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...Du sprichst die wahren Worte gelassen aus und das schönste an der ganzen Geschichte is, man kann da niemanden wirklich fragen.
Während wir hier alle im Nebel rumstochern und unsere Fragen und Wünsche ins Off schicken sitzen die Ignoranten in Schweinfurt im 2. Stock und lachen sich eins.
Habe mein Geld auch schon zurück, Antrag war am 2.Januar gestellt.
Allerdings wollte man meiner Rechnung -->
Durchschnittsverbrauch = Menge / Anzahl Betriebsstunden zwischen zwei Gaslieferungen (Flüssiggas) und
Jahresverbrauch = Durchschnittsverbrauch x Jahresbetriebsstunden
nicht folgen sondern hat den Durchschnittsverbrauch lt. Senertec-Datenblatt angenommen.
Daraus ergeben sich ca. 3€ weniger Rückzahlung für mich.
Werde in Zukunft mit dem Durchschnittsverbrauch lt. Datenblatt abrechnen, auch wenn wie sich schon jetzt abzeichnet, mein Verbrauch
sinken wird, besseres Start-Laufzeitverhältnis.
Rechnungen füge ich auch immer bei.
mir hat der Dachspfleger, im August des letzten Jahres, die elektrische Nennleistung von 5,3 auf 3,5 kw/h runtergedreht. Folglich steigt die Laufzeit und somit auch die tägliche Abdeckung der elektrischen Grundlast. Über Vor oder Nachteile muss man jetzt nicht streiten.
Nun zu meiner Frage:
der Verbrauch hat sich poportional zur Leistungsreduzierung verändert. Das heißt bei 5,3kw=1,78l/h, bei 3,5kW entspricht der Verbrauch 1,78/5,3*3,5 = ca. 1,18 Liter pro Stunde. Das kommt auch so in etwa hin wenn man dem Heizölschätzeisen so trauen darf.
Beim Zollamt wird der Brennstoffbedarf über die Betriebsstunden abgerechnet weil es so im Datenblatt angegeben ist und auch genehmigt wurde. Nun ist die Anlage modifiziert und entspricht den Angaben des Herstellers nicht mehr.
Wie muss ich die Änderungen dem Zollamt gegenüber mitteilen? Geht das überhaupt?