWK wie in der Rede von Staatssekretär Otto sei noch vor zwei Jahren nicht denkbar gewesen. Becker nannte auch erste Überlegungen zur Verbesserung am Gesetzentwurf: Erhöhung der geförderten Vollbenutzungsstunden von 30 Tausend auf 40 Tausend, stärkere Absenkung der Schwelle der bei Anlagen-Modernisierungen geforderten Mindestkosten von 25% einer Neuinvestition auf 10% (derzeit noch 50%). Für industrielle und Mini-KWK müssten stärkere Anreize geschaffen werden.
Gegen erste Überlegungen zur Verbesserung der Anreizwirkung gegenüber dem Gesetzentwurf gab es keine Einwände. So könne man laut Franz Obermeier, CSU, über den Vorschlag von Becker, SPD, die Zahl der geförderten Vollbenutzungsstunden von 30 Tausend auf 40 Tausend zu erhöhen, reden. Auch müsse man über eine Vereinfachung der Förderung bei Mikro-KWK durch Direktzahlungen nachdenken.
Oliver Krischer von den Grünen kritisierte, der KWK-Ausbau habe durch das Nichthandeln der Koalition zwei Jahre verloren. Ein konsequenter KWK-Ausbau mache im Übrigen das von der Bundesregierung geplante Kraftwerksausbauprogramm überflüssig.
Eva Bulling-Schröter, Linkspartei, sprach sich für eine Abschaffung der Deckelung für Zuschlagszahlungen von 750 Millionen Euro pro Jahr aus. Mit Blick auf die aktuelle Debatte zur Energie-Effizienzrichtline in Brüssel bemängelte sie die Blockadehaltung der Bundesregierung zu den Plänen der EU-Kommission, für neue Kraftwerke KWK verpflichtend zu machen.
Alle Fraktionssprecher begrüßten einmütig, dass mit dem Einbezug von Wärmespeichern in die Förderung der neuen Rolle der KWK als Beitrag zur Flexibilisierung der Stromerzeugung Rechnung getragen werde. Auch die wachsende Bedeutung der Mikro-KWK wurde allenthalben betont.
In einer ersten Bewertung begrüßte B.KWK-Präsident Berthold Müller-Urlaub das klare Bekenntnis der Bundesregierung und aller Fraktionen für den KWK-Ausbau und das Ziel, bis 2020 einen KWK-Stromanteil von 25% an der Stromerzeugung zu erreichen. Angesichts der Debatte im Bundestag sieht er Grund zu vorsichtigem Optimismus, dass mit dem Gesetz ein wirksamer Anreiz für den KWK-Ausbau zustande kommen kann. Der inzwischen Partei übergreifend deutlich höhere Stellenwert der KWK sei wesentlich auf die politische Arbeit des B.KWK in den Jahren seit seiner Gründung 2001 zurückzuführen. Für die kommende Debatte werde sich der Verband dafür stark machen, die Impulse für Investitionen in KWK-Anlagen aller Größenklassen wirksam zu verstärken sowie bestehende Hemmnisse in anderen Gesetzen und überflüssige Bürokratie abzubauen.
Video und
Plenarprotokoll 17/165 (TOP 5, S. 19577)